Kann ein Mann Mutterschaftsgeld beantragen bzw bekommen?

Hallo liebe Gemeinde,

die Frage mag eventuell komisch erscheinen aber das Jobcenter verlangt von mir eine Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld.
Es ist dazu zu sagen das ich ein Mann bin und nun nach zwei Jahren Elternzeit, ALG I beantragen muss. Ich war bis dato immer der Meinung das Mutterschaftsgeld auch nur die Mutter bekommen könnte (machte irgendwie Sinn). Nun weiss ich nicht ob ein Mann das tatsächlich beziehen könnte und die frage des Jobcenters daher begründet sein könnte oder ob da jemand mal wieder nicht weiss was er tut. Für schnelle antworten wäre ich dankbar.

Einen schönen Tag für alle und viel Spass an und mit den Kleinen.
Grüße "wernichtfragt..."

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Hi,

nein, ein Mann kann kein Mutterschaftsgeld beziehen.

LG
Barbara

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Hallo und Vielen dank für die schnellen Meinungen. Irgendwie war mir das schon klar aber man weiss ja nie so genau. Man sieht so natürlich wieder einmal das die Damen und Herren von den entsprechenden Stellen die Anträge nicht einmal wirklich ansehen, geschweige denn, es verstehen das ein Mann mit einem eindeutigen männlichen Vornamen auch ein Mann ist und bleibt, selbst wenn er sich um die Erziehung seiner Kinder kümmert. Naja, es hätte mich auch gewundert wenn das Reibungslos ablaufen würde. Wenn ihr noch nen Link für mich hättet, wo das ganze deutlich definiert ist, wäre es schön.

Danke nochmals

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Denn sie wissen nicht, was sie tun.


Das könnte der Slogan der meisten ARGE'n und Jobcenter sein. Da kann man echt nur mit dem Kopf schütteln.

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Meinten die vielleicht Elterngeld?

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Nein, dass hab ich ja ein Jahr lang bekommen.
Ich zitiere "Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld".

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Naja bei den *** die da teilweise sitzen, gehe ich mal stark davon aus, dass sie das Elterngeld meinen.

Schreib denen einfach nen netten Brief, wo drin steht, dass du kein Mutterschaftsgeld bekommen hast, du jedoch auf Grund der genommenen Elternzeit 1 Jahr lang Elterngeld erhalten hast (mit entsprechender Bescheinigung).

Dann kann dir nichts passieren und du bist auf der sicheren Seite.

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Nein du kannst keines beziehen, denn das MuSchG gilt:

Dieses Gesetz gilt
1.für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen,
2.für weibliche in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte (§ 1 Abs. 1 und 2 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 BGBl. I S. 191), soweit sie am Stück mitarbeiten.


Trifft nicht zu, also gibts kein Mutterschaftsgeld.

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Kicher,

bist du dir sicher, dass du ein Mann bist?

Wenn ja, würde ich mit § 13 Mutterschutzgesetz argumentieren (Mutterschaftsgeld), da steht eindeutig Frauen drin.

LG NInna

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Also ich hab nun nachgeschaut, dies und alle meine Papiere inkl. Geburtsurkunde sagen "männlich". Ja ich bin ein Mann :-)

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#augen Deutsche Ämter #augen

Man kann es auch einfacher sagen: Um MuSchu Geld zu bekommen, MUSS man SELBST schwanger sein und SELBST entbunden haben.

Adoptivmütter bekommen auch kein MuSchu Geld, da sie nicht selbst schwanger waren und entbunden haben.

#winke

Janette