Wann Steuerklasse wechseln? Vor MuSchu oder vor Elternzeit?

Hallo, meine Frage steht ja schon im Betreff,
wann wechsel ich die Steuerklasse?
Momentan bin ich in 3 und mein Mann in 5....
Wird das Mutterschutzgeld auch noch irgendwie versteuert?
Das bekomme ich ja vom Arbeitgeber, oder verstehe ich das falsch?
Wird das normal ausgezaht, auf einer Abrechnung?
Oder kann mein Mann mit Beginn meines Mutterschutzes in die 3 wechseln...

Wäre schön, wenn mir jem. helfen könnte :-)

#danke
LG S*

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Hi Du,

das Elterngeld (meinst Du doch oder) wird nicht direkt versteuert, unterliegt aber der Progression, was insgesamt ja dann doch zu einer höheren Steuerbelastung führt.

Das Mutterschaftsgeld erhälst Du von Deiner Krankenkasse. Du musst das 7 Wochen-Attest (erhälst Du dann vom Gyn) der Krankenkasse schnellstmöglich vorlegen, eine Kopie an den Arbeitgeber. Ich meine die Krankenkasse übernimmt 13 EUR pro Tag, mein ARbeitgeber füllt die restliche Differenz zu meinem Gehalt dann bis zur 8.Woche nach der Geburt auf. Anschließend greift das Elterngeld.
Ich habe nur gehört, dass es zum Teil viele Monate derzeit dauert, bis die Elterngeldbescheide ergehen :o((( oh man.

Zur Steuerklasse kann ich Dir nicht viel sagen, wir haben 4 / 4. Uns ist es so auch lieber, damit nicht eine dickere Nachzahlung droht.

Hoffe ich konnte DIr helfen, lg

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Naja, mein Mann war bis heute noch in der Ausbildung von daher war 3 / 5 echt besser....

Das mit der Krankenkasse und dem Arbeitgeber weiss ich...

Wenn ich die Bescheide dann einreiche, wegen Elterngeld, reiche ich dann die kompletten 12 Abrechnungen, von VOR beginn des Mutterschutzes ein, oder zählt das Mutterschutzgeld auch als Einkommen und wird bei der Berechnung des Elterngeldes mit einbezogen?

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Hy du reichst die 12 Gehaltsabrechnungen vor dem mutterschutz ein musst aber die abrechnung vom mutterschutz von deinem Chef und von der KK auch mit einreichen.
Und die steuerklasse kannst du denke ich schon zum anfang des Mutterschutzes wechseln da dein chef den durchschnitt von den letzten 3 Monaten auszahlen muss soweit ich das noch so im kopf hab.

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Huhu..
also bei der Berechnung des EG werden deine! Gehälter der letzten 12 Monate VOR der Geburt genommen. Das Geld wird nicht wirklich versteuert. ABER ich habe mich erschrocken, da es nicht wirklich die 67% sind... es wird ein monatlicher Pauschalbetrag an Werbungskosten abgezogen.... Klingt kompliziert und ist es iwie auch... Finde es halt eine Frechheit, dass groß gesagt wird das man 12 Monate bezahlt wird und es aber eigentlich nur 10 sind...

Ganz liebe Grüße

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Du, zwischenzeitlich wurde sogar auf 65% reduziert :-(. Aber immerhin. Wir sind heil froh, dass es das gibt.
Aber: entscheidend ist doch auch das 2. Jahr, vor allem wenn man schnell nach der Geburt wieder arbeiten geht. Wir müssen Dank Elterngeld nicht im 1. Jahr den Gürtel enger schnallen, sondern im 2. Jahr besonders

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Ich werde das Elterngeld auf 2 Jahre aufsplitten lassen, alleine wegen der Rückzahlung, die du im vorherigen Post erwähnt hast....

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Macht das nicht erst dann wirklich Sinn, wenn man wieder arbeiten geht?

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Hallo,

wir haben auch die STeuerklassen gewechselt, da ja das Elterngeld vom Nettogehalt berechnet. Wird. Für uns machte der Steuerklassenwechsel 150 € aus! Das finde ich schon sehr viel!!!

Ab dem nächsten Monat nach der Geburt kannst du die Klassen wieder wechseln in 3 für deinen Mann (wenn D nicht arbeiten gehst).

Wie bereits erwähnt wird das Elterngeld ja nicht besteuert sondern unterliegt nur der Progression, das heißt es erhöht das Einkommen und so wird ein erhöter STeuersatz angewendet.

LG

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Hallo,

also, ich habe mich diesbezüglich informiert und es macht schon Sinn, dann nach Erhalt des Mutterschutzgeldes und des Zuschusses des Arbeitgebers, die Steuerklassen dann zu wechseln.

Klar, das Elterngeld wird nicht versteuert, wird aber beim Steuerbescheid dann mit eingerechnet, und wenn man Pech hat, müsste man dann was nachzahlen. Dies ist aber nur der Fall, wenn man bei gemeinsamer Veranlagung über eine gewisse Grenze beim Jahreseinkommen kommt,
und man kann sich das halt vorher vom Steuerberater ausrechnen lassen, ob man dann mit einer Nachzahlung zu rechnen hätte.

Wir werden die Stueuerklassen sozusagen dann wechseln, wenn ich das Elterngeld bekomme, also nach dem Mutterschutz. Dann haben wir nämlich als Familie mehr Netto zum Leben im Monat, weil meinem Mann dann nicht so viele Steuern abgezogen werden. Wichtig auch, dass das Kind dann beim Verdiener auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist, wegen dem Kinderfreibetrag.

Ich finde es also sinnvoll, die Steuerklassen zu wechseln.

Gruss
netan

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Das es sinnvoller ist, finde ich auch.

Nur ist halt die Frage, ob man nicht schon ab Beginn des Mutterschutzes die Klassen wechselt.

Wenn es wirklich so ist, das sich das MuSchu-Geld lediglich nach dem Netto-Verdienst der letzten 3 Monate richtet und nicht mehr vom Steuersatz abhängig ist dann wäre es doch noch effektiver, ab Beginn des Mutterschutzes zu wechseln.

Ich hätte dann MuSchu-Geld nach mein bisheriges Netto, der letzten drei Monate (welches nach Kl. 3 berechnet wurde)
Mein Mann hätte dann, beginnend mit dem Mutterschutz Steuerklasse 3 und Netto auch schon mehr.

Wir könnten Quasi die 14 Wochen Mutterschutz gut machen, wenn du verstehst wie ich das meine!?

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Hallo,

mir wurde aber gesagt, es sei sinvoller die Steuerklasse erst nach dem Mutterschutz zu wechseln.

Man bekommt ja 13 Euro am Tag von der KK, und den Rest zu deinem letzten Netto stockt der Arbeitgeber auf...wenn du jetzt schon die Steuerklasse änderst, würde sich die Aufstockung auch ändern, wenn du verstehst was ich meine...dann würde die auch nur das Aufstocken, was du mit der Steuerklasse 5 dann an Netto hättest...so habe ich das Ganze nämlich verstanden.

Da ich aber mehr verdiene als mein Mann, macht es bei uns Sinn, schön mein Gehalt auf das Aufstocken zu lassen, was ich bis jetzt auch hatte.

Gruss
netan

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DAs Mutterschaftsgeld wird nicht versteuert, unterliegt genauso wie das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt. Du kannst also sobald ein voller Monat mit Mutterschaftsgeld ansteht, die Steuerklasse wechseln (es sei denn, du bist Beamtin, dann gibts ja kein Mutterschaftsgeld!).