man versuchte mich zu linken- Gehalt- Steuerklassen änderung.

Hallo,
Gestern hatte ich so nen kleinen Nerven zusammenbruch.
Geht um folgendes.: Sagen wir mal ich verdiennte 1000€ netto bei St.Kl 5.
Da ich jetzt von meinem Mann getrennt bin und es eine St.Kl wechsel gab freute ich mich das ich ab der Januar Abrechnung bei St.Kl 2 + 1 Kind 300 € mehr in der Tasche zu haben. Das wusste meine Chefin auch.
Jetzt haben wir seit ein paar Wochen einen Unternehmens Berater. Der versucht die finanzen usw umzustrukturieren.
Da ich in einem kleinem Betrieb arbeite ist es mir schon klar das wir sehr aufs Geld achten müssen. Ich bin jedoch Fachpersonal mit einem Meister Titel.
Wie erwähnt 1000€ netto bei 28 Std St.Kl 5.
Jetzt sehe ich meine Abrechnung und da stand wieder 1000€ Netto und brutto dicke kürzung. Er meinte ich wäre ja schliesslich nicht aufs Brutto- sondern Netto Gehlt eingestellt worden :-[:-[:-[:-[:-[:-[
Ich hab gedacht mir wird gleich schwarz vor Augen.!!!!
Ist das nicht link??? die wollten mir jetzt brutto fast 500€ weniger geben um das für sich ein zu sparen- so nach dem Motto- die hat ja keine verluste.
Da ich jetzt aber keinen Steuerlichen Ausgleich mehr von meinem Mann erhalte da er jetzt in die 1 gewechselt hat- hätte ich auf jeden Fall diese 300 € weniger.
Ich mußte mich gestern echt zusammen reissen um nicht aus zuflippen. Nach einem sehr langem Gespräch schnallte er das ich das so nicht machen werde. Den dann kann ich mein Haus nicht mehr halten und meine Existenz würde etwas wackeln. Davon abgesehen hat er völlig übersehen das ich ab Oktober 20 std im monat mehr arbeite wie vorher- so das mein Gehalt völlig im Rhamen liegt.
Ich bin nur so Enttäuscht von meiner Chefin- ihr ist es so wichtig Mensch zu sein- diese Erwartung hat sie auch von anderen und dann wird mit mir so ne linke Nr abgezogen- zum eigenem Vorteil :-[
Ich mag schon Montag nicht in die Praxis gehen weil die Motivation völlig im Keller ist.
Ich muß noch dazu sagen das ich in einer Praxis in der Verwaltung tätig bin. Meine Vorgängerin hat durch falsche Abrechnung fast die Praxis in den Ruin getrieben. Da hab ich die Kurve noch gekriegt und unser Umsatz hat sich gut verdoppelt. Sie ist auch sehr zufrieden mit meiner Leistung. Warum hat sie mir das dann antun wollen- Unwissenheit kann das ja nicht gewesen sein- denn sie wußte das ich durch die St.Kl Änderung endlich finanziel zurecht kommen werde ( da mein Ex nicht regelmäßig zahlt)
Wie soll ich mich jetzt ihr gegenüber Verhalten? soll ich noch ein Gespräch suchen? oder jetzt gar nichts mehr zu der Sache sagen und schlucken?
Danke
Katharina

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Ja, was steht denn zum Gehalt in Deinem Vertrag?
Es ist zwar üblich, ein Bruttogehalt zu vereinbaren, aber vielelleicht habt Ihr das tatsächlich anders ausgehandelt.

Dann würde ich mich über einen Fachanwalt informieren, ob das zulässig ist.

