Kind-Krankengeld- brauch mal Info...

Hallo Ihr Lieben,

mein Kleiner war letztes Jahr im November krank. 7 Tage. Mein Arbeitgeber hat mir bis jetzt weder im Dezember noch im Januar das Geld dafür abgezogen. (Fragt mich nicht warum. Die Personalabteilung hat mich schon zweimal angerufen und um eine Kopie des Krankenscheins gebeten, den ich mittlerweile schon drei mal(!!!!) hingeschickt hab-sogar per Fax).

Nun hab ich von der KK Post bekommen, dass ich für die 7 Tage eine Summe bekomme. Dies sind 70% vom Gehalt. Warum das?
Mein Partner hat Mitte des Jahres auch schon einmal Kind krank gemacht und hat das volle Geld, was ihm durch den AG abgezogen wurde von der KK zurück erhalten. Komisch, ich dachte man bekommt 10 Tage 100% und ab dem 11. 70%. Lieg ich da falsch???


LG Tine

1

Ja du liegst falsch. Für die ersten 10 Tage bekommst du ca. 70%, ab dem 11 Tag 0%.

Vielleicht zahlt dein Arbeitgeber a ber auch vorher noch ein paar Tage. Meiner zahlt z.B. zweimal im Jahr 4 Tage noch den vollen Lohn weiter.

Gruß Julia

2

Aha. Gut, dann weiß ich Bescheid. Hatte mich halt nur gewundert, weil mein Partner das komplette Geld bekommen hat. Aber die Regelung mit den 70% wird ja bei allen KK gleich sein...

Dank dir

3

Hallo!

Das bezweifel ich das die Regelung überall gleich ist. Ich hab mit dem Kinder-Kranken-Geld immer etwas mehr rausgehabt als normal.

LG Ida

weitere Kommentare laden
6

Du bekommst bei Kinder-Krankentagen das, was du auch an Krankengeld bei dir bekommen würdest. SPrich es sind maximal 80% Netto, aber es wird beim Brutto berechnet.

7

Hi,

leider lese ich den Beitrag jetzt erst.

Also fasse ich nochmal zusammen:

Kinderkrankengeld wird für 10 Tage im Jahr, bei Alleinerziehenden 20 Tage pro Kind gezahlt.
Höhe: 70 % vom Brutto, maximal 90 % vom Nettolohn.

Manche Arbeitgeber gewähren für 1-2 Tage vollen Lohn, je nach Tarifvertrag. Diese werden aber leider auf die 10 Tage in der Regel angerechnet.

Bei Gehaltsempfängern, deren Kind übers WE krank geschrieben ist, zählen Sa/So nicht mit in die 10 Tage, werden aber ausgezahlt von der KK.

Ist frau verheiratet und der Mann gesetzlich versichert, so kann er seine 10 Tage auf die Frau übertragen, sofern beider Arbeitgeber das mitmachen.

Allerdings solltest du nicht mehr von der Kasse raus bekommen, als du normal netto hast. Dann haben die was falsch berechnet und du kannst dich freuen :-)