Staatsanwaltschaft als Gläubiger in Insolvenz????

Hallo ihr Lieben,#tasse#tasse#tasse#tasse#torte#torte#torte#torte#torte

hab da mal ne Frage :-)
lese ja sonst meisstens still mit, aber hierauf hab ich noch nichts gefunden, also danke ich euch schon mal für antworten.

Angenommen man eröffnet eine Privatinsolvenz. Die meissten Schulden sind für die Staatsanwaltschaft (Gerichtskosten etc.). Würden diese mit in die Insolvenz genommen werden?

Hatte gestern mit meinem Vater telefoniert, weil er ja ziemlich Ahnung davon hat, genau wie meine Mutter. Die Meinungen teilen sich.
Vater sagt: Es ist die Staatsgewalt, die wollen ihr Geld haben, deswegen werden diese Kosten nicht mit einfließen. Mutter sagt wiederrum: Die Kosten werden mit in die Insolvenzliste mit eingebracht, als Gläubiger. Allerdings keine beschlossenen "Tagessätze" (das mit den Tagessätzen kann ich mir auch nicht vorstellen, dass diese mit einfließen würden).

Vielleicht habt ihr ja Erfahrungen gemacht oder ähnliches. Wenn ihr nicht weiter wisst, würde ich natürlich mal selbst anrufen und nach haken.

Danke schon mal.
LG

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Hallo,

erstmal meinst Du wahrscheinlich Staatskasse. Der StA hat bei einer Privatinsolvenz nichts zu suchen. Außer Du bist Angeklagte in einem Betrugsprozeß etc. Dann zahlst entweder Du die Kosten oder bei Freispruch die Staatskasse.

Hoffe aber nicht, dass Du das meinst.

Bei einer Privatinsolvenz zaht die Kosten auch entweder die Staatskasse oder sie werden aus der Insolvenzmasse gezogen.

Bin zwar Juristin, kenn mich mit Privatinsolvenz aber nicht aus. Steht aber in der ZPO.

Aber nochmal dieses STaatsanwaltschaft-Gerede ist Quatsch.

LG,

Alexandra

2

Hallo,

ich habe das so verstanden, dass die TE Schulden hat, die aus Gerichtskosten resultieren. Ich nehme mal an, aus einem Verfahren, die mit der PI nichts zu tun haben? Ist etwas verwirrend geschrieben. Vielleicht äußert sie sich noch mal dazu.

Cinderella

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Ach so. Die will aber auch nicht der StA haben:-) Dann ist die Frage, ob die Schulden privatinsolvenzfähig sind. Das steht in der InsO.

Gruß

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Ja und nein. Also deine Eltern haben beide Recht.

Handelt es sich um normale Gerichtskosten, also z.B. Kosten aus Unterhaltsverfahren o.ä. dann können diese Schulden mit in die Insolvenzmasse und somit in die Restschuldbefreiung.

Gerichtskosten die aus "vorsätzlich unerlaubt begangenen Handlungen" (also Strafverfahren) resultieren dürfen nicht mit in die Insolvenzmasse. Der Schuldner muss diese Kosten auch richtig deklarieren.

Bei Straftaten ist also nicht nur die Geldstrafe von der Restschuldbefreiung ausgenommen, sondern auch alle anfallenden Gerichtskosten.

Quelle:
http://www.inso-ra.de/news/OLG_Dresden_Gerichtskosten_eines_Strafverfahrens_nicht_von_Restschuldbefreiung_ausgenommen