Darf man den Kontoauszug Ausgänge schwärzen

So gehören nun zu den arbeitenden Leistungsbeziehern, nicht super, aber nun gut derzeit keine andere Wahl bis ein anderer Job da ist.:-(
Nun müssen wir im Antrag auch logischerweise die Kontoauszüge miteinreichen.....darf ich die Ausgänge schwärzen?Geht fremde Menschen ja nichts an was ich wofür bezahle oder ist das nicht in Ordnung.
Klar ist das man Eingänge nicht schwärzt, aber die anderen.... #kratz

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Ja du darfst schwärzen was du bezahlst, solltest du sogar.
Muss nur erkennbar sein ob Soll oder Haben, Haben muss Erkennbar sein.
Wenn du soll nicht schwärzt kann es sein das man dir vorrechnet wenn du x bezahlst haste nicht mehr genug Geld für y also musst du ja irgendwoher noch Geld bekommen.
So geschehen bei meinem Ex, nicht das ich ihm das nicht gegönnt hätte #hicks

LG

die#bla

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Hallo,

aus dem Bauch heraus würde ich sagen - ja, darf man, aber ohne jemals Kontakt mit der Arge gehabt zu haben.

Was genau hast Du denn zu verbergen? Hier hört man natürlich immer weider von ALGII Beziehern, die in Sky-Abo haben etc. - das wäre dann natürlich peinlich und könnte zu entsprechenden Kommentaren führen - aber ansonsten hätte ich auf meinen Kontoauszügen nichts, was mir peinlich sein müsste (wir benötigen kein Pay-TV - auch über Sattelit läuft ausreichend Schwachsinn, den man NICHT schauen muss....).

Alle anderen Abbuchungen sind Kosten fürs Haus, Kindergarten Nahrungsmitteleinkäufe bei ALDI, LIDL, real,- etc, Tanken, Bücher und ab und zu mal Kleidung.

LG, Andrea

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Hab nix zu verbergen, aber ich bin nicht der Meinung das ich mich rechtfertigen müsste warum ich einen Sportverein bezahLe oder den Musikunterricht für mein Kind und.....ist es unmoralisch das wir Kabel DTS haben? Sind nur auf Grund der Filialschließung in der Misere ALG 2 beantragen zu müssen. Haben es lang genug ohne versucht - Resultat so ein krasses Minus auf dem Konto, gekündigt sind die Zusätze wie Kabel Dts usw. schon, aber .......gilt ja die Vertragslaufzeit.:-(
Ist schon peinlich genug alles, aber dumme Sprüche oder Rechtfertigungen warum wir was haben tut ja nicht auch noch Not.

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und was ist daran so schlimm wenn ein ALG-II Bezieher solch ein Abo hat? #kratz

Vielleicht gab es auch bei "denen" mal eine Zeit VOR der ARGE? Daran schon mal gedacht? Und aus einem ABO kommt man ja bekanntlich nicht so einfach raus, oder?! #augen

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Hallo.

Ja, Du darfst alles Zahlungsausgänge schwärzen.

Gruß von der Hedda.

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ja, darfst Du!

Gruß

manavgat

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versuchs einfach.

als ich die AUSgänge vor zig jahren beim antrag auf prozesskostenhilfe geschwärzt habe, wurde es nachräglich vom gericht abgelehnt (wegen der geschwärzten ausgänge) und ich musste alles doch selbst zahlen. aber ich hätte es nachreichen können, aber meine anwältin hat gepfuscht und ich habs zu spät erfahren...