Wie ist das wenn der Vater neu heiratet ?

Hallo,

ich habe mal eine ganz Pauschale Frage. Der Vater meines Sohnes hat wieder geheiratet. Ich habe es in einer Anzeige gesehen.
Er hat meinen Sohn noch nie gesehen, weil er es nicht wollte, bzw seine Freundin...aber das ist ne andere Sache. Er hat auch noch nie Unterhalt gezahlt. Er wird ja eigentlich verpflichtet sein es dem Jugendamt anzugeben, Wird er jetzt zusammen mit seiner Frau berechnet, oder wird sein Eigenbehalt noch höher, so das mein Sohn nie irgendeine Chance hat Unterhalt zu bekommen ?

Lg Joshimaus

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Hallo Joshimaus,



ich weiß nicht ob er verpflichtet ist es den Jugendamt zu melden.

Die Eheschließung dürfte aber keine Auswirkung auf den Unterhaltsanspruch von deinem Sohn haben. Es könnte sogar sein dass sein Selbstbehalt gekürzt wird da sich ja Miete u.a. beide teilen sollten. Das Einkommen von seiner Frau hat keinen Einfluss auf die Unterhaltshöhe.


Fg

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Hallo.

>>> Das Einkommen von seiner Frau hat keinen Einfluss auf die Unterhaltshöhe. <<<

Das ist nicht ganz richtig.
Das Einkommen der Ehefrau kann durchaus indirekt Einfluss auf die Höhe des Unterhalts haben, da der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen unter bestimmten Umständen auf bis zu 750,- abgesenkt werden kann. Das greift aber nur, wenn es durch ein weiteres Kind zu einer Mangelfallberechnung kommt.

Das nur am Rande ... ;-)

Gruß von der Hedda.

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"Die Eheschließung dürfte aber keine Auswirkung auf den Unterhaltsanspruch von deinem Sohn haben. "
Doch, hat sie. Ich habe es auch nie glauben wollen, weil ich es persönlich schon als massiven Eingriff empfinde - ich finde das Gesetz eben nicht besonders gerecht, aber das ist meine Meinung (und die steht nicht zur Diskussion ;-)).
Hedda hat schon etwas geschrieben, aber es hat noch weitere Auswirkungen. Der unterhaltspflichtige Vater ist verpflichtet, in eine bessere Lohnsteuerklasse zu gehen (also die 3), falls seine Frau entsprechend weniger verdient. Er darf also nicht in der 4 bleiben oder gar die 5 wählen. Letzteres ist verboten. Eine Hochzeit kann locker den Unterhalt für das Kind anheben. Nur wenn später weitere Kinder folgen, kann das den Unterhalt für das erste Kind senken.
Da aber der Vater nicht verpflichtet ist, Gehaltserhöhungen dem Jugendamt zu melden, sondern vielmehr die Mutter in der Pflicht ist, das regelmäßig kontrollieren zu lassen, nehme ich nicht an, dass der Vater eine Heirat melden muß. Ich lasse mich aber auch gern eines besseren belehren.

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Er hat auch noch nie Unterhalt gezahlt.


Warum hast Du den Unterhalt nicht beigetrieben?


Gruß

Manavgat

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Die Frage nach dem Selbstbehalt deutet darauf hin, dass er nicht leistungsfähig ist. War bei meinem Bruder auch so und das trotz Vollzeitjob in der Gastronomie. In manchen Branchen ist es heutzutage eine Unverschämtheit, was dort noch gezahlt wird. Wie war das mit "Arbeit muss sich wieder lohnen"? Vermutlich war gemeint "...muss sich wieder für Arbeitgeber lohnen".

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Hallo Manavgat,

er liegt unter dem Selbsbehalt und ist somit nicht Zahlungsfähig.

Lg Joshimaus

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Seine Neue hat null mit dem Unterhalt für euer Kind zu tun.....Solange er seinen Arsch nicht hochbekommt wird wohl nichts bekommen....