Wohnwand bestellt aber wollen Kaufvertrag stornieren

Hallo zusammen,


so jetzt haben mein Mann und ich ne Frage.

Haben am Montag in einem Möbelhaus eine Wohnwand bestellt und wollten die Anzahlung per Überweisung machen.

Alles schön und gut. Nun haben wir aber wo anders eine ähnliche Wohnwand gesehen die uns besser zu sagt und auch preislich günstiger ist (ist nicht gekauft keine bange).

Anzahlung für die bestellte Wohnwand haben wir noch nicht gemacht. Haben heute per Fax dem Möbelhaus geschrieben das wir vom Kaufvertrag zurück treten.

Jetzt nun die Frage geht das auch wirklich? Die Dame in der Telefonzentrale meinte das ginge anscheinend nicht.
Dabei haben wir im selbigen Möbelhaus schon einmal eine Bestellung storniert weil meine Schwiegereltern den selben Artikel für uns gekauft hatten (ohne unser Wissen) zum günstigeren Preis und wir den nicht doppelt brauchten und da war das gar kein Problem.

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Hi,

was steht über Widerruf usw. im Kleingedruckten? Müsstet ihr doch ausgehändigt bekommen haben.

LG
Gael

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Ich find nur das der Käufer 3 Wochen an seinen Auftrag gebunden ist bei vorrätiger Ware einschlieslich Ausstellungsstücken ansonsten find ich auf der Rückseite des Kaufvertrags nichts über Rücktrittsrecht als Käufer nur als Verkäufer

Was anderes hab ich nicht

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Ich könnte mir vorstellen, dass diese AGBs - zuminest dieser Passus, der den Käufer unverhältnismässig benachteiligt - nicht vom Möbelhaus durchsetzbar ist im Streitfall.

Wie lange haben die Lieferfrist angegeben?

Ansonsten frag mal Parzifal.

LG
GAel

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Hallo,

wie kommst du darauf, dass man einfach von einem Vertrag zurücktreten kann? Ein Vertragsabschluss ist für beide Seiten bindend (§ 433 BGB).
Wenn in dem Vertrag nichts zum Widerruf steht gilt das BGB.
Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt es nur in besonderen Fällen wie Fernabsatz (Internet-, Telefonkauf), Kauverträgen mit Finanzierung, Haustürgeschäften...
Versuche um Kulanz des Verkäufers zu bitten (muss er aber nicht, auch wenn er es schon mal getan hat). Vielleicht gibt es auch eine Besonderheit eures Falls (Finanzierung?), der den Widerruf doch möglich macht. Da nur du die genauen Einzelheiten kennst, mach dich schlau, hier z.B. ist es ganz verständlich beschrieben: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ129788922422765/link7171A.html
Du findest auch das gesamte BGB online: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html

LG

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Da steht bestimmt was zum Rücktritt und eventuell anfallenden Kosten.

Was soll denn das Möbelhaus machen, wenn die jetzt extra für euch die Wohnwand bestellt haben und ihrerseits daran gebunden sind?

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Normal geht das, aber bei den meisten muss man dann Stornogebühren zahlen.
Meine Mutter arbeitete in einem Möbelhaus da wurde eine Stornogebühr verlangt denn einen Kaufvertragt habt ihr ja trotzdem schon und hier gilt: Gekauft wie gesehen.