Mutterschaftsgeld zwischen eigentlichen ET und tatsächlichen ET?!

Also folgendes. Meine ET ist heute. Habe wie alle anderen auch bis heut, also 6 Wochen vor der Geburt das Mutterschaftsgeld bekommen.

Dann muss ich ja um die 8 Wochen nach der Geburt zu bekommen die Geburtsurkund bei der KK vorlegen. Das heißt, dass wenn die kleine erst am z.B. 12.3 kommt, die KK auch erst ab den 12.3 die 8 Wochen nach der Geburt bezahlt.

Aber wer bezahlt denn dann die Tage die zwischen dem eigentliche ET und dem tatsächlichen ET liegen?#kratz

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Das ist eine gute Frage. Würde mich auch interessieren. Aber ich denke die 6 Wochen davor und 8 Wochen danach rechnen sich einfach nach dem errechneten Termin.

D.h. wenn du dein Baby eine Woche später bekommst, hattest du davor eben 7 und danach 7. Aber das ist nur eine Vermutung.

Wirklich gute Frage! Interessiert mich auch :D

Viele Grüße,
Maria
15. SSW

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Die Tage dazwischen zählen genauso als normaler Mutterschutz wie die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach ET.....

LG

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Sprich wenn den ET später ist als der errechnete ET, dann verlängert sich dein Mutterschutz um diese Zeit....es werden 8 Wochen nach TATSÄCHLICHEM ET gezahlt....

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Also die 8 Wochen danach sind fix und werden definitiv durch eine spätere Geburt nicht weniger. Ich würde meinen, dass Du dann einfach aufgrund der "verspäteten Geburt" über die insgesamt 14 Wochen hinaus Mutterschaftsgeld beziehen kannst.

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Ich bin der Meinung ich hätte damals für die ganze Zeit das Geld bekommen - ich war 10 Tage drüber #kratz

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Danke! Denke die Antworten waren alle eindeutig! :-D

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Wie kommst du darauf, dass die KK erst wieder für die Tage nach der Geburt zahlt? Sie zahlt erst mit der Geburtsurkunde, weil sie dann eben genau weiß, wieviel Tage sie zahlen muss. Sonst könnte sie ja auch gleich alles zahlen, also 14 Wochen und 1 Tag.