ab wann fängt die Elternzeit an? Ab Geburt oder nach 8 Wochen Muschu?

Huhu,

Frage steht ja oben? Ab wann fängt sie denn nun an? Und hat jemand einen Text zum formulieren für die Elternzeit? Möchte gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen. Nehmen wir an mein Kleiner kommt am 10.03. wann müsste ich dann wieder arbeiten gehen?

Ich habe danach ja ganz normal Anspruch auf meinen Arbeitsplatz wenn ich nun aber die Stunden etwas verringern möchte (wegen Krippenplatz werde ich wohl nicht 8 Stunden sondern nur 7 Stunden arbeiten können) muss dem der AG zustimmen? Oder hab ich dann Pech gehabt? :-(

Lieben Dank :-)

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Hallo.

Müßte da alles drin stehen.

http://www.elterngeld.net/

Lg silvia

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oder da guggen :)

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elternzeit musst du formlos in einem schreiben bei deinem arbeitgeber beantragen und das 7 wochen bevor du die elternzeit nutzen willst...also wenn du direkt nach den 8 wochen die elternzeit nutzen willst musst du sie bis spätestens 1 woche nach ET beantragen....den zeitraum musst du mit ihm zusammen abstimmen, ob 1 jahr oder länger bzw. wann du die restlichen monate nimmst.....du kanns glaub auch teilweise in der elternzeit arbeiten...wieviele h genau weiß ich allerdings nicht

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Also, deine Elternzeit beginnt nach 8 Wochen Mutterschutz. Die Elternzeit musst du irgendwie beantragen, weiß jetzt nicht genau wo, wollte ich mich noch schlau machen. Die Elternezeit sollte am besten 6 Wochen vor Beginn beantragt werden. Dein Arbeitgeber muss nur darüber informiert werden, wie lange du in Elternzeit bist. Der hat damit nicht allzuviel zu tun. Weil er verdient nichts mit dir und er muss dich nicht bezahlen, dass läuft ja über das Elterngeld.

Oh man, da muss ich mal auf den Kalender gucken. Der 10.03 + 8 Wochen Mutterschutz, dann würde die Elternzeit am 4.05 beginnen, wenn mich nicht alles täuscht. Und dann wolltest du ja 2 Jahre nehmen, also gehst du erst wieder im Mai 2013 arbeiten. Wenn ich mich nicht irre.

Das mit der Arbeitszeit musst du dann, wenn es soweit ist, mit deinem Arbeitgeber besprechen. Aber prinzipiell ist das schon möglich. Das kommt darauf an, wie kullant dein Arbeitgeber in dieser Hinsicht ist.

So ich hoffe, ich hab nix vergessen. War ganz schön viel aufeinmal.:-)

Ich wünsche dir viel Glück und alles Gute.

Liebe Grüße #winke

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absprechen sollte man das vorher schon mti dem arbeitgeber, denn der muss ja für ersatz sorgen bzw. die arbeit umstrukturieren

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Huhu auch,

also soweit ich das verstanden habe, fallen die 8 Wochen Mutterschutz schon in die Elternzeit. Wenn du also 24 Monate Elternzeit nimmst müsstest du am 11.3.XX wieder arbeiten.
Da du ja Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit hast, glaube ich dass der Arbeitgeber in diesem dritten Jahr eine Stundenreduzierung dulden muss. Nach Ablauf des Jahres könnte er dann wieder den normalen Stundensatz verlangen.
Zum Ausfüllen des Elterngeldantrages kann ich die die städtischen Schwangerschaftsberatungsstellen empfehlen. Viele bieten dort Hilfe an und füllen den Antrag direkt mit dir zusammen aus. Bei mir in der Gegend ist das zB donum vitae. Erkundige dich mal ob es solche Einrichtungen auch in deiner Nähe gibt.
LG

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Hallo!

Deine Elternzeit beginnt eigentlich erst nach dem Mutterschutz, allerdings wird dieser verrechnet und somit ist der Tag der Geburt ausschlaggebend. Wenn du jetzt 1 oder 2 Jahre beantragst ist der Geburtstag deines Kindes immer der 1. Arbeitstag. Du kannst aber auch ein fixes Datum reinschreiben z.b.b 15.03. usw.

Wenn du deinen Vertrag nach der Elternzeit nicht mehr erfüllen kannst musst du mit deinem AG klären in wie weit du wieder einsteigen möchtest, er kann dem zustimmen, muß er aber nicht. Also rechtzeitig drum kümmern, du hast ansonsten 3 Monate Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit, ansonsten musst du zu den alten Vertragsbedingungen wieder anfangen.

Du darfst während der Elternzeit 30 Stunden/Wo. arbeiten, wenn du dies in einer anderen Firma machen willst muss dein AG zustimmen. Im ersten Jahr wird jeder Euro auf das Elterngeld angerechnet.

LG Ida

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Nabend,

Elternzeit beantragst du am besten gleich nach der Geburt bei deinem Arbeitgeber, ich habe schon ein Schreiben mit bekommen, trage dann nur das Geburtsdatum und das Ende des Mutterschutzes ein.

Bsp. Mein Mutterschutz geht bis 09.05., wenn das Baby nun eher als am ET, dem 14.03. kommt, dann bleibt das Datum so, dann kann ich ab dem 10.05. die Elternzeit beantragen.
Wenn das Kind nach dem ET kommt, dann verschiebt sich der Mutterschutz um die entsprechenden Tage nach hinten.

An deiner Stelle würde ich auch überlegen, ob es nicht Sinn macht 2 oder sogar 3 Jahre Elternzeit zu beantragen, denn während der Elternzeit kannst du ja jeder Zeit bis 30 Stunden die Woche wieder arbeiten gehen;
Ich mache es so, dass ich das erste Jahr komplett zuhause bleibe und im zweiten Jahr vor habe, dann stundenweise wieder zu arbeiten, halt bis zu 30 Stunden die Woche.

Voteil : Dein Vertrag bleibt unberührt, der Arbeitgeber muss es mitmachen, dass du in der Elternzeit stundenweise arbeitest. Ich soll meinem nur rechtzeitig paar Wochen eher bescheid sagen, ab wann ich wieder stundenweise kommen will. Ich denke auch, dass ich dann jeden Tag so 6 Stunden machen werde, 5 Tage die Woche, und das Baby dann für 6 Stunden in der Krippe unterbringe.

Wenn du natürlich auf Dauer weniger Stunden arbeiten willst, müsste der AG zustimmen und deinen Vertrag ändern..Problem: wenn du dann irgendwann wieder doch Vollzeit arbeiten möchtest, müsste der AG auch wieder zustimmen und wenn der dann nicht will, dann hat man Pech gehabt.

Und Anspruch hast du nicht direkt auf deinen Arbeitsplatz, sondern einen vergleichbaren, der deinen Fähigkeiten und so entspricht, nicht aber auf die gleiche Stelle...das vergessen viele. Man kann dann auch locker in eine andere Abteilung oder so gesteckt werden, deine Stelle können sie jederzeit mit jemand anderem besetzen.

Gruss und hoffe ich konnte helfen...

netan