Notar hat Mist gebaut, nun Ärger - weiß wer Rat ? ? ?

Hallo !

Ich hoffe hier kann mir jemand einen Rat geben, weil mein Anwalt und Notar bis Ende nächster Woche im Urlaub ist und ich hier nur noch sitze und heule.

Also; im vergangenen Jahr (Juni) ist mein Vater gestorben und hat mir als Haupterbin sein Haus vermacht. Nach Sichtung der Akten habe ich das Erbe aber innerhalb der Frist ausgeschlagen und es ging weiter an meine Geschwister, die aber auch alle ausgeschlagen haben. Somit wurden meine Kinder Erben.

So und da tauchten Probleme auf. Ich rief beim Notar an (Brief vom Nachlassgericht kam Ende Juli das ich bitte angeben soll ob ich Kinder habe die als Erben in frage kommen) und er wollte sich um alles kümmern, ich war sogar da und wir besprachen wie wir verfahren.
Das Problem ist nämlich das mein Exmann, Vater meines Sohnes, für die Ausschlagung, ebenfalls unterschreiben musste. Tat er aber nicht, obwohl das Haus überschuldet ist.
Mein Anwalt strebte also eine Klage an aufgrund derer ich die Ausschlagung allein machen durfte.
Termin für die Verhandlung war Anfang Januar, zuvor hatte ich aber schon mit meinem Freund das Erbe für die Kleine und eben für die Ausschlagung von meiner Seite aus im Namen der Kinder unterschrieben beim Notar.

Ja, nun bekam ich vor - vorletzte Woche einen Brief vom Nachlassgericht das die Ausschlagung zu spät gewesen wäre und rief sofort meinen Anwalt an der sich darum kümmern wollte.

Jetzt bekam ich heut das Schreiben vom Notar das man bei Gericht kein Einsehen hätte, wir es höchstens so machen können das die Kinder "nur mit dem Nachlass haften und nicht mit dem sonstigen Vermögen" dafür solle ich bitte die beiliegende Vollmacht unterschreiben und reinreichen ... ich unterschreibe gar nichts mehr bei dem bis ich das nicht erklärt bekommen habe ... nun ist er aber bis Mitte nächster Woche im Urlaub, die anderen beiden Anwälte in der Kanzlei können/sollen/dürfen dazu nichts sagen und einen Termin wollte man mir gar nicht geben, ich solle bitte die Vollmacht unterschreiben und man würde sich dann melden.

Ich bin drauf und dran einen anderen Anwalt einzuschalten - gegen meinen ! - weil meine Kinder nun an einem Erbe hängen das verschuldet ist obwohl er meinte er macht das schon. Rechnungen hatte er ja immer fein geschickt und Geld bekommen, aber getan hat er offenbar nichts, bzw nicht rechtzeitig genug.

Ich sitze hier und bin nur noch am weinen ... ich habe das Erbe ausgeschlagen weil ich dank meinem Exmann schon Schulden am Hals habe die ich abtrage und eh schon das Wasser bis zum Hals steht, ich wollte die Kinder davor bewahren und jetzt das !

Was meint ihr, sollte ich einen anderen Anwalt einschalten ? Ich kann doch gar nichts dafür, ich habe dem Notar im guten Glauben die vollmachten gegeben, mich gemeldet, war dort, habe unterlagen weitergereicht die kamen, alles immer sofort (morgens kam die post, mittags lagen die Sachen dort - die Kanzlei ist nur 2 Straßen weiter) ... meint ihr es bringt etwas wenn ich selbst bei Gericht anrufe ?

Das darf alles nicht wahr sein :-(

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Ich sehe nicht, wo der Notar Mist gebaut haben sollte. Deine ( vor Januar ) geleistete Unterschrift war doch nicht rechtsgültig.

Ich bin Laie, aber wäre es nicht an Deinem Anwalt gewesen, beim Nachlaßgericht eine Fristverlängerung zu beantragen?

Ute

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Also, das kam wohl falsch an;

ich habe das erbe ausgeschlagen und auch gleich mit ihm besprochen wie es denn um meine Kinder steht. Darauf meinte er das wir abwarten müssten bis und wie meine geschwister sich diesbezüglich verhalten, erkennen sie das Erbe an, würden meine Kinder raus sien und wir müssten nichts tun.

