Wie läuft das mit gehalt? 6Wochen krank und immer andere krankheit.

hallo, meiner bekannte wurde vor einigen wochen der zahn gezogen. aus diesem grund war sie 4wochen krank, da kiefer usw. vereitert war.

nun hat sie bronchitis und ist schon insgesamt 5wochen krank!

Wie läuft das mit dem gehalt wenn sie noch länger krank ist?

wird es nach 6 wochen krankheit gekürzt oder bleibt ihr monatliches gehalt gleich???

und was ist wenn man 6 oder 7 wochen krank ist, aber immer wieder eine andere krankheit hat? -> wie läuft das da mit dem monatlichen gehalt???


danke für eure antwort!

mfg. Anja

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Es zählt immer nur eine Diagnose. Wenn man die gleiche Diagnose 6 Wochen lang hatte, bekommt man danach Krankengeld. Wechselt die Diagnose, muss der Arbeitgeber den Lohn fortzahlen.

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Hallo Anja,

wenn der AN vom Arzt Arbeitsunfähig geschrieben wurde, so gilt die volle Lohnfortzahlung bis zu 6 Wochen. Wird der AN danach wegen einer anderen Krankheit erneut Arbeitsunfähig geschrieben so beginnt die Lohnfortzahlung mit neuer 6 Wochen Frist.

Entscheidend hierbei ist jedoch, dass der AG sofort nach Krankschreibung Kenntnis erhält.

Das beste wäre die AU-Bescheinigung dem AG per Boten gegen Empfangsquittung zu übergeben. Warum ? Im Rechtsstreitfalle muss der AN beweisen, dass der AG zeitnah von der AU in Kenntnis gesetzt wurde. Behauptet der AG er habe keine Kenntnis oder verspätet von der AU Kenntnis erhalten und lehnt er die weitere Lohnfortzahlung ab oder kündigt sogar, so muss der AN die zeitnahe Kenntnis an den AG beweisen. Ansonsten geht der AN leer aus. Also immer aufpassen. Denn heutzutage kündigen die AG sehr schnell und oft wegen Nichtigkeiten.

Viel Glück!
Nobility

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Man meldet sich doch eh beim Arbeitgeber krank und anhand der AU sieht der doch, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist.

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Richtig. Aber der AG sieht anhand der Bescheinigung nicht, ob es sich um die selbe Erkrankung handelt. Da braucht nur der Hausarzt im Urlaub sein und die Vertretung stellt eine AU-Bescheinigung aus. Das wird dann eine Erstbescheinigung sein, weil der Vertretung sämtliche Infos fehlen.

In o. g. Fall sieht das natürlich anders aus. Da sind ja dann Zahnarzt und Hausarzt involviert.

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Hallo,

es ist richtig, dass die 6 Wochen Lohnfortzahlung für jede Krankheit einzeln gelten. D. h. 4 Wochen krank wegen des Zahnes. Wenn Sie dann einen Tag wieder arbeiten war bzw. gesund geschrieben war und dann die zweite Krankheit anfängt, hat sie auf die Bronchitis auch wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung.

Beginnt aber die neue Krankheit während des 1. Krankmeldungszeitraums, dann zählen die 6 Wochen nur einmalig. Beispiel: Zahnkrankschreibung vom 01.01.-31.01., 2. Krankmeldung Beinbruch am 20.01. bis 15.03, dann zählen die 6 Wochen vom 01. Januar an und 12. Februar, beginnt dann die Krankengeldzahlung.

Genau den Fall hatten wir nämlich gerade mit einem Arbeitnehmer gehabt. War auch erstaunt gewesen und habe mir das erst einmal von
der Krankenkasse erklären lassen.

Viele Grüße
Yvonne