Noch ein paar fragen wg. vaterschaftsanerkennung und unterhalt und so

hey
ich hatte hier neulich schonmal gefragt wie das mit der vaterschaftsanerkennung und dem unterhaltsvorschuss abläuft, da die zuständige mitarbeiterin beim jugendamt mir zu verstehen gab, dass ein unterhaltsvorschuss erst beantragt werden kann, wenn die vaterschaftsanerkennung gemacht wurde.

mein problem dabei ist, das der vater des kindes erst einen vaterschaftstest will und somit auch die vaterschaftsanerkennung nicht unterschreiben will.
soweit ich informiert wurde, wird mir jedoch der unterhaltsvorschuss bereits ab dem zeitpunkt der geburt vom alg2 abgezogen, was bedeuten würde das mir das geld ja dann fehlt.

eigentlich hätte ich am dienstag einen termin bei einer beratungsstelle gehabt, da ich aber noch im KH war konnte ich den termin nicht warnehmen. habe dann direkt nach der entlassung einen neuen termin ausgemacht, aber der einzigste der noch frei war, ist am 28.2. und wenn ich pech habe ist mein kind bis dahin schon da.

ich hab einfach voll angst das mir dann geld fehlt und ich net über die runden komme.
mir wurde damals von einigen von euch gesagt ich müsste eine beistandschaft machen und einen anwalt nehmen.
ich hab aber immer noch keine ahnung wie das abläuft, eigentlich wollte ich das ja alles mit der beratungsstelle machen, damit alles richtig läuft, aber das dauert ja jetzt noch ewig und mir rennt halt die zeit davon.
was heisst ich muss das irgendwie alleine auf die reihe bekommen.

kann mir vllt. mal jmd. der das alles schon hinter sich hat sagen wie genau ich jetzt vorgehen soll?
also ich müsste ja eigentlich schon den unterhaltsvorschuss beantragen: wo bekomme ich so einen antrag her, bzw. gibts da überhaupt einen oder mus ich da selbst was schreiben?
wie mach ich das mit der beistandschaft?
wie läuft das mit dem anwalt ab, also ich brauch da ja erst so einen beratungsschein, den bekomme ich beim amtsgericht, oder? geh ich da einfach hin und hol den, oder brauch ich da bei irgendwem einen termin?

ach ja und die vom jugendamt sagte auch, das die erst was unternehmen können wenn ich denen die adresse vom vater nenne. mitlerweile habe ich zwar die handy-nr. von ihm aber das wars dann auch schon, weiss blos noch in welchem ort er wohnt. die genaue adresse weigert er sich mir zu geben, er behauptet seine eltern wollten nicht das ich weiss wo sie wohnen (er wohnt bei seinen eltern)
reicht das dann auch? oder kennt ihr ne möglichkeit wie ich trotzdem seine adresse raus bekomme?

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

lg

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abend,

ruf beim jugendamt an, lass dich mit deinem bearbeiter verbinden und mach einen termin wegen einer beistandschaft.

du kannst unterhaltsvorschuss auch bekommen wenn die vaterschaft nicht anerkannt ist.
das musst du im persönlichen gespräch machen und kannst nicht einfach anonym einen zettel ausfüllen.
sag das sich der vater weigert die vaterschaft anzuerkennen, das du nicht weisst wo er wohnt, und gib ihn alle informationen die du über ihn hast.
dann müsstest du eigendlich unterhaltsvorschuss bekommen.
wenn du weisst wie seine eltern heissen, kannst du die adresse beim einwohnermeldeamt bekommen gegen eine kleine gebühr bekommen.

lg anna

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UV kannst du auch ohne Vaterschaftsanerkennung beantragen.
Da hat die gute Frau auf dem JA dir Blödsinn erzählt.
Eine Beistandschaft wegen dem Kindesunterhalt richtest du beim JA ein.Formulare dafür und für den UV haben die auf dem JA.
Den Anwalt brauchst du für deinen Betreuungsunterhalt?
Um einen Beratungsschein zu bekommen,mußt du auch erst ein Formular ausfüllen ,was deine Einkünfte betrifft.
Bei uns bekommt man das an der Pforte vom Amtsgericht,kann sich das einfach so rausholen.Zum abgeben dort brauchte ich auch keinen Termin ,kann man so machen.

ach ja und die vom jugendamt sagte auch, das die erst was unternehmen können wenn ich denen die adresse vom vater nenne.

Normalerweise Blödsinn.Wenn du den Namen und Ort weißt,bekommen die die Adresse auch so raus.
Wenn ich so lese ,was das JA da bei dir jetzt schon so verzapft ,kann ich eigentlich nur raten ,den Kindesunterhalt auch gleich über den Anwalt regeln zu lassen.
Da bist du eindeutig besser bedient.Mußt halt nur den UV beim JA beantragen.

