Arbeitsvertrag endet in Elternzeit, woher Elterngeld!!???

Hallo!
Mein arbeitsvertrag endet zum 30 November, dh in meiner Elternzeit. Da der dann sicher nicht verlängert wird#schmoll würde mich interessieren ob ich dann vom arbeitsamt das Elterngeld bekomme!? und ist das dann weniger als vorher????

und noch ne Frage: kriege immer Lohn 2 monate Rückwirkend hat das irgendwelche auswirkungen?
LG Julia+Babygirl 27+0 ssw#verliebt

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elterngeld zahlt der staat. dazu werden die letzten zwölf monate vor geburt genommen und davon 65% ausgezahlt.

wie das mit rückwirkender zahlung ist, frage lieber nach, eigtl. dürfte das keine rolle spielen.

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klar bekommst du Elterngeld , ich würde auch gleich einen Termin machen.

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Termin?
Wo und mit wem denn?

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Du kannst dir mal einen Termin bei der entsprechenden Elterngeldstelle machen, da ich nicht weiss, aus welchem Bundesland und Ort du kommst, ist es jetzt schwer dies zu sagen.

Tippe mal bei Google :

Elterngeldstelle und dann deinen Wohnort, da müsstest du was finden.

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Hallo,

Elterngeld bekommst du nicht vom Arbeitgeber, sondern von der Elterngeldstelle. Berechnet wird es aus deinem Netto-Durchschnitt der letzten 12 Monate vor der Elternzeit.

Du musst Elterngeld übrigens auch bei der Elterngeldstelle beantragen, sonst bekommst du außer deinem Mutterschaftsgeld im Mutterschutz gar nichts.

Das Einzige was dein Arbeitgeber damit zu tun hat, ist die Genehmigung deiner Elternzeit.

Google doch mal Elterngeldstelle, dann kommst du auf deren Seite, dort ist alles erklärt und den Antrag findest du auch dort.

LG tiffy mit Peanut (32+5)

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"Das Einzige was dein Arbeitgeber damit zu tun hat, ist die Genehmigung deiner Elternzeit. "
Nein, dass muß er nicht. Die Elternzeit in den ersten 3 Jahren muß er nicht genehmigen. Er muß nur darüber informiert werden.

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Hallo,

also Elterngeld gibt es generell nur von der Elterngeldstelle..da hat das Arbeitsamt nix mit zu tun.

Du kannst dich dann zwar beim Arbeitsamt melden, aber halt mit der Mitteilung, dass du momentan wegen der ELternzeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.

Das Elterngeld wird nach deinem letzten Gehalt, und zwar 12 Monate vor beginn der Elternzeit berechnet. Da ist es dann denke ich auch egal, dass du immer 2 Monate ausbezahlt bekommst.

Gruss
netan

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Elterngeld bekommst du von der Elterngeldstelle. Welche das bei euch ist, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach den Einkünften der 12 Monate vor Mutterschutz.

Sobald dein Vertrag ausgelaufen ist, bist du nicht mehr in Elternzeit (man könnte es alternativ Kindererziehungszeit nennen). Das hat Konsequenzen, insbesondere bei der Krankenkasse.

Vom Arbeitsamt bekommst du nur Geld, wenn du die Anwartschaftszeiten erfüllt hast, eine Kinderbetreuung nachweisen kannst und dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst und aktiv einen Job suchst. Solange du im ersten Jahr des Elterngeldbezuges bist, wird dir auch das Elterngeld durch den Bezug des ALG1 gekürzt.