Aufenthaltsbestimmungsrecht .... groll....

Hallo an Alle Mädels ;)

Bin soooo sauer heute...ich hatte über einen Anwalt, den Vätern meiner Kinder zukommen lassen, das ich nä. Jahr 80 km wegziehen möchte, da mit den beiden leider kein normales Gespräch mehr möglich ist, und beide haben garnicht reagiert, nun muss der ganze Krempel vor Gericht.

Dabei habe ich mich bereit erklärt die Kids alle zwei Wochen her zu bringen und trotzdem .... wie sind denn Eure erfahrungen, kann da das Gericht dagegen sein, wenn man sich so Kompromissvoll gibt???

lg Lieschen-- die sich nun abreagieren muss #zitter

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Die Gerichte urteilen sehr Vaterfreundlich zur Zeit.

Du kannst hinziehen, wohin Du willst, Du kannst halt nur nicht die Kinder mitnehmen, wenn der Vater dem wiederspricht.

Die magische Grenze, wo Du ohne Zustimmung umziehen kannst sind 50 km - villeicht hilft Dir das schon.

Ute

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Ach woher weißt Du das mit den 50 km???

Lg ;)

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Voll nervig das auf einmal alles FÜR die Väter gemacht wird, ok gleiches recht für alle heißt es ja oft, sehe ich an sich genauso allerdings finde ich das weder Väter noch Mütter in sowelchen Sachen bevorzugt werden sollten.

Wenn die Mutter mit den Kindern umziehen will/muss und der Vater sagt nein, toll soll man sein leben dann nach dem richten oder wie?
Was ist wenn der Vater immer zu allem nein sagt?
Das ist ja leider kein Grund mehr irgendwas einzuklagen...? (übrigens das gilt auch umgekehrt wenn die Kinder beim Vater sind und die Mutter macht zicken)

Solange die Mutter sich bereit erklärt ihm mit dem Umgang dann bsp. durch das herbringen der Kinder entgegen kommt wieso sollte sie dann nicht umziehen dürfen .... hmmh???

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Natürlich kannst du umziehen,musst aber mit einer unterhaltskürzung rechnen,weil dann die kosten für die fahrt,die die väter auf sich nehmen müssen,angerechnet werden!
Der mann meiner freundin hat das erst durch. sie will nach frankfurt ziehen(ca. 300km weiter weg,jetzt sind es 5 minuten) und er kann nichts machen,außer eben den unterhalt kürzen wegen anfallender kosten für den umgang(also hin und rückweg,spritzkosten,er hätte sich in der zeit dort ein zimmer nehmen müssen etc.)

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Doch der Mann kann sehr viel dagegen unternehmen! Er kann den gesammten Umzug unterbinden - dauer so um die 3 Werktage bis der Eilantrag vor Gericht entschieden ist.

Voraussetzung ist aber, das er im Fall des Falles auch bereit sein muß, das Kind in seinem Haushalt aufzunehmen - denn die Mutter kann ja wohnen wo immer sie möchte.

Und genau an dieser Stelle hapert es bei den meisten Männern, sie wollen ihrer Ex gerne Knüppel zwischen die Beine werfen, aber die komplette Verantwortung für das Kind ist ihnen eher lästig. Da wird dann doch lieber um eine Unterhaltskürzung rumgestritten

Ute

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Er kann klagen, 50 km sind ok weiter musst du die Einwilligung holen und Umgangskosten/Fahrtkosten kann man vom Unterhalt abziehen.

Würdet Ihr die Kinder ziehen lassen wenn es andersrum wäre? Würdet Ihr da denken ach ja ist ja nur zum wohle der kinder

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Komisch ist nur das mir meine Anwältin nichts von diesen 50 km sagte...sie sagte nämlich das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und sie denkt das man auch bei 80 km kein großes Ereignis macht bei Gericht...ich also gute Chancen hätte.

lg

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Dann laß es auf eine Klage ankommen, wenn du verlierst ist es eben gelaufen und Du trägst das Kostenrisiko.

Ja, Urteile sind immer individuell. Und Anwälte gehen bei Falschberatung keinerlei Risiko ein - sie bekommen ihre Kohle so oder so

Ute

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ich glaube dein "angebot" ist nicht kompromissvoll... denn soweit ICH weiß muss der, der weg zieht eh hin und her fahren...

Es kommt IMMER auf den Richter an!!! der eine entscheidet so, der andere so... wenn du an jemanden gerätst der z.B mit seiner Ex grade Theater hat wirst du es vermutlich nicht so einfach haben...
Du musst halt argumentieren warum du da hin willst etc.
Wie lange das dauern kann weiß ich leider nicht, kann dein Anwalt dir denn da nicht weiter helfen?

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Hallo,

ich arbeite in einem Anwaltsbüro und habe selbst einen sehr guten Familienrechtsanwalt als Hilfe an meiner Seite - nämlich meinen Chef. Ich bin damals jobbedingt 120 km weit weg gezogen und es gab keinerlei Probleme. Laut Aussage meines Anwalts sind die Grenzen da auch sehr schwammig.

Ich gehe fest davon aus, dass es bei 80 km überhaupt keine Probleme geben wird. Aber anstatt gleich zu klagen, sollte Dein Anwalt erstmal Deinen Ex-Mann anschreiben und um ein Statement bitten. Wenn dann keinerlei Reaktion erfolgt, dann wird das Gericht auch eher nicht zu seinen Gunsten entscheiden. Unkooperativ zu sein, hat nämlich noch nie genützt.

Ich halte 80 km auch für keine große Hürde. Da hat sich bei uns noch nicht mal was am Unterhalt getan. Da ist es Deinem Ex durchaus zuzumuten, die Kinder zu holen und zu bringen. Und wenn Du dann vielleicht sogar noch Strecken übernimmst und selbst kooperativ bist, um den Umgang weiter zu gewährleisten, wird der Richter auch zu Deinen Gunsten entscheiden.

Wichtig ist letztlich der Grund, warum Du umziehen willst. Ist es jobbedingt, kann Dein Ex relativ wenig ausrichten - schließlich geht es auch darum, seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.

LG und viel Glück

einfachich77