So als der Brief vom Gericht dann kam das ich bitte meine Kinder angeben sollte, beauftragte ich direkt den Notar mit der Ausschlagung für sie. Er sagte direkt das wir dies nicht so einfach können da mein exmann seine Einwilligung geben muss, daraufhin ging es vor das Familiengericht und als dieser Termin stand, schlug ich und mein Freund auch für die Kleine aus (das Familiengericht gab mir das Bestimmungsrecht das Erbe für meinen Graoßen auszuschlagen).

Alles schön und und gut, jippi, aber der Anwalt hat nie die Fristverlängerung beantragt die nötig gewesen wäre, sprich, wir hätten uns das ganze Theater auch sparen können ... er meinte scheinbar das es durch den Fall das wir eh vor das Familiengericht ziehen müssen, da wohl den Weg geben wird, das sieht der rechtpfleger aber anders. Sprich der Notar hat einen sehr gravierenden Fehler gemacht.

ich habe mich da erst reingelesen, ich kann ihm ja schlecht sagen "denken sie an die Fristverlängerung" von de rich nichts wusste und wenn ich schon einen Anwalt und Notar beauftrage und bezahle, gehe ich ja auch davon aus der es so regelt wie man es erwaretet. Sprich ich sage Erbe ausschlagen und er denkt an diese Verlängerung !

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Die Frist zur Erbausschlagung kann nicht verlängert werden, es ist eine Notfrist (Notfristen können nicht verlängert werden). Ich sehe auch nicht, dass der Notar etwas falsch gemacht hat. Unterschreibe die Vollmacht und reiche sie dort herein.

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Hallo! Du ich blick nicht ganz durch. aber wenn Du das Erbe ausgeschlagen hast, treten augenblicklich Deine Kinder in die Erbfolge ein! D.h., hätten Deine Geschwister das Erbe angenommen, wären Deine Kids mit den Geschwistern Erben geworden. Deswegen versteh ich nicht, warum der Notar Dir damals nicht gleich den Ausschlagungsantrag für die Kids mit vorbereitet hat. Da hätte auch das Vormundschaftsgericht zustimmen müssen, da Du vom Kindsvater geschieden bist, und die hätten die Zustimmung bei Verschuldung selbstverständlich auch gegeben.

Lass Dich nicht vertrösten, lass Dir entweder den Notarvertreter (den hat jedes ordentliche Notariat, wenn der Notar längere Zeit abwesend ist) oder werde direkt vorstellig beim Nachlassgericht!!!! Und wenn die Dir da nicht weiterhelfen können / wollen, wie auch immer, nimm Dir bitte keinen Anwalt, sondern einen anderen kompetenten Notar zu Hilfe. Aus beruflicher Erfahrung kann ich Dir sagen, dass Anwälte vom Erbrecht kaum nen Schimmer haben...

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Hallo und danke dir !

Ja genau das verstehe ich nämlich auch nicht so ganz. Ich hatte ihn damals ja direkt auf die kinder angesprochen und da vertröstete er mich das wir das DANN machen könnten wenn die anderen Erben ausgeschlagen haben.

Ich bin ja danach ständig in Kontakt mit ihm gewesen, habe nachgebohrt und dachte ja auch das alles so seine Richtigkeit hat (ich nehme ja keinen Notar, schlage aus wegen überschuldung, mache mehr Termine, lasse die Frist verstreichen und halse es damit den Kindern doch auf).
Ich fühl mich einfach ganz ganz mies verarscht und schlecht beraten.

Die notarielle Vertretung die in der Kanzlei ist, ich hatte ja gefragt, möchte sich dazu nicht äussern, ich solle bitte diese Vollmacht einreichen und man würde sich dann melden. Ich wollte ja sogar direkt einen Termin haben für den Tag an dem der Notar wieder da ist, aber den wollte man mir nicht geben, ich solle dann anrufen und nachfragen.

Ich habe das arge Gefühl ihm ist aufgefallen das er da etwas versäumt hat mir zu sagen und nun soll die "Schadensbegrenzung" stattfinden.
Ich werde Morgen früh noch einmal dort anrufen und vlt auch meinen Freund dort anrufen lassen, schließlich geht es auch um unsere Tochter (meinen Exmann interessiert es leider wenig ob unser Sohn Schulden geerbt hat oder nicht, das regel ich ja schon) und auf einen Termin zur Beratung bestehen, paralel werde ich mich auch noch mal mit dem Nachlassgericht auseinandersetzen.

