Krankschreibung über 6 Wochen in SS

Hallo zusammen,

ich bin bereits seit über 6 Wochen von meiner FÄ aufgrund von SS Beschwerden krankgeschrieben. Nun war ich gesten nochmals dort und diesmal hat diese mich sogar bis Ende März aus dem Verkehr gezogen.
Mein Mutterschutz beginnt am 20.05.11.
Nun meine Frage habe ich aufgrund der Krankschreibung (bekomme ja nur noch Krankengeld) Einbußen beim Mutterschaftsgeld oder beim Elterngeld??
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Vielen Dank

Gruß mala09

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huhu

wieso gibt sie dir kein vorübergehendes BV?
das kann sie ja begrenzen.

So kommst du aber nicht in dem krankengeld...

lg
corinna
mit #ei Etienne unterm #herzlich 22ssw #baby

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huhu,

eigentlich wäre ein BV fair, weil so bekommst du dein volles Gehalt weiter. Wie schon gesagt sie kann es ja auch begrenzen. Und somit würden für dich dann auch keine Nachteile bei Muterschutzgeld entstehen.
Dies wird ja nach deinem Einkommen der letzten Monate berechnet.

LG Susanna mit#ei Urmel 9ssw.

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Sie soll dir ein BV schreiben!! Ruhig auch bis zum Schluss, bekommst dann dein Gehalt von der KK, das hat keine Auswirkung auf das Mutterschaftsgeld!! Hatte das in meiner letzten SS auch

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Huhu,

ich schliesse mich da an, ein BV wäre schon gut.
Kannst ja mal nachfragen :-).

Liebe Grüße

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Hallo!

Hol dir ein begrenztes Beschäftigungsverbot oder eines bis zum Beginn des Mutterschutzes! (Das kann auch der HAusarzt ausstellen) Auf das Mutterschaftsgeld hat es keine Auswirkungen, allerdings wird das Elterngeld sich verringern, da dort das Krankengeld berechnet wird.

LG Ida

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Ich bin bereits seit Dezember krankgeschrieben, sind die einen Beschwerden weg, kommen die nächsten hinzu. BV will Sie mir scheinbar nicht ausstellen.
Im Dez und Januar musste ich alle 1-2 Std tagsüber und auch nachts zum Wasserlassen aufs Klo rennen und habe demnach auch kaum geschlafen, war deswegen total am Ende. Meine FÄ meinte Sie könne mich deswegen nicht ewig krankschreiben, da dass ja keine Krankheit ist und Sie dann Problememit der KK bekomemn würde (vonwegen Vertrauensarzt u.s.w.)
Sie hat dann sogar auf dem Auszahlungsschein für die KK etwas von depressive Erschöpfung geschrieben. Wobei mich dass nicht schlafen können ehr agressiv wie depressiv gemacht hat.
Nun habe ich seit mehreren Wochen noch ganz gemeine Rückenschmerzen. Paracetamol hat nicht gewirkt und die Spritze war auch für die Katz.

Bekomme ich weniger Elterngeld und Mutterschutzgeld auch wenn die Krankschreibung aufgrund von SS Beschwerden ist?

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Ich bin seit fast 4 Monaten krankgeschrieben und gehe nun bald in den Mutterschutz. Damit du anspruch auf das volle Elterngeld hast brauchst du vom FA nur ein Attest das die Krankschreibung aufgrund von beschwerden in der Schwangerschaft war. Habe mich beim Amt und einer Freundin erkundigt, die das gleiche Problem hatte und mit dem Attest hat sie das volle Elterngeld beim 1. und 2. Kind bekommen.

LG



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Hey,

also ich falle ab morgen für die letzten drei Wochen bis zum MuSchu ins Krankengeld...

Meine FÄ und auch im Krankenhaus haben mir beide gesagt, dass man nicht mal eben ein BV ausstellen kann!

Und meist geht das im normalen Schwangerschaftsverlauf anscheinend auch nicht und auf "normale" Schwangerschaftsbeschwerden gibt es das nicht oder so...

Es kann also gut sein, dass Du kein BV bekommst!

Und soweit ich weiß gibt es Einbußen...denn z.B. das Elterngeld wird nach den letzten 12Monaten berechnet und darunter fällt auch das Krankengeld...aber das weiß ich nicht genau!

LG Maike

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Soweit ich weiß, gibt es keine Einbußen, wenn es schwangerschaftsbedingte Beschwerden sind. Am Besten fragst du mal bei der Krankenkasse nach.

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Danke erst mal für Eure Antworten, habe gerade eine Telefonnummer von der Elterneldstelle im Kreis gefunden und mich dort mal erkundigt.

Also wenn ich aufgrund von SS Beschwerden krank geschrieben wurde hat dieses keine Auswirkungen auf das Elterngeld/Mutterschaftsgeld.

Der Zeitraum der Krankschreibung wird nicht mitgerechnet, stattdessen werden dann die Monate davor berechnet.
Elterngeld wird ja von den 12 Monaten vor der Geburt berechnet.
Bei mir dann von 07/10 bis 06/11 wenn ich nun von 12/10 bis 03/11 SS bedingt Krank bin werden diese 4 Monate nicht bei der Berechnung einfliessen sondern dafür die 4 Monate vor dem 07/10.
Für die Berechnung des Elterngeldes werden dann die Monaten 03/10 bis 11/10 und von 04/11 bis 06/11 genommen.

LG mala09

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Danke erst mal für Eure Antworten, habe gerade eine Telefonnummer von der Elterneldstelle im Kreis gefunden und mich dort mal erkundigt.

Also wenn ich aufgrund von SS Beschwerden krank geschrieben wurde hat dieses keine Auswirkungen auf das Elterngeld/Mutterschaftsgeld.

Der Zeitraum der Krankschreibung wird nicht mitgerechnet, stattdessen werden dann die Monate davor berechnet.
Elterngeld wird ja von den 12 Monaten vor der Geburt berechnet.
Bei mir dann von 07/10 bis 06/11 wenn ich nun von 12/10 bis 03/11 SS bedingt Krank bin werden diese 4 Monate nicht bei der Berechnung einfliessen sondern dafür die 4 Monate vor dem 07/10.
Für die Berechnung des Elterngeldes werden dann die Monaten 03/10 bis 11/10 und von 04/11 bis 06/11 genommen.

LG mala09