Gruß,

W

2

Der hat ja wohl den Knall nicht mehr gehört?! Ein Unternehmer kann doch nicht einfach den Steuervorteil, den der Staat einem Mitarbeiter unter anderem aus sozialstaatlichen Gründen (= allein mit Kind) gewährt, für sich einfahren! Der Unternehmer bereichert sich sozusagen an Leistungen, die deinem Kind zustehen, bzw. die Euch das ExistenzMINIMUM sichern sollen! Man stelle sich vor, einer müsste ergänzend ALG II dazu beantragen, weil das Gehalt zu niedrig ist und der Chef striche das ein, denn man habe ja nur den und den Betrag vereinbart, den ein Mitarbeiter zum Leben haben sollte.

Fakt: Dein Steuervorteil steht dem AG nicht zu und dein Brutto kann man nicht einfach kürzen, wenn sich an den Inhalten der Stelle nichts geändert hat.

Ich würde mich mit dem Berater nicht lange aufhalten und das Gespräch mit der Chefin suchen. Und wenn alle Stricke reißen: Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Denn so geht's ja wohl mal nicht!

"oder jetzt gar nichts mehr zu der Sache sagen und schlucken? "

Auf gar! keinen! Fall!!!

LG
Ch.

5

"Fakt: Dein Steuervorteil steht dem AG nicht zu und dein Brutto kann man nicht einfach kürzen, wenn sich an den Inhalten der Stelle nichts geändert hat."

http://www.business-wissen.de/ratgeber/nettolohnvereinbarung-gilt-auch-nach-steuerklassenwechsel/

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So einfach ist das nicht.
Ich war auch unsicher, ob Nettolohnvereinbarungen zulässig sind aber lt. Link von Nick ist das so und bislang hat ihr AG ja auch den Steuernachteil getragen.
Warum sollte er jetzt keinen Anspruch auf den Vorteil haben!

Sollte das im Fall der TE wirklich vertraglich so vereinbart sein, ist es schlichtweg ihr Fehler, nicht zu lesen, was sie unterschreibt.

Gruß,

w

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Nachtrag: Ich bin regelrecht fassungslos, dass ein Mensch, der sich mit Gesetzen auskennen sollte, tatsächlich versucht, eine alleinstehende Mutter so über den Tisch zu sehen. Eine so erbärmliche Nummer habe ich lange nicht gesehen!

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"Er meinte ich wäre ja schliesslich nicht aufs Brutto- sondern Netto Gehlt eingestellt worden."

Wenn ihr tatsächlich eine vertragliche Nettolohnvereinbarung getroffen habt, dann ist der Unternehmensberater bzw. deine Arbeitgeberin im Recht. Das hat auch nichts mit link zu tun...du hättest den Arbeitsvertrag so ja nicht unterschreiben müssen. Anscheinend war dir nicht klar, welche Folgen eine Nettolohnvereinbarung haben kann...aber das kann nicht das Problem deines Arbeitgebers sein.

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Sorry, aber aus deinem verlinkten Einzefallurteil kann man keinen Umkehrschluss auf diesen Fall hier ziehen!

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"Sorry, aber aus deinem verlinkten Einzefallurteil kann man keinen Umkehrschluss auf diesen Fall hier ziehen!"

Natürlich kann man das...weil es umgekehrt eben auch gilt.

Bei einer Nettolohnvereinbarung kann sich sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeintnehmer "verschlechtern"...aber dann muss man sich halt vorher informieren, was man da unterschreibt.

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Wenn tatsächlich ein Nettolohn vereinbart wurde, dann hätte dir bei Vertragsunterzeichnung klar sein sollen, das dies Nachteile mit sich bringt.

Hier im Forum wird dir niemand eine rechtssichere Auskunft geben können.
Inwieweit die Regelung mit dem Nettolohn überhaupt wirksam vereinbart wurde, kann man hier nicht beurteilen. Dazu müsste man deinen Arbeitsvertrag kennen.
Ganz so unüblich ist diese Nettolohnvereinbarung jedenfalls nicht und sie ist auch an sich rechtens. Sie muss allerdings im Vertrag stehen.

