Antrag auf Schwangerschaftsbekleidung und Erstausstattung

Hallo!

Ich habe gehört dass man bei z.B. ProFamilia einen Antrag auf Schwangerschaftsbekleidung und Säuglingserstausstattung stellen kann..

Kennt sich jemand von euch damit aus?

Ich habe bis jetzt immer nur in Verbindung mit ALG II / Hartz 4 davon gelesen... Gibt es auch Unterstützung wenn man keinen Bezug hat?

(Ich bin arbeitslos und mein Mann ist arbeitstätig. Allerdings verdient er zu viel als das ich ALG II / Hartz 4 bekommen würde...)

Haben wir bzw. ich dennoch Anspruch auf Geld für die Erstausstattung?


Liebe Grüße,
BelaBlue84

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Am besten gehst du zur Caritas und lässt dich dort beraten...
Denn es ist Einkommensabhängig.....

Und es kommt drauf an was dein Partner verdient....


lg mama

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Gibt es auch Unterstützung wenn man keinen Bezug hat?

Wenn ihr bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt ,könnt ihr einen trotzdem einen Antrag stellen bei ProFamilia z.B. oder der Caritas.
Erkundige dich dort einfach mal.

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Wenn dein Mann genug verdient, dann kann er doch für die Bekleidung u. Erstausstattung aufkommen, bzw. er muss es. Sollte doch kein Problem sein, man kriegt diese Dinge sehr günstig auf Flohmärkten, im 2nd Hand und eigentlich auch von Freunden/Bekannten.



Mann Leute, erst schwanger werden und sich dann erst Gedanken darüber machen, ob man es sich leisten kann, ist doch echt armselig.

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Danke für deine Antwort, aber den Zusatz hättest du dir in "diesem Ton" sparen können...

Wir können schon alles selbst leisten, aber warum soll man nicht finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen wenn sie einem doch zustehen? Wir kommen ganz gut zurecht mit dem Geld, aber ich denke (und wenns nur 150 Euro wären) würdest du dieses Geld doch auch nicht abschlagen.. auch wenn du nicht am Hungertuch nagst...

Ansonsten bin ich ganz deiner Meinung...
Eine Studentin oder noch schlimmer Hartz 4 Emfängerin, womöglich noch dann alleinerziehend, die gerad so mit dem Beiträgen der Arge klarkommt sollte möglichst nicht aus "Langeweile" oder Dummheit Kinder kriegen.

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Hallo

Es steht dir zu, dafür selber zu sorgen, wenn du es kannst. Das Geld ist für Menschen in NOT und nicht für welche, die gut zurecht kommen.

Wer ein Kind plant, sollte sich darüber im klaren sein, das es Geld kostet und das von Anfang an.

Hinterher die Hand aufhalten finde ich unmöglich. Ich hätte im Traum nicht daran gedacht, diese Gelder zu beantragen( hätten wir eh nicht bekommen), denn da gibt es Leute, die es brauchen.

Bianca

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Wir haben das damals bekommen, hatten aber auch Zuschüsse vom AA bekommen, da das Gehalt meines Mannes nicht ausreichte.

Du kannst es versuchen, aber wenn Ihr über dem Satz dessen liegt, was Hartz 4 betrifft, glaube ich das ehrlcih gesagt nicht.

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Hallo,

ich finde Deine Gedankengänge einfach nur geschmacklos und asozial.

Du schreibst ihr kommt mit eurem Geld sehr gut zurecht und Du willst diese Gelder nur beantrage weil Du gehört hast das es einem "zusteht".

Du meinst ernsthaft wir alle würden das auch machen?

Nein würden wir nicht.
Weil wir ein bissche darüber informiert sind wo die Gelder her kommen und wie sie zu verwenden sind.

Wenn der Topf leer ist, dann ist er leer.
Dann kann das ärmste Mädel ankommen, das vielleicht sitzen gelassen wurde und keine Verwandten mehr hat-dieses Mädel bekommt keine Hilfe wenn der Topf leer ist.

Und das alles nur, weil Menschen wie Du meinen sie müssten zulangen obwohl sie es nicht brauchen.

Ich hoffe sehr für Dich, das das Einkommen Deines Mannes um ein Paar Euro höher ist als die Einkommensgrenze es vorschreibt und das ihr nichts bekommt.

Das Geld sollte nur für Menschen verwendet werden, die sich wirklich in einer Notlage befinden.

Mona

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Wenn euer Einkommen so hoch ist, daß ihr keine Ansprüche auf aufstockendes ALG habt, dann habt ihr eben keine Ansprüche.

Ich empfehle Flohmärkte und ebay.

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Nein, das ist so nicht richtig.
Ich finds auch nciht okay, etwas zu beantragen, das man einfach nicht braucht, aber Fakten verdrehen ist auch nicht so super.

Die Bedürftigkeit, die von Der Bundesstiftung Mutter und Kind festgestellt wird, hat nichts mit aufstockendem (bzw. ergänzendem) ALG zu tun.