Getrennte Wohnungen, nicht verheiratet- muß der Vater Unterhalt zahlen

Hallo Ihr Lieben,
wir sind derzeit noch in getrennten Wohnungen mit 2 verschiedenen Wohnsitzen in unterschiedlichen Städten und auch (noch) nicht verheiratet. Wie läuft das dann? Muß mein Mann dann wirklich Unterhalt für unser gemeinsames Kind zahlen? Finde ich irgendwie total blöd.
ANDREA

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Hallo Andrea!

Wenn du nicht auf das Geld angewiesen bist,muss er nicht zahlen,das heisst du darfst verzichten. ABER bevor du Gelder beim Amt beantragst,wird natürlich zuerst der Vater herangezogen ;-)

Lg ice:-)

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Ist bei uns genauso und darüber hab ich mir nie Gedanken gemacht :-D

Solange du ihn nicht dazu verdonnerst, warum sollte er dann müssen? Läuft ja als Barunterhalt (er beteiligt sich an den laufenden Kosten fürs Kind).

Von wem hast du denn die Auskunft?

LG Katja

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Die Auskunft hab ich vom JA und von der Anwältin meines Mannes ( allerdings eine für Arbeitrecht).... Und es scheint ja zu stimmen und es ist blöd.

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eigentlich schon, wenn er nicht von alleine sich am unterhalt beteitig, kannst du ihn dazu verdonnern, ausser du gibst ihn nicht als vater an. wenn du geld vom amt bekommt, würd er aber denke ich von den dazu verdonnerst werden, weil euchen kind das geld ja zusteht.

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warum ist das blöd? solange es keine probs zwischen euch gibt, könnt ihr das unter euch regeln. so wie es sich anhört ist das alles ohnehin nur eine frage der zeit bis ihr heiratet und einen gemeinsamen wohnsitz habt ...

einfach nen betrag festsetzen und dann so handhaben wie ihr das wollt ...

lg
me

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wenn er eine Vaterschaftsanerkennung macht, dann rein theoretisch ja. Aber, wenn du nicht das Geld brauchst/willst/ihr es anderweitig regeln und du ihn nicht anzeigst usw. muss er nicht. Wenn das Kind aber erstmal bei dir wohnt, müsst ihr euch aber sicherlich was ausdenken, außer du willst alle Ausgaben selber decken.

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Wenn du vorhaben solltest ,UV zu beantragen oder irgendwelche Gelder vom Amt ,dann ist erstmal dein Mann unterhaltspflichtig.
Sollte das nicht so sein,könnt ihr das regeln wie ihr lustig seid.

Muß mein Mann dann wirklich Unterhalt für unser gemeinsames Kind zahlen? Finde ich irgendwie total blöd.

Naja,bevor irgendwo irgendwas beantragt wird ist nun mal der KV zuständig.Und das ist nicht blöd,sondern richtig.

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Hallo.

Er muss dann nicht nur für das Kind, sondern auch für Dich Unterhalt bezahlen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

Wenn Du allerdings NICHT von öffentlichen Geldern abhängig bist (also Alg II oder Wohngeld), musst Du die Unterhaltszahlungen auch nicht beitreiben ... solltest Du von öffentlichen Geldern abhängig sein, kannst Du trotzdem auf die Zahlungen verzichten, sie werden Dir aber trotzdem angerechnet, als ob sie fließen würden, da Du Dich durch den Verzicht vorsätzlich bedürftig machen würdest .. und Unterhalt geht vor allen anderen Geldern.

Gruß von der Hedda.

P.S.
Warum findest Du das eigentlich blöd ... wer soll Dich denn sonst finanzieren, wenn nicht der Kindsvater!

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Mh, es klingt zwar nicht an, doch wenn der Vater und die Mutter des kindes nicht beieinander wohnen und der Vater wenig Geld verdient zahlt der Staat Unterhaltsvorschuss... (so weit ich weiß, muss das Einkommen des Mannes unter 880Euro liegen...)

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Und .. ?

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Was findest du daran blöd? Es ist sein Kind. Warum soll er dann nicht für den Unterhalt des Kindes aufkommen müssen? Und was hat das damit zu tun, dass ihr getrennt lebt? Muss dein Kind dann nichts essen, anziehen und braucht keine Pflegeprodukte?

Gruß
Sassi

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Hallo Andrea,

wir sind zwar bereits zusammengezogen, aber heiraten wollen wir erst nach der Geburt im Sommer.

Meines Wissens muss Dein Freund keinen Unterhalt für das Kind bezahlen, wenn es zwischen Euch beiden gut läuft.
Er wird sich ja - wie auch schon eine andere Mitschreiberin oben beschrieben hat - an den Kosten für's Baby mitbeteiligen.

(lach - immer diese Mythen. Meine Eltern waren stinksauer, das wir nicht noch hastig vor der Geburt heirateten und drohten immer damit, dass mein schatz dann seine eigene Tochter "adoptieren" muss - sogar die beamten beim Jugendamt mussten über diesen Blödsinn lachen)

Trotzdem ist es ratsam, noch vor der Geburt beim Standes- oder Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung durchzuführen.

Wenn Ihr wisst, dass Ihr definitiv heiraten wollt, dann kann das Kind auch gleich seinen Namen nach der Geburt bekommen und Ihr spart Euch bei der Hochzeit den Papierkram.

Wir haben dies schon in die Wege geleitet - war kein Hexenwerk.
Termin ausmachen, eine halbe Stunde freundliches Gespräch mit einer total lieben Sachbearbeiterin, eine Tasse Kaffee und dann hatten wir die Unterlagen.

LG flamingoduck