Kann man die Partnermonate (Elternzeit) auch splitten?

Huhu Mädels,

ich hoffe, ich bin in diesem Forum richtig#schein

Mein Mann möchte gerne seine 2 Partnermonate Elternzeit splitten. D.h. er würde dann den 1. Monat direkt nach der Geburt nehmen (April) u. den 2. wollte er dann evtl. im Sommer nehmen oder so. So, nun meine Frage, kann er das überhaupt so machen? Ich habe mal im inet gelesen, dass der Partner seine 2 Monate auf einem Stück nehmen muss??? Muss er überhaupt 2!! Monate nehmen o. kann er "erstmal" den 1. beantragen? Ich würde ja nicht so blöd fragen, ich erreiche bloß KEINEN beim Versorgungsamt u. aus dem Gesetzesdschungel werd ich leider nicht schlau#schmoll. Mit einfach mal so hinfahren ist auch sch***, denn ich wohne sozusagen aufm Dorf u. mein Mann braucht das Auto z. Arbeit

Habt ihr vllt. Erfahrungen, was das angeht? Ich danke euch schon mal im Voraus#danke

LG bienchenalinchen mit babyboy 36. ssw inside

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Ja man kann die Partnermonate auch splitten. Wichtig ist, dass dein Mann diese mind. 7 Wochen vor dem ET einreicht beim AG. Ich meine auch zu wissen, dass er es vorweg nennen muß wann er die nehmen möchte.

LG, Ina mit Marius (4) und Julia Amalia (*14.12.2010)

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Hi,

ja das kann man. Mein Mann hatte den 1. und den 7. Lebensmonat. Es muß rechtzeitig angemeldet werden und ganz wichtig - man kann den Zeitraum nur einmal ändern.

LG emilylucy

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Danke euch Mädels,

ich werde die 2 Monate mal gesplittet pauschal im Elterngeldantrag eintragen, Antrag beim AG hat mein Mann ja bereits gestellt.

Danke für die hilfreichen Antworten

LG

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So hatten wir es ursprünglich auch geplant und es geht.

Ihr müßt nur drauf achten dass dein Mann auch seine 2 Monate Elternzeit (inkl. Elterngeld) auch nimmt. Nimmt er nur einen Monat und den zweiten dann doch nicht und hat aber Elterngeld bezogen so muss er das Elterngeld wieder zurück zahlen denn Bedingung für Elterngeld ist ja dass er wenigstens 2 Monate in Anspruch nimmt.

Wegen der Beantragung würde ich mal einfach aufm Amt anrufen. Die können euch das dann genau sagen UND dein Mann muss seinen Arbeitgeber rechtzeitig informieren.