Kündigung nach Arbeitsunfall - danach Wiedereinstellung?

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Hallo,

aaaaaaaaaah - kenn ich. Fängt mit Z an und hört mit A auf?

Die behandeln alle Verträge wie Verlängerungen, wenn die Pause nicht länger als drei Monate dauert. #augen steht im Vertrag auf der letzten Seite...

Gruß Marion

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"Kann man sich irgendwie wehren?"

Die Kündigung in der Probezeit ist rechtens...sogar ohne Angabe von Gründen. Ich gehe davon aus, dass ihm nicht fristlos, sondern unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglichen Frist gekündigt worden ist!?

Wie es mit der Probezeit aussieht, wenn er wieder eingestellt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Dein Mann sollte sich allerdings gut überlegen, ob er zu einem Arbeitgeber zurückgeht, der sich eines solchen Geschäftsgebarens bedient.

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Wende dich an die Krankenkasse bzw. Berufsgenossenschaft.

Ich gehe davon aus, dass ein Anspruch auf Verletztengeld (§§ 45 ff SGB VII ) besteht, wobei die Entgeltfortzahlung des AG "angerechnet" wird.

Ich kenne mich in dem Bereich aber nicht aus daher ohne Gewähr.