Selbstbehalt / Lohnpfändung / Unterhalt

Hallo ihr Lieben

Nein, es geht nicht um mich, es geht um meinen Bruder. Er war bis 2008 arbeitslos, hat eine Tochter die im August 2004 geboren ist. Die ersten 4 Jahre konnte er keinen Unterhalt zahlen, da wie gesagt arbeitslos.
Seit er arbeiten geht, zahlt er jeden Monat den vollen Unterhalt. Nun hat er eine Lohnpfändung auf seinem Konto von der Unterhaltsvorschusskasse.

Kann mir jemand sagen, wie hoch der selbstbehalt für ihn ist ?? Ich bin der Meinung, das ihm durch die Lohnpfändung zu viel abgezogen wurde. Wie gesagt, ich bin der Meinung, nicht mein Bruder. Er möchte die Schulden so schnell wie möglich los werden und abzahlen, aber er brauch auch ein ein wenig Geld zum Leben. Zudem arbeitet er auswärts, das heisst, er ist von Mo - Fr oder Sa auf Montage, und dort muss er auch eine Unterkunft bezahlen.

Vllt kann mir jemand von euch weiter helfen ?!

LG Sara

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Unterhaltsvorschuß ist nicht zurückzuzahlen, wenn man zahlungsunfähig war.

Ist diese Tatsache dem Jugendamt bekannt? Hat dein Bruder evtl. ein Schuldanerkenntniss beim JA unterschrieben?

Dein Bruder soll sofort einen Anwalt aufsuchen, denn er hat keine Schulden , die er zurückzahlen müßte.

Ute

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abend

ich wäre vorsichtig mit dieser aussage. ich muss unterhalt für meinen sohn zurück bezahlen. ich war vorher nicht zahlungsfähig weil ich noch meine tochter imhaushalt lebend habe und ich keine arbeit gefunden hatte die sich mit allem vereinbaren lässt.

trotzdem wurde ich dazu verdonnert alles zurück zuzahlen.


lg melli

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Dann hättest Du sofort einen Anwalt aufsuchen müssen, der deine Interessen vertritt:

Bei Zahlungsunfähigkeit gemäß §1603 laufen beim JA keine Schulden auf, die man später abtragen muss

Aber die Jugendämter versuchen immer wieder unwissende Schuldner über den Tisch zu ziehen, offenbar mit Erfolg

Ute

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juhu ... also ich hab das gerade mit meinen ex freund... und soweit ich weis, stehen im 1100 € zu. aber wegen montage kann das auch anders sein .... jugendämter können da eigentlich ganz gut auskunft geben .

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Hallo, ich kenne einen Selbstbehalt von 900 oder 950 Euro, alles was drüber liegt, muß abgedrückt werden. So ist es zumindest bei meinem Ex. Er mußte bei Antragsstellung von mir die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vorlegen. Dann wurde sein Jahreseinkommen durch 12 genommen und davon der o.g. Selbstbehalt abgezogen. Was übrig blieb, muß er ans Jugendamt jeden Monat zahlen. Aber bei uns ist es lfd. UVG was er zurück zahlt. Da er aber nur 278,00 Euro zahlen kann, ich aber 446 Euro bekomme, läuft da noch einiges auf. Obwohl ich nicht so ganz bei den Erzählungen von meinem Ex durchsteige, weil er meinte bei ihm im Bescheid steht nur irgendwas von 300 nochwas Euros, die er eigentlich zahlen müßte. Naja, ist ja auch egal, zumindest muß er von seinen zw. 900 und 1100 Euronen (er bekommt Lohn) diese 278 Euro jeden Monat ans Jugendamt zurück zahlen.