Umgangsvereinbarung bei großer Entfernung?

Hallo,

der Vater meiner Tochter (10) wohnt 420 km entfernt. Wir waren verheiratet, haben uns aber bereits vor der Geburt getrennt und ich bin wieder in meine Heimat zurückgezogen als die Kleine 1 Jahr alt war. Bisher hat es mit dem Umgang einigermaßen geklappt, aber in den letzten 2-3 Jahren gibts immer öfter Streit. Er will immer, dass sie die ganzen Schulferien (Sommer 3 Wochen) bei ihm verbringt. Wann und wo sie zu überbringen ist, gibt er meist vor, wobei er sie nie selbst abholt, sondern entweder seine Frau ein Stück mit dem Zug entgegenkommt oder seine Schwiegereltern sie von ihrem Wohnort aus mitnehmen (bis dahin muss ich 180 km fahren).

Wenn sie dort ist, wird es nicht gerne gesehen, wenn ich mal anrufe, so dass ich mir die Anrufe spare. In den Winterferien ist ihr eine Zahnfüllung rausgefallen und keiner ist mir ihr zum Zahnarzt, mich anzurufen (hätte dann einen ZA-Termin machen können) wurde auch nicht als notwenig erachtet. Als ich zaghaft nachfragte, wieso mir keiner Bescheid gegeben hat, dass eine Zahnfüllung rausgefallen ist, wurde ich blöd angepflaumt und als unverschämt bezeichnet. Wegen der letzten Übergabe gabs auch Ärger: Es war vereinbart, dass sie zu mir gebracht wird. Kurzerhand wurde ich wieder gefragt, ob ich sie nicht doch auf halber Strecke abholen kann und ich Dumme habe mich mal wieder breitschlagen lassen. Meine Mutter hat diesen Part übernommen und ich hatte Dienstag bei meinem Ex die Ankunftzeit des Zuges für Sonntag aufs Band gesprochen. Da wir bis Samstag Abend nichts mehr gehört hatten, hat meine Mutter eine SMS geschrieben, ob es klappt: Keine Antwort. Meine Mutter war stinksauer und wollte nicht mehr fahren. Sonntag Morgen rief dann mein Ex an, weil meine Tochter gebrochen hatte. Wenn das nicht passiert wäre, hätte er nicht angerufen und wir hätten nie erfahren, dass die Übergabe klappt.

Ich möchte jetzt für die Zukunft eine verbindliche Umgangsvereinbarung. Wer hat da Erfahrung damit, wie so was aussieht und ob das Jugendamt da richtig helfen kann?

LG, Anja

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Zunächst einmal, mach Dir bewußt, das Du es bist, der die Umgangskosten alleine (!!!!) zu tragen hättest. Denn Du hast die Distanz geschaffen. Du müsstest, rein juristisch gesehen das Kind bringen und abholen!

Wenn Dir also die Familie Deines Ex - Mannes noch die hälfte der Strecke entgegenkommt ist das Freundlichkeit von ihnen! Hast Du Dich jemals dafür bedankt?

Das der KV die Schulferien komplett übernimmt halte ich für augesprochen sinnvoll - er sieht das Kind doch sonst kaum. Und auch an der Zahnarztgeschichte machst Du viel Wind um nichts. Das Kind war nicht todkrank, einen Termin kann man auch kurzfristig vereinbaren wenn das Kind wieder zu Hause ist.

Ich denke daher rührt auch Euer schlechtes Verhältniss, weil Du Dich für den Nabel des Universums hältst. Es macht vermutlich niemanden Spaß mit Dir zu kommunizieren. So kommst Du hier zumindest rüber.

Ute

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Was hat Dich denn gebissen?

Warum bist du so verbiestert?

Und ist das der Grund warum Du falsche Informationen verbreitest?

In dem hier vorliegenden Fall sind die Umgangskosten zu teilen!
Und die Kosten haben nichts direkt mit einer Bring- und Holpflicht zu tun.

Christine

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Du, ich find die TE sehr biestig! Das klingt deutlich durch!

Und das erschwert die Kommunikation und schadet dem Kindeswohl.

Außerdem ist sie ( und auch Du ) in weiten Strecken im Unrecht! Die Kosten für dem Umgang trägt die TE alleine, sie ist es, die bei gemeinsammer Sorge weggezogen ist. Sie allein müßte die Kinder holen und bringen oder die Kosten hierfür zu 100 % übernehmen. Etwas anderes wäre es, wenn die Entfernung zur Arbeitsaufnahme der KM entstanden wären, dann würden die Umgangskosten geteilt. Das ist hier nicht der Fall.

Die TE fühlt sich jedoch schon übervorteilt , wenn sie den Großeltern auf halber Strecke entgegen kommen soll .

