P-Konto mit Pfändung und ALG2

Hallo,


ich frage für meine Freundin die folgendes Problem hat:

Sie bezieht Alg2 und hat ein p-Konto mit einer Pfändung. Sie muss deshalb immer zum Schalter und sich dort das Geld auszahlen lassen. Alle können ihr Alg2 am letzten des Monats holen, sie nicht.
Die Bankangestellte sagt: es muss auf dem Konotauszug stehen, auch wenn das Programm anzeigt, dass das Geld da ist.
Stimmt das? Auf dem Kontoauszug steht es immer 24 Std. später, obwohl das Geld quasi da ist.

Ich hoffe ihr blickt durch.

Danke für eure Hilfe

Susi

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Ja und wo ist das Problem, wenn sie das Geld, statt am letzten Werktag dann am ersten ausgezahlt bekommt? Also 24 Stunden später? #kratz

Ute

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Hallo,

ja keine Ahnung, sie macht gerne mal bissl Terror wegen dem Geld.
Bzw. kann sie nicht damit umgehen und hat am letzten des Monats maximal Kaffee und Milch zuhause.

Ich verstehe das nicht, aber ok

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Ja aber dann ist das Problem Deiner Freundin, nicht das der Bank.

Fast alle Menschen schaffen es, sich das Geld auf 4 Wochen einzuteilen. Es gibt sogar ALG II - Empfänger denen es möglich ist sich was vom Regelsatz anzusparen....................

Es ist eben so wie es ist und wenns anders wäre käme deine Freundin ja auch nicht mit der Kohle parat.

Ute

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Hallo,

deine Freundin ist ja mal putzig, ich würde zuerst mal schauen das die Pfändung weg kommt anstatt einen Aufstand zu proben.

Wenn die Bankangestellte das so sagt, dann wir es wohl auch so stimmen.

LG

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Hi,

Deine Freundin hat kein Pfändungsschutzkonto, sondern ein normales Konto mit einer Pfändung. Da Sozialleistungen nicht pfändbar sind, kann sie das Geld in Bar abheben, aber keine Überweisung, etc tätigen.

Hätte sie ein Pfändungsschutzkonto könnte sie:

- mit Bankkarte Geld abheben
- es würden Daueraufträge und Lastschriften sowie Überweisungen ausgeführt
- etc.

Sie könnte also, im Rahmen des Pfändungsfreibetrages ganz normal verfügen. Selbst Online-Banking geht dann.

Sobald das Geld auf dem Konto zu sehen ist, kann sie verfügen - dann erscheint es auch auf dem Kontoauszug. Alles andere ist meiner Meinung nach nicht korrekt.

Mein rat: echtes Pfändungsschutzkonto beantragen und dann versuchen eine Einigung mit dem Gläubiger zu finden.

Gruß
Kim

P.S.: wir habe selbst ein Pfändungsschutzkonto.



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Hä? Wo ist denn das Problem?
Es gibt zwei Daten beim Banking. Das ist einmal der Buchungstag und einmal die Wertstellung.
Ersteres Datum gibt an, wann die Zahlung angewiesen wurde, letzteres Datum gibt an, wann man tatsächlich über das Geld verfügen kann.

Wenn also Geld am 25.12. angewiesen wurde (Buchungstag), dann kann der Kunde aber erst am 27.12. (Valuta oder Wertstellung) darüber verfügen, weil der 25. und der 26. ja Feiertage sind und somit nicht gebucht wird.

Auf dem Kontoauszug steht dann:

25.12.xxxx Buchungstag / 27.12.xxxx Valuta