Ich war wirklich in dem guten Glauben das es so wohl der normale Gang ist und alles seine Richtigkeit hat ...

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Ich würd die lassen, würd mir vielleicht eine Kopie meiner vollständigen Akte aushändigen lassen - und zwar bis soundsoviel Uhr - und mir sofort einen anderen NOTAR suchen. Der soll die Annahme der Erbschaft für die Kinder umgehend anfechten. Und dann seht Ihr weiter. Weiß garnicht, ob bei der Annahme einer Erbschaft bei Minderjährigen auch das Vormundschaftsgericht zur Prüfung herangezogen wird? Bei Ausschlagung und Ex-Eheleuten ja. Aber ewig da rum warten bis der andere Notar wieder da ist ist verlorene Zeit. Dann ist er da und hat noch dieses zu erledigen, neue Termine, muss die ganze Post aufarbeiten etc. Dem fällt schon was ein, ums rauszuzögern. Ich könnt nicht solange warten - liegt aber in meinem Naturell :-( Und anfechten müßte eigentlich gehen. Ich habe schon mehrere Fälle gehabt, wo die Erbschaften angefochten wurden, z.B. haben Leute nichts von der Frist gewußt und das NG hats akzeptiert.Naja,versuch Euer Glück. Ich wünsch Dir alles Gute dafür-vor allem für die Kids.

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Hört sich bisher nicht nach einem Grund für Panik an.

Wenn Deine Schilderung stimmt soll sich der Anwalt/Notar darum kümmern die Kuh vom Eis zu bringen.

Wenn ihm das nicht gelingt, weil er Fristen versäumt oder falsch beraten hat, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.

Du solltest darauf achten keine zukünftige Rechnung des Anwalts zu bezahlen für seine Tätigkeiten die nur dadurch entstanden sind, um seine eigenen Fehler wieder auszubügeln.

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Hallo und danke für deine Antwort.

Ich bin heut Morgen aufgewacht und war direkt gerädert ...

Ich versuche einen Termin zu bekommen, aber man wimmelt mich weiterhin ab.
Fakt ist, ich habe gerade mit dem Mann vom Nachlassgericht telefoniert und so wie er es geschildert hat, bin ich wirklich schlecht beraten worden und er kann sich nicht erklären was der Notar da versucht hat.

Die Schadensbegrenzug ist der einzige Weg, laut ihm. Ich werde mir vorsichtshalber einen Beratungstermin bei einem weiteren Notar holen, meiner will sich ja die Zeit eh nicht nehmen und sich "dann" melden wenn er wieder da ist und etwas zu vermelden ist.
So wie man in der Kanzlei rumdruckst ist ganz offensichtlich alles schief gegangen und man versucht das zu vertuschen.

Ich bin so sauer und fertig mit den Nerven. Im schlimmsten Fall haften nun meine Kinder bis die Schulden abbezahlt sind - dann hätte ich das Erbe auch selbst anerkennen können, auf die paar 10000 Euro wäre bei dem Schuldenberg dank meines Exmannes auch nichts mehr angekommen.

Danke dir jedenfalls !

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Setze dem Anwalt//Notar NACHWEISBAR eine Frist bis der er sich melden soll.

Weise dabei daraufhin, dass Du nach Ablauf der Frist -um möglichen weitergehenden Schaden zu vermeiden- einen anderen Anwalt/Notar aufsuchen wirst und die entstehenden Kosten gegebenenfalls bei ihm regressieren wirst.

Wenn Dein Einkommen es rechtfertigt solltest Du dich auch um einen Beratungsschein kümmern.

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Hallo Super_Mama!

Oh mein Gott, ich würde so gern helfen, aber einen wirklichen Rat hab ich leider nicht.
Ich denke, ich würde mir auf jeden Fall einen zweiten Rat holen, damit du nicht bis Mitte nächster Woche warten musst. Das ist ja Nervenstress pur!
Sorry, dass ich dir nicht wirklich helfen kann.
Ich drücke dir ganz fest die Daumen!

LG Balubb

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gehen wir mal davon aus das du die Originale noch hast!

Dann schnappe dir den ganzen Pampflem und gehe zu einem anderen Anwalt bzw. Notar.

Rechnung sollte der "alte" dann auch bezahlen.