Wenn man sich so einiges über Nettolohnvereinbarungen durchliest, scheint es auch Nachteile für den Arbeitgeber zu geben, so muss z. B. der Arbeitgeber auch Beitragserhöhungen aus eigener Tasche zahlen damit er dir deinen Nettolohn zahlen kann.
Das gleiche gilt wenn sich die Lohnsteuer ändert etc.

Für mich ist es daher logisch, dass du wenn ein Nettolohn vereinbart wurde, eben weiterhin nur den vereinbarten Nettolohn bekommst. Egal ob Beiträge, Lohnsteuer etc. gesenkt werden oder nicht. Dafür trägst du auch keine Erhöhungen.

Lies dir das mal durch:
http://www.lohn-info.de/nettolohnvereinbarung.html

Wie gesagt kann dir hier niemand eine rechtssichere Auskunft geben. Geh am besten zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und lass alles von ihm prüfen und dir erklären.

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Wenn du z. B. in eine günstigere Krankenkasse gehst, hast du auch nichts davon, wenn du einen echten Nettolohn vereinbart hast.

Zitat:
Der Bindungswille ist entscheidend
...
Von einer echten Nettolohnvereinbarung spricht man dann, wenn das vereinbarte Arbeitsentgelt als Nettolohn definiert ist und der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Bruttolohn zu korrigieren. Objektive Änderungen sind dabei insbesondere allgemeine Erhöhungen der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge. Subjektive Änderungen können vor allem im Bereich des Familienstandes auftreten. So kann ein Steuerklassenwechsel ebenso zu einer erheblichen Veränderung führen wie ein Wechsel im Krankenversicherungsbereich. Allerdings können Nettolohnvereinbarungen in bestimmten Fällen den Arbeitgeber sogar entlasten. So kann ein Mitarbeiter, der sich auf eine Nettolohnvereinbarung einlässt, nicht erwarten, dass er bei einem Wechsel in eine günstigere Krankenversicherung ein höheres Netto erhält. In diesem Fall gehen die Einsparungen zugunsten des Arbeitgebers. Anders dagegen bei einer Verschlechterung der Verhältnisse. Hier trägt bei einer echten Nettolohnvereinbarung allein der Arbeitgeber das Risiko. Von Nettolohnvereinbarungen in Reinform ist daher grundsätzlich abzuraten.
Zitatende
Quelle: http://www.haufe.de/personal/personalmagazin/magazineItemDetail?editionID=1093356228.05&articleID=36

Lies dir mal alles unter dem Link durch.

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Ich würde niemals ein Nettogehalt im Vertrag stehen haben wollen, das ist doch völliger Mumpitz.

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Fiese Sache von deinem Chef..................................

Ich kann dir nur sagen, bei uns gab es einen ähnlichen Fall, und mein Mann ist damals zum Arbeitsgericht gegangen.

Er hat damals, als wir uns kennenlernten, in einer kleinen Werkstatt geschraubt. Es gab keinen Arbeitsvertrag, und der ausgemachte Lohn lag damals bei 2000 DM.

So. Dann haben wir geheiratet, er nahm die Stkl III, und ich die V.
Wie dem auch sei, erste Lohnauszahlung nach Eheschliessung waren dann 2000 DM:-[

Er kam dann auch damit um die Ecke, es sei schliesslich mündlich ausgemacht worden, dass er diesen Lohn bekommt, etc......................

Es gab lange Disskusionen, Lohnabrechnungen wurden eingefordert ( bekam mein Mann vorher irgendwie nie#schock), und letztendlich ging der ganze Krempel zum Anwalt.

Es kam zur Verhandlung, es gab ein Säumnisurteil wegen dreistem Fernbleiben des "Angeklagten"
Innerhalb der zulässigen Frist hat der gute Mann dann Widerspruch eingelegt, und es kam erneut zur Verhandlung.

Naja, es ging genauso aus wie zuvor. Mein Mann bekam Recht, und das bis dahin zuwenig gezahlte Geld musste innerhalb von 4 Wochen ausgezahlt werden.

Nach der Verhandlung hat mein Mann dann übrigens woanders geschraubt ;-)