Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber, geht das???

Hallo,

ich bin seit heute hier im Forum.
Habe vor kurzem von meiner SS erfahren und mitlerweile wissen es auch meine Arbeitgeber.

Mein Chef überlegt sich momentan, ob er mir einen Beschäftigungsverbot erteilen soll. Ich denke das kann nur der Frauenarzt oder?!

Wie ist das denn mit der Lohnfortzahlung, wenn nicht mein Gyn sondern mein Arbeitgeber den B-verbot ausspricht????

Kann mir da vielleicht jemand Rat geben?

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Erstmal , alles gute zur Schwangerschaft, du bist aber im Falschen Forenteil gelandet :P

Dein Chef kann dir ebenfalls ein BV aussprechen , du bekommst dann ganz normal dein gehalt weiter .


Lieben gruß

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uuuupsss bin noch neu, deshalb wahrscheinlich ;)))))

hat er denn nicht das recht sich su weigern und nicht zu bezahlen?

danke für die Antwort

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Wieso sollst du denn überhaupt ein BV haben?

Besteht bei euch auf der Arbeit gefahr, für dich und das Kind?



Beschäftigungsverbot
Werdende und stillende Mütter haben im Arbeitsverhältnis einen besonderen Schutz vor Gefahren, Überforderung, Gesundheitsschäden und finanziellen Einbußen. Dazu zählt auch das so genannte Beschäftigungsverbot.

Frauen dürfen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, wenn nach ärztlichem Attest Leben und Gesundheit von Mutter und Kind bei Weiterbeschäftigung gefährdet sind (§ 3 Abs.1 MuSchG). Ein Beschäftigungsverbot ist also etwas anderes als eine Krankschreibung.

In den letzten 6 Wochen vor der Entbindung besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot (§ 3 Abs.2 MuSchG). Eine Beschäftigung ist dann unzulässig. Die Schutzfrist beträgt 8 Wochen nach der Entbindung.

Verstöße gegen Beschäftigungsverbote durch den Arbeitgeber können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten darstellen!

Andere Beschäftigung
Soweit anderweitige Tätigkeiten im Betrieb vom Beschäftigungsverbot nicht betroffen sind, darf der Arbeitgeber die Schwangere für diese Tätigkeiten einsetzen. Typisches Beispiel sind Flugbegleiterinnen, die nach einer Schwangerschaft dann am Boden eingesetzt werden.<7P>

Fortzahlung Gehalt
Soweit die Schwangere bei einem Beschäftigungsverbot kein Mutterschaftsgeld bezieht, ist ihr vom Arbeitgeber mindestens der monatliche Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten 3 Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, zu gewähren (§ 11 MuSchG)

Urlaub und Beschäftigungsverbot
Wenn ein Beschäftigungsverbot in den Zeitraum fällt, für den die Schwangere bereits Urlaub beantragt und der Arbeitgeber diesen bewilligt hatte, so geht der Urlaub verloren (ist in der Zeit des Beschäftigungsverbotes abgedeckt). Der Arbeitgeber muss der Schwangeren (anders als bei Krankheit, § 9 BUrlG) den Urlaub also nicht später gewähren.

Ansonsten kann die schwangere Arbeitnehmerin nach Ende des Beschäftigungsverbotes den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr nehmen (§ 17 MuSchG).


http://www.123recht.net/article.asp?a=44903&ccheck=1

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Nein, ein BV wird eigentlich vom AG ausgesprochen.
Er muss schauen, dass er dich beschäftigen kann, u.U. auch versetzen.
Oftmals machen es auch die FA (war bei mir auch), ist aber nicht der reguläre weg.

Kann dir auch nichts besseres passieren.
Somit entscheidet dein AG und akzeptiert dies.
Ich bekam ein Brief von Betriebsarzt, eigentlich stand drin, dass ich wg. mangelnem Immunschutz nicht mehr kommen durfte. Wurde aber überle. Mein FA erteilte es mir dann. Mein AG meinte nur er ständ zw. mir und den anderen Kollegen. Mir war die erste Begegnug echt unangenehm, obwohl ich im Recht war.

Vom Geld her egal, solange du ein BU hast.