Rechtsfrage Türbeschädigung

Huhu!

Vorab: ich werde mich mit meiner rechtlichen Frage auch beim Juristen schlau machen. Trotzdem bin ich für alle Hinweise an dieser Stelle dankbar!

Die Situation ist folgende: In einer Mietwohnung hat ein Bewohner die Badtür von außen aufgebrochen, weil sich im Bad eine weitere Person befand, die das Schloss nicht mehr öffnen konnte. Dass das Schloss nicht richtig funktioniert war seit Längerem auch dem Vermieter bekannt. Dieser verweist aber darauf, dass ja der Mieter die Tür kaputt gemacht habe und damit für die Erneuerung - wohl gemerkt der gesamten Tür - verwantwortlich ist.

Ich hätte eigentlich gedacht, dass der Vermieter zuständig ist, da er sich nicht um die Reparatur des Schlosses gekümmert hat. Im Mietvertrag steht nichts explizit zu dieser Problematik...

Was meint ihr?

Danke im Voraus und beste Grüße,
Franca

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Ein Problem könnte werden, dass Mieter (musst mal im Mietvertrag schauen, ob es drinnen vermerkt ist!) meist dazu verpflichtet sind, Kosten bis zu 50 € selbst zu übernehmen für die sog. Schönheitsreperaturen.

Und ein Schloss liegt deutlich unter 50,- ...

Lg,
SE

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richtig, das Schloss würde sicher nicht mehr kosten. Es muss aber die ganze Tür ersetzt werden, da sie ja aufgebrochen wurde!

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Eben !
IHR hättet das Schloss längst austauschen müssen, also ist es Eure ScChuld, dass die Tür nicht auf ging.

Meiner Meinung nach seid ihr dafür zuständig, die Tür zu ersetzen.

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Es kommt maßgeblich darauf an, welche Person sich da im Bad aufgehalten hat.
Sollte das ein Kind gewesen sein, dass sich eingeschlossen hat, kann das nicht dem Vermieter angelastet werden, wenn ein Erwachsener in der selben Situation die Tür ohne Probleme aufbekommen hätte.

Das sich ein Kind irgendwo einschließzt und nicht mehr raus kommt, ist doch DER Klassiker schlechthin. Es ist Aufgabe der Eltern, sowas gar nicht erst zu ermöglichen.
Unser Schloss hakt auch ein bisschen. Kinder sind da schnell überfordert und geraten in Panik, daher kommt bei uns der Schlüssel nur zum Einsatz, wenn Besuch da ist.

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es war aber kein Kind, sondern ein Erwachsener. Nebenbei bemerkt: es geht auch nicht um meine eigene Wohnung, ich muss mich aber trotzdem um die Klärung dieser Frage kümmern.

Also meine Frage noch einmal neu formuliert: Ist für das reibungslose Funktionieren von Türschlössern der Vermieter oder der Mieter verantworlich. Sorry - ich hab mir da vorher echt noch nie Gedanken drum gemacht...

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Ich weiß nicht ob Dir das eine Hilfe ist, aber wir haben mal in einem alten Haus gelebt in dem auch so manches Schloss nicht funktioniert hat.

Wir waren damals beim Mieterschutzbund und bekamen folgende Aussage:

Wenn im Mietvertrag steht das der Mieter für Kleinreperaturen zuständig ist, dann wäre das Schloss auswechseln auch Aufgabe des Mieters.
Also hättet ihr das Schloss austauschen müssen.
Da ihr das nicht getan habt kam es zu DIESER Situation das die Tür aufgebrochen werden musste.
Also müsst ihr logischerweise auch für den selbstverschuldeten Folgeschaden aufkommen, denn hättet ihr das Schloss ausgetauscht wäre es nicht so weit gekommen.

Ich gebe hier nur das wieder was ich vom Mieterschutzbund selbst als aussage bekommen habe, wobei wir dann selbst schnell gehandelt haben bevor es soweit kam...

LG Mona

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"Dass das Schloss nicht richtig funktioniert war seit Längerem auch dem Vermieter bekannt."

Ist der Vermieter schriftlich auf den Mangel aufmerksam gemacht und aufgefordert worden, ihn innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben?

Grundsätzlich würde ich sagen, dass der Mieter für den Schaden aufkommen muss, weil es nicht unbedingt notwendig ist, eine Tür wegen eines defekten Schlosses gewaltsam aufzubrechen.

Auch eine Versicherung (Haftpflicht o.Ä.) wird den Schaden vermutlich nicht übernehmen.

Ich bin gespannt, was dein Anwalt dazu sagt...

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Einen ähnlichen Fall hatten wir auch mal, bei uns hat die Haftpflichtversicherung den Schaden übernommen.

Da die Badezimmertür angemietet ist bzw. zur angemieteten Wohnung gehört bezahlt ihr diese zwar mit, ist aber Eigentum des Vermieters, somit fremdes Eigentum. Wenn man fremdes Eigentum beschädigt kommt dafür die Haftpflicht auf.

Habt ihr eine Haftpflichtversicherung? Wenn ja, da mal nachfragen.

Habt ihr den Vermieter schriftlich darauf hingewiesen das euer Schloss an der Tür hakt? Wenn nein habt ihr sicher schlechte Karten wenn ihr von dort die Bezahlung des Schadens erwartet.
Desweiteren könnte man euch auch zur Last legen warum ihr die Tür dann überhaupt abgeschlossen habt wenn euch bewusst ist das es Probleme mit dem Schloss gibt.

Also wie gesagt, ich würde es über die Haftpflicht versuchen, wird in dem Fall wohl die einfachste Lösung sein.

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"Habt ihr eine Haftpflichtversicherung? Wenn ja, da mal nachfragen."

Wenn es sich um einen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden handelt, wird die Haftpflicht nicht eintrittspflichtig sein. Ich kenne die genaue Definition von Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit allerdings nicht. Bei der Versicherung nachfragen kann also auf keinen Fall verkehrt sein.