Fragen Elternzeit/Elterngeld/Mutterschaftsgeld

Guten Morgen ihr Lieben #winke

ich packe mal alle meine Fragen in eine Diskussion...

1. Wann beantrage ich Mutterschaftsgeld? Muss ich das machen oder macht das alles mein Arbeitgeber und ich muss eigentlich nichts tun?

2. Ich möchte ein Jahr Elternzeit beantragen (muss ich bis spätestens 19.04. bei meinem Arbeitgeber einreichen). Ich weiß ja nicht was nach dem einen Jahr ist - möchte auf jeden Fall dann wieder arbeiten, aber sicher schaffe ich dann keine 40 Std/Woche. Weiß ja gar nicht wie das ist mit Kinderkrippe und so. Muss ich dann auch in meinen Antrag schreiben, dass ich dann event. halbtags anfange zu arbeiten? Wenn ja, wie mache ich das am geschicktesten? Und was ist wenn ich keinen Kinderkrippenplatz bekomme? Bin mir unsicher wie ich das mache mit dem Antrag...

3. Mein Freund möchte die 2 Partnermonate Elternzeit nehmen. Einen Monat nach der Geburt und einen Monat ein halbes Jahr später. Wie beantragt er das am besten beim Arbeitgeber? Klar, der errechnete Termin ist da - aber in den seltesten Fällen kommt ein Baby pünktlich. Wenn ich zB (was keiner hoffen will) 4 Wochen zu früh gebäre, was dann? Versteht ihr wie ich das meine? Sein AG muss ja auch planen...

4. Wie ist das mit dem Elterngeld bei Partnermonaten? Bekommt dann jeder von uns eigenes Elterngeld - bezogen auf das bisher bezogene Gehalt? Gilt diese Grenze von 1.800,00 für beide zusammen oder für jeden einzelnen?

5. Das Elterngeld kann man ja quasi erst beantragen nach der Geburt. Wie lange dauert es dann bis es tatsächlich gezahlt wird & wann wird es gezahlt monatlich im Voraus oder im Nachhinein (so wie es beim gehalt ist)? Nicht dass wir einen Monat ohne Einkommen sind...

6. Ich bin ja nach der Geburt 8 Wochen in Mutterschutz. Bekomme ich dann Mutterschutzgeld UND Elterngeld? Sicher nicht, oder?


#kratz So, das wars erstmal...

Danke schon mal für Eure Antworten.

Jana mit Bauchprinzessin 22+3 #herzlich

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1. Wann beantrage ich Mutterschaftsgeld? Muss ich das machen oder macht das alles mein Arbeitgeber und ich muss eigentlich nichts tun?
Hallo,

1. Wann beantrage ich Mutterschaftsgeld? Muss ich das machen oder macht das alles mein Arbeitgeber und ich muss eigentlich nichts tun?

==> Das Mutterschaftsgeld beantragst Du 6 Wochen vor dem ET (voraussichtlich) Dazu bekommst Du einen Zettel von Deinem FA oder Deiner Hebi, den Du dann bei der Krankenkasse einreichen musst. Nach der Geburt musst Du denen dann noch die Geburtsurkunde nachliefern. Die KK teilt dann Deinem AG die Höhe der Zahlung mit und dieser kürzt Dein Gehalt entsprechend um diesen Betrag.


2. Ich möchte ein Jahr Elternzeit beantragen (muss ich bis spätestens 19.04. bei meinem Arbeitgeber einreichen). Ich weiß ja nicht was nach dem einen Jahr ist - möchte auf jeden Fall dann wieder arbeiten, aber sicher schaffe ich dann keine 40 Std/Woche. Weiß ja gar nicht wie das ist mit Kinderkrippe und so. Muss ich dann auch in meinen Antrag schreiben, dass ich dann event. halbtags anfange zu arbeiten? Wenn ja, wie mache ich das am geschicktesten? Und was ist wenn ich keinen Kinderkrippenplatz bekomme? Bin mir unsicher wie ich das mache mit dem Antrag...

==> In jedem Fall 3 Jahre Elternzeit beantragen und dann gleich angeben, dass Du nach dem 1. Geburtstag wieder in Teilzeit arbeiten möchtest (z. B. 30 Stunden). Beantragst Du nur ein Jahr, hast Du nach diesem Jahr KEINEN Kündigungsschutz. Beantragst Du 3 Jahre, hast Du in der gesamten Zeit Kündigungsschutz.

3. Mein Freund möchte die 2 Partnermonate Elternzeit nehmen. Einen Monat nach der Geburt und einen Monat ein halbes Jahr später. Wie beantragt er das am besten beim Arbeitgeber? Klar, der errechnete Termin ist da - aber in den seltesten Fällen kommt ein Baby pünktlich. Wenn ich zB (was keiner hoffen will) 4 Wochen zu früh gebäre, was dann? Versteht ihr wie ich das meine? Sein AG muss ja auch planen...

==> Mein Mann nimmt auch 2 Partnermonate. Und zwar genau so wie ihr das auch geplant habt. Er bekommt 65 % seines durchschnittlichen Nettogehalts der letzten 12 Monate. Das ist unabhängig von meinem Verdienst. Im ersten Partnermonat bekomme ich noch 100 % (Mutterschaftsgeld) und er dann 65 % und im 6. Lebensmonat bekommen wir beide jeweils 65 % unseres vorherigen Durchschnittsnettos.
Mein Mann gibt den Antrag 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit ab (voraussichtlicher Geburtstermin) und passt dann den Antrag entsprechend des tatsächlichen Geburtsdatums noch einmal an.

