Frage: Notariell beglaubigen, was mit Kind passiert, wenn....

Hallo,

kann mir jmd sagen, wie es im Falle ist, wenn den Eltern was passiert, wo das Kind hinkommt? Kommt es autom. zu den angegebenen Paten, wenn das Kind solche hat oder was passiert m. dem Kind, wenn man NICHTS Spezielles hinterlegt hat?
Nun meine Frage, kann man das irgendwo hinterlegen, wenn man festhalten möchte, wo das Kind z.b. AUF KEINEN Fall hin soll (aus familiärer Sicht) und zu wem es alles (Auswahl div. Personen) darf, SOLLTE was passieren?

Bin dankbar über Tips.

PS Habt Ihr da was geregelt und wenn ja, in welchem Alter der Kinder habt Ihr das abgeschlossen?

LG

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Ich habe vor 12 Jahren bei meiner großen Tochter ein notariell beglaubigtes Testament machen lassen. In dem steht nicht wo das Kind nicht hin soll, ich glaube das darf man so auch nicht verfassen. Da steht aber sehr wohl, wer als neuer Vormund im Falle eines Falles eingetragen werden sollte.

Die Frage ist aber, ob die Gerichte und das JA das so anerkennen. Ein Kind kommt immer dahin wo es viel bezug zu hat. Hat es nur sporadischen Kontakt zu den Paten aber sehr viel Kontakt zu den Großeltern würde man wahrscheinlich eher die Großeltern nehmen auch wenn das so nicht bestimmt wurde. Wichtig ist in diesem Falle für die Behörden nur, das das Kind nicht zu wildfremden Menschen kommt, nach Möglichkeit auch nicht aus seiner gewohnten Umgebung heraus gerissen wird.

VG Andrea

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Achso ich würde auch nur eine Person max. 2 bestimmen wo das Kind hin soll. Wenn du viele eintragen lässt, wirft es die Frage auf ob du dir da ernsthaft Gedanken drüber gemacht hast. Auch könnte ich mir vorstellen, das es bei den Behörden nicht gut angesehen ist. Dem Testament muss so weit ich weiß nicht Folge geleistet werden, aber dank des Testamentes muss schon ganz genau geschaut werden wo das Kind hinkommt und es darf dadurch nicht willkürlich weiter gereicht werden womöglich dann auch noch dahin wo man es gerade nicht hin haben möchte.

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Willkürlich weitergereicht wird ein Kind auch ohne "Testament" nicht.

Gruß,

w

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Hallo!
Ich hab hier einen Artikel gefunden, der relativ gut alles erklärt:
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/sorgerecht-waise.html
Das einzige, was du bestimmen kannst, ist ein Vormund. Das geschieht durch ein Testament, wenn das wasserdicht sein soll, solltest du es unter zur Hilfe Nahme eines Anwaltes machen und möglichst auch notariell beglaubigen lassen. Der Vormund muss aber das Kind nicht zu sich nehmen. Aber das steht auch alles in dem Artikel. Personen ausschließen, zu denen das Kind nicht kommen soll, kannst du aber nicht. Das ließe sich aber im Falle eines Falles vielleicht dadurch lösen, dass du eine Person deines Vertrauens zum Vormund bestimmst und an diese Person einen Brief schreibst eben mit der Liste von Personen, an die du das Kind auf keinen Fall geben würdest und einer Wunschliste, falls der Vormund das Kind nicht zu sich nehmen kann. Und nach Möglichkeit besprichst du das alles mit dem Vormund.
Wenn du keinen Vormund bestimmst, entscheidet das Jugendamt, wo die Kinder leben sollen.
Liebe Grüße!

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Hallo,

mein Mann hatte vor kurzem einen Anwaltstermin (wg. einer anderen Sache) und hat dort mal nachgefragt wegen dieser Sorgerechtsverfügung.

Laut unserem Anwalt braucht man diese Sorgerechtsverfügung nicht notariell beglaubigen zu lassen. Es reicht, wenn man das handschriftlich verfasst und irgendwo hinterlegt, wo es im Falle des Falles auch gefunden wird. Am besten ist, wenn man den Angehörigen sogar mitteilt, wo man es aufbewahrt.

Da kann man dann natürlich hineinschreiben, zu wem das Kind / die Kinder am liebsten soll und zu wem gar nicht. Der Wunsch der Eltern wird natürlich auch meistens berücksichtigt. Trotzdem entscheidet letztendlich das Vormundschaftsgericht, wo die Kindern hinkommen.

Ich hoffe, ich habe das so richtig wiedergegeben.

Ich glaube nicht, dass die Kindern automatisch zu den Paten kommen, wenn man keine Sorgerechtsverfügung hinterlegt wird. Dann guckt das Gericht bestimmt erst bei den nächsten Verwandten.

Wir haben immer noch keine Sorgerechtsverfügung geschrieben. Wollen das aber unbedingt demnächst machen, weil wir auch mitbestimmen wollen, wo unsere Kinder hinsollen und wo sie auf keine Fall hin sollen.

Unsere Kids sind fast 2 und fast 4.

LG, Stephie

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"Ich glaube nicht, dass die Kindern automatisch zu den Paten kommen, wenn man keine Sorgerechtsverfügung hinterlegt wird."

Dem schließ ich mich an. Meines Wissens hat die Patenschaft überhaupt keine juristische Wirkung.

LG,

W

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1. würde ich sagen kommt es nicht auf das Alter des Kindes an.
2. Nicht nur bei Todesfall, sondern auch alle anderen Fälle wo du nicht für deine Kinder sorgen kannst.
3.Personen direkt fragen (vielleicht wollen sie auch nicht) und dann auch mit ihnen zusammen ein Schriftstück aufsetzen. Sprich für jeden eines extra vom Notar kopieren lassen. Damit jeniger was in der Hand hat.

Wir wollen für unsere Jungs die Taufpaten einsetzen lassen.
Der Onkel ( 32 und kinderlos) und unsere Nichte (17 Jahre)
Beide sollen vor dem Gesetz dann als Personen benannt sein welche für die Kinder sorgen sollen.
Darunter verstehe ich: schullaufbahn, Lebensweg generell und Entscheidungen welche immer von den Erziehungsberechtigten getroffen werden müssen.
Kind wird krank, muss operiert werden. Da gibt es so viel was mir noch einfallen könnte. Auch haben diese "Erziehungsberechtigten" dann die Möglichkeit bei Scheidungskindern (oder Vater ist nicht mehr da wegen Trennung) das mögliche Aufenthaltsbestimmungsrecht. Vielleicht fällt einem Vater ein: hei ich habe n Kind ich will das sehen. Da können die "Paten" dann auch vor Gefahren schützen.

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Du weißt aber, dass das Jugendamt bzw. Vormundschaftsgericht da das letzte Wort hat, wer in deren Augen für geeignet befunden wird?
Kinderlos bedeutet ja nicht zwangsläufig alleinstehend aber so klingt es hier, wenn er allein erwähnt wird und eine 17jährige dürfte für die nächsten Jahre sicherlich auch wegfallen.

Was meinst Du denn mit Aufenthaltsbestimmungsrecht und Erziehungsberechtigt, wenn der getrennt lebende Vater noch lebt? Übergehen kannst Du den leiblichen Vater auf keinen Fall mittels Verfügung.

Gruß,

W

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Diese Fragen haben wir uns auch gestellt, da wir auch viel unterwegs sind und ja doch immer mal etwas passieren kann. Unser Sohn ist jetzt 16 Monate alt. Die Paten haben was das angeht keinerlei Rechte, sie sind dazu da deinem Kind den chritlichen Glauben zu vermitteln.