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Hallo.

Da bist Du beim Jugendamt offensichtlich an eine ganz inkompetente Nullnummer geraten ...

1. Geh zum Jugendamt und richte eine Beistandschaft ein ... und zwar schon vor der Entbindung, also gleich am Montag.
http://www.bmfsfj.de/Publikationen/beistandschaft/root.html
Dort gibst Du alles an, was Du über den Vater weißt.
Das Jugendamt kann ohne Probleme über das Ordnungsamt die Meldeadresse rausbekommen, das ist nicht Dein Job.
Der KV wird angeschrieben, ob er die Vaterschaft freiwillig anerkennt.
Will er das nicht, bekommt er noch ne Frist, dann wird ihm ein freiwilliger Test auf seine Kosten angeboten und dann schlußendlich Vaterschaftsfeststellungsklage eingereicht.

2. Unterhaltsvorschuß kannst Du sofort mit der Geburt beantragen. Eine gute Beistandschaft gibt Dir auch gleich den Antrag (innerhalb des Jugendamtes sind es aber zwei verschiedene Abteilungen: Unterhaltsvorschußkasse und Beistandschaft).
Es ist völliger Blödsinn, dass Du Unterhaltsvorschuß erst beantragen kannst, wenn der Vater anerkannt oder festgestellt ist. Will man Dir das weiter einreden, verlang den Vorgesetzten.

3. Dir wird der Unterhaltsvorschuß erst dann von der ARGE angerechnet, wenn Du ihn auch bekommst. Da die Bearbeitung etwas dauern kann, bekommst Du ganz normal Dein Geld ... das Unterhaltsvorschuß, der dann nachgezahlt werden muss, geht dann direkt an die ARGE und dann laufend direkt an Dich. Ähnlich verhält es sich mit Kindergeld und Elterngeld, wo die Bearbeitung ja auch etwas dauert. Die ARGE schießt Dir das Geld vor und stellt einen Erstattungsantrag an die anderen Ämter, bekommt so das Geld von den nachzuzahlenden Monaten und dann geht das Geld ab Monat x an Dich direkt.

4. Einen Anwalt brauchst Du nur, wenn Du auch Betreuungsunterhalt für Dich beitreiben willst.Wenn Du jetzt schon im Alg II Bezug stehst, geht Dein Anspruch automatisch auf die ARGE über und die nehmen dann den KV in Regress, sprich darum musst Du Dich nicht kümmern. Machen sie Probleme, schreib mich noch mal an, ich gebe Dir dann die gesetzliche Vorlage dafür (sollte man Dir das Formular UH2 geben, Unterhaltsansprüche Schwangerschaft/Betreuung nichteheliches Kind, geben, dann schreibst Du alles rein, was Du über den Vater weißt und bei dem Punkt, ob Du Dich um den Unterhalt kümmerst, schreibst Du rein, dass Dein Anspruch gemäß SGB II automatisch auf die ARGE übergegangen ist, lass Dich nicht veräppeln, die versuchen gerne aufgrund von Personalmangel den Anspruch auf Dich zurück zu übertragen).
Wenn die beim Jugendamt mit der Vaterschaftsanerkennung/Vaterschaftsfeststellungsklage nicht in die Pötte kommen, kannst Du die Beistandschaft beim Jugendamt immer noch auflösen (geht per Brief ganz formlos) und kannst diese Sache dann immer noch einem Anwalt übergeben. Erst einmal hast Du keinen Nachteil, wenn das Ganze etwas dauert, da ja wie gesagt der Unterhaltsvorschuß damit nichts zu tun hat.

Anschließend noch ein Tipp:
Gib bei der Anmeldung des Kindes beim Standesamt (wird meist im Krankenhaus für einen gemacht, die geben Dir die Formulare fürs Standesamt und reichen die dann ein) den Vater NICHT an. Lass einfach alles frei, was nach dem Vater fragt.
Das Standesamt kennt nur "ehelicher Vater/Vaterschaft anerkannt" oder "Vater unbekannt". Wenn Du den Namen angibst, ohne dass er offiziell feststeht, kann das Standesamt den Status nicht zuordnen und ist gezwungen die Geburtsbescheinigungen (die Du für die Anträge Elterngeld, Kindergeld usw benötigst) und die Geburtsurkunde zurückzuhalten, bis das mit dem Vater geklärt ist. Und das kann dauern.
Ist dann alles geklärt, bekommt das Standesamt automatisch Meldung und der Vater wird dort nachgetragen und Du kannst ihn auch auf der Geburtsurkunde nachtragen lassen.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen ... wenn Du noch fragen hast, immer gerne.

Gruß von der Hedda.

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hedda.

ich lese schon lange mit begeisterung deine antworten.

das musste ich mal sagen #hicks

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Oh, vielen Dank ... #hicks

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