Schwangerschaftsvertretung

Huhu ...

... vielleicht kann mir ja von euch jemand helfen, wie ich am besten vor gehe, da ich momentan in einer ungünstigen/blöden Situation stecke (von meiner Sicht ausgesehen).

Ich habe im April 2010 eine neue Stelle begonnen, als Schwangerschaftsvertretung. Nun hab ich mitbekommen, dass die für die ich kam wohl ab morgen, jeden Mittwoch arbeiten wird und wohl ab August wieder voll käme (kann mich auch verhört haben, bin mir da mittlerweile nicht mehr so sicher). Meine Chefin hat mir bisher auch noch nichts gesagt. Eigentlich ist das auch kein so Problem, aber ich hab nun selber erfahren, dass ich Schwanger bin und bin mittlerweile in der 9. SSW. Hab meiner Chefin letzte Woche aber auch schon bescheid gegeben.

Folgendes steht bei mir im Vertrag unter Befristung drinnen:
Die Arbeitnehmerin wird als Arzthelferin mit Wirkung vom 01.04.10 als Arzthelferin befristet für die Dauer des Mutterschutzes sowie der Elternzeit von Fr. XY eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Rückkehr von Fr. XY auf ihren Arbeitsplatz mit einer Frist von zwei Wochen nach entsprechender Mitteilung des Arbeitgebers, spätestens jedoch am 27.06.2013.


Wohin müsste ich mich nun hin wenden? Oder ist das noch zu früh?

Ich würde mich freuen, wenn ein paar mir weiter helfen könnten.


LG
sueann

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Was meinst du mit "wohin muss ich mich nun wenden"?

Versteh die Frage gerade nicht. :-)


Kerstin mit #stern Madita & #stern Leo + #stern 12.SSW + Ida 40.SSW #verliebt

2

Muss ich mich auf irgendeinem Amt melden? (Rechtseitig) Oder was soll ich machen?

3

Ich kapiers immer noch nicht, sorry :-)

Ich würde meine Chefin fragen wie es weiter geht. Dein Vertrag läuft ja noch etwas so wie ich das gelesen habe und durch deine SS hast du Kündigungsschutz.

Die Ämter interessiert das erstmal gar nicht.

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Ich glaube nicht, dass eine Befristung freibleibend (also ohne festes Enddatum) überhaupt zulässig ist. Ich würde eine Anwältin befragen!

Gruß

Manavgat

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Tja, die Befristung ist soweit gültig. Man nennt es "Zweckbefristung". Die Frist von 2 Wochen ist gesetzlich vorgeschrieben. Und die 2 Wochen stellen auch keine Kündigung, sondern eine Information dar. Also fällt das nicht unter den Mutterschutz. Also sage bloß nichts. Der AG MUSS dich übrigens SCHRIFTLICH über die Rückkehr informieren.

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ich verstehe nich warum viele frauen so DOOF sind und gleich zu ihren AG rennen und ihm die schwangerschaft mitteilen.

du bist also in der 9 ssw und bist letzte woche schon zu seiner chefin gerannt, ziemlich blöd.

1. ist das fehlgeburten risiko bis zur 12 ssw noch relativ hoch
2. gehts deine chefin erstmal nichts an
3. pinkelst du dir damit nur selbst ans bein
4. deine kündigung mit 2 wochen frist wirst du sehr bald bekommen.

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Schwachsinn:

ab dem Bekanntwerden der SS beim AG besteht Kündigungsschutz... wieso soll sie da noch abwarten?!

#kratz

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Meine Arbeitskollegin hat es mir leider angesehen ... und dann konnte ich es nicht mehr verläugnen ... draufhin blieb mir auch nichts anderes übrig als es meiner Chefin zu sagen ...

Ich hatte es ja eigentlich ja auch erst vor zu sagen, wenn ich meinen nächsten FA Termin hatte ...

Also als DOOF würde ich mich nicht bezeichnen !!!

Und ich weiß auch das die FG Rate sehr groß ist ... hab es leider schon selber zu spüren bekommen.