Ute

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Hallo,

da Deine Tochter schon 10 ist würde ich da ganze etwas entspannter angehen.

Prinzipiell gebe ich Dir Recht - medizinische Infos sollten weiter gegeben werden und Übergaberegelungen sollten bestätigt werden.

Nur jetzt kostet es Dich mehr Nerven das Deinem Ex zu verklickern als es die Sache wert ist.

Bring statt dessen Deiner Tochter bei dass man sich meldet wenn man angekommen ist weil man sich sonst Sorgen macht.

Wenn sie sich nicht meldet rufst Du an und sagt dass Du nicht wusstest ob sie gut angekommen ist - grade da Eure Transportwege ja nicht gradlinig sind.
Es ist zwar ein bisschen unfair (gefühlt da Du Deinen Ex aus der Verantwortung entlässt und sie dem Mädel aufbürdest) andererseits muss sie das irgendwann eh lernen dass sie die Verantwortung für sich übernimmt.

Für die Ferien gilt im Prinzip das gleiche, wenn sie sonst auf heißgeliebte Aktionen wie Zeltlager oder Workshops verzichten müsste muss sie sich dann melden.

Das System grundlos nach so einer langen Zeit umzuschmeissen halte ich für kontraproduktiv.

LG, Christine

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"Er will immer, dass sie die ganzen Schulferien (Sommer 3 Wochen) bei ihm verbringt."

Würde eure Tochter denn gerne die gesamten Ferien bei ihrem Vater verbringen?

"Wann und wo sie zu überbringen ist, gibt er meist vor,"

Das kannst du durchaus gerichtlich regeln lassen, wenn mit dem KV keine Einigung möglich ist bzw. er sich nicht an Absprachen hält.

"Wenn sie dort ist, wird es nicht gerne gesehen, wenn ich mal anrufe, so dass ich mir die Anrufe spare."

Wie oft hast du denn angerufen, wenn ich fragen darf? Und hast du dann mit deiner Tochter oder dem KV gesprochen?

Eine Option wäre, dem Mädchen ein Handy mitzugeben und es darum zu bitten, sich regelmäßig kurz zu melden, wenn dir das wichtig ist.

"Ich möchte jetzt für die Zukunft eine verbindliche Umgangsvereinbarung."

Das halte ich in eurem Falle für sehr sinnvoll. Das Jugendamt kann übrigens nur vermittelnd und beratend tätig werden...eine wirksame Umgangsvereinbarung muss vom Familiengericht getroffen werden.

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Danke, Du bist die Erste, die auf den Kern meines Problems eingegangen ist, alle anderen reiten ja nur auf den Umgangskosten rum um die es hier gar nicht geht. Ich will einfach nur eine verbindliche Regelung und kein so unsicheres Wischiwaschi. Ich weiß jedesmal erst kurz vorher, wann und wo ein Übergabetermin stattzufinden hat und meiner Tochter zu Liebe richte ich mich danach, obwohl mein Mann und meine Mutter mir jedesmal die Hölle heiß machen, dass ich schon wieder nachgegeben habe.

Ich habe nicht oft angerufen - wenn sie 2 Wochen lang dort ist, rufe ich ca. 1mal pro Woche an. Meine Kleine würde gerne öfter anrufen, da sie ihre große Schwester meistens sehr vermißt, aber wir machen das nicht.

Meine Tochter ist gerne bei ihrem Vater, aber sie verpaßt dann hier auch viel, wenn sie die ganzen Ferien dort ist. Oft hat sie schon Turniere oder Geburtstage verpaßt.

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"Ich will einfach nur eine verbindliche Regelung und kein so unsicheres Wischiwaschi."

Es bleibt zu hoffen, dass der KV sich an eine vom Gericht getroffene Umgangsregelung hält...selbstverständlich ist nämlich auch das nicht. Und oft sind solche Urteile nicht mehr wert, als das Papier, auf dem sie gedruckt sind. Versuchen würde ich es trotzdem...dann hast du wenigstens alles mögliche getan.

"Meine Kleine würde gerne öfter anrufen, da sie ihre große Schwester meistens sehr vermißt, aber wir machen das nicht."

Wäre das mit dem Handy eine Lösung? Oder noch mal mit dem Vater reden, dass wenigstens die Mädchen miteinander telefonieren können? Das hat doch mit dir nichts zu tun...

"Meine Tochter ist gerne bei ihrem Vater, aber sie verpaßt dann hier auch viel, wenn sie die ganzen Ferien dort ist. Oft hat sie schon Turniere oder Geburtstage verpaßt."

Ich würde mal versuchen rauszufinden, was ihr wichtiger ist. Beides zusammen geht ja nun nicht. Oder sie verbringt halt nur die Hälfte der Ferien bei ihrem Vater und die andere Hälfte zuhause.