4. Wie ist das mit dem Elterngeld bei Partnermonaten? Bekommt dann jeder von uns eigenes Elterngeld - bezogen auf das bisher bezogene Gehalt? Gilt diese Grenze von 1.800,00 für beide zusammen oder für jeden einzelnen?

==> Die 1800 Euro gelten jeweils nur für einen. Wird bei uns auch so sein. Ich bekomme das Maximum dann 1 Jahr lang bzw. auf 2 Jahre gesplittet und mein Mann bekommt unabhängig davon im 1. und 6. Lebensmonat des Kindes auch seine 1800 Euro.

5. Das Elterngeld kann man ja quasi erst beantragen nach der Geburt. Wie lange dauert es dann bis es tatsächlich gezahlt wird & wann wird es gezahlt monatlich im Voraus oder im Nachhinein (so wie es beim gehalt ist)? Nicht dass wir einen Monat ohne Einkommen sind...

>>= Das ist unterschiedlich. Man sollte sich darauf einstellen, dass es eine Weile dauert und evtl. vorher was zurücklegen. Man kann es bis 3 Monate nach Beginn der Elternzeit beantragen. Man kann den Antrag frühzeitig ausfüllen, alle Dokumente bereit halten und sich dann schon mal bei der Elterngeldstelle beraten lassen. Die sagen einem dann, ob noch was fehlt, dann hat man es nach der Geburt einfacher, weil man quasi nur noch das tatsächliche Geburtsdatum eintragen muss und die Urkunde abgeben muss.

6. Ich bin ja nach der Geburt 8 Wochen in Mutterschutz. Bekomme ich dann Mutterschutzgeld UND Elterngeld? Sicher nicht, oder?

==> Du bekommst 1 Jahr lang Elterngeld. Allerdings wird das Elterngeld auf das Mutterschaftsgeld angerechnet, d. h. Du bekommst die ersten 8 Wochen nach der Geburt quasi noch 100 % von dem, was Du vorher auch verdient hast und die weiteren 10 Monate dann die 65 %.

Lg Christina + Krümelchen (27+0)

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Guten Morgen #tasse
also erstmal hier eine Seite zum infomieren, da steht eigentlich alles: www.bmfsfj.de oder bei diener Krankenkasse.

1. max. 1 Woche vor Mutterschutzbeginn, also ab 33+0 SSW. Musst du selbst beantragen, bei Krankenkasse.

2. Elternzeit muss beim Arbeitgeber, 7 Wochen vor beginn der Elternzeit eingereicht werden. Also bis 1. Woche nach ET, wenn mann nach Mutterschutz in Elternzeit gehen will. Die ersten 2 Jehre sind da verbindlich, aber man darf während der Elternzeit bis zu 30std./Woche arbeiten.

3. Er muss auch 7 Wochen vor beginn der Elternzeit den Antrag beim AG abgeben, wenn nötig 2 Anträge,

4. Weiss ich nicht genau, frag bei der Krankenkasse.

5. Jenachdem wie schnell der Antrag bearbeitet wir, bzw. wie schnell man den Antrag abgibt.

6. Nein, wenn du Mutterschaftsgeld bekommst, pausiert das Elterngeld. D.h. im 1+2 Lebensmonat vom Baby bekommst du Mutterschaftsgeld und vom 3.-12.Lebensmonat (10Monate) bekommst du Elterngeld.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen!
LG

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Hier ist wohl viel schief gelaufen:

1. Natürlich muss du es beantragen und zwar kannst du es ab 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin (VET) beantragen. Gibt einen Zettel von der Hebamme oder vom FA und damit macht man das.

2. Die beantragt man gar nicht. Man meldet an und zwar nach der Geburt bis eine Wochen nach dem VET! Also da ist noch viel Zeit! Ein Jahr bedeutet, dass du sagst, du nimmst im zweiten Jahr auf keinen Fall Elternzeit sondern gehst wieder Vollzeit arbeiten! Würde ich mir überlegen, denn bis 30h/Woche kannst du in Elternzeit arbeiten!

3. Er meldet zwischen 7 und 8 Wochen vor dem VEt an, wann er in Elternzeit möchte (achtung dazwischen besteht keine Kündigungsschutz!) und das mit ich nehme Elternzeit für den 1. und 7. Lebenmonat (LM) und das voraussichtlich vom xxx
Dann ist er mit den DAten an die Geburt gebunden und der Chef muss die DAten nehmen, wie sie kommen! Richtig planen kann er nciht, ist aber eben so!

4. Jeder seines und jeder hat die Grenze von 1800 Euro!

5. Ja, geht erst nach der Gerburt. Kann leider dauern. Bei uns warn die Partnermoante vorbei, als es kam. Muss bis spätestens zum letzten Tag gezahlt werden, kann ab dem ersten Tag des LM gezahlt werden. Also ob voraus oder rückwirkend legt die Elterngeldstelle fest!

6. Nein, du erhältst die höhere Leistung und nach den 8 Wochen dann für die x-Tage im 2. Lebensmonat (wenn das Kidn nicht früher kommt) auch Elterngeld!