Saftige Stromnachzahlung - dürfen die das?

Hallo,

haben vor 7 Monaten den Stromanbieter gewechselt. Heute kam nun die Endabrechnung des alten Stromanbieters. Der hat dazu über ein halbes Jahr gebraucht. Dürfen die das? Nachdem keine Rechnung gekommen ist, dachte ich, dass es mit den Abschlagszahlungen wohl hingekommen ist und jetzt, plötzlich über ein halbes Jahr nach dem Anbieterwechsel der Hammer: Eine kräftige Nachzahlung vom alten Stromanbieter.
Wie lange hat denn der Zeit mir das in Rechnung zu stellen. Kann es dann sein, dass ich noch ne Rechnung von nem Anbieter bekomme, den ich vor zehn Jahren hatte. Verjährt sowas nicht irgendwann?

LG Anja

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Doch, sowas verjährt - aber nicht nach 7 Monaten.

Gruß,

W

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Das du eine Rechnung von einem Anbieter bekommst den du vor zehn Jahren hattest, kann natürlich sein. Das heißt aber nicht, dass du die dann auch bezahlen musst. Es gibt Verjährungsfristen. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist.

Das er nach 7 Monaten die Rechnung stellt ist ok und du wirst sie bezahlen müssen. Also prüfe sie ob das mit der Nachzahlung stimmen kann und dann bezahl sie.

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Klar dürfen die das.
Mit dem Jahreswechsel abrechnen ist ja normal, da wollten sie wegen dir wahrscheinlich unterm Jahr keine Extrawurst machen.

LG Claudi

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"Nachdem keine Rechnung gekommen ist, dachte ich, dass es mit den Abschlagszahlungen wohl hingekommen ist"

Es sollte dir eigentlich schon dein gesunder Menschenverstand sagen, dass eine Endabrechnung in jedem Fall erstellt wird.

"plötzlich über ein halbes Jahr nach dem Anbieterwechsel der Hammer: Eine kräftige Nachzahlung vom alten Stromanbieter."

Wenn sich bei der Ablesung oder in der Rechnung kein Zahlendreher eingeschlichen hat, wird das mit der saftigen Nachforderung wohl stimmen. Du kannst es ja zur Sicherheit mal überprüfen. Und zahlen wirst du dann müssen...denn verjährt ist die Forderung ist noch lange nicht.

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"haben vor 7 Monaten den Stromanbieter gewechselt."

was gackerst du von zehn jahren, wenn der wechsel des stromanbieters erst vor sieben monaten erfolgte?

soviel MIST habe ich ja noch nie gelesen!

du solltest dich mehr in andere richtungen BILDEN... bei sex-fragen scheinst du dich wesentlich besser auszukennen!

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Danke für deine unqualifizierte Meinung

Halt einfach die Klappe und misch dich nicht in Familienforen ein!!!!

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bezahle lieber deine rechnung ohne zu quaken oder hast du gedacht, daß das andere für dich übernehmen...

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**haben vor 7 Monaten den Stromanbieter gewechselt.**

**noch ne Rechnung von nem Anbieter bekomme, den ich vor zehn Jahren hatte**

Was denn nun? Hast du vor 7 Monaten den Stromanbieter gewechselt oder vor 10 Jahren?

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Ich glaube, das war eine eher theoretische Frage, ob man auch nach zehn Jahren noch ne Rechnung stellen könnte, oder die Forderung verjährt ist.

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#klatsch

Danke für den Hinweis. Habs gerade nochmal gelesen und schon macht das auch mehr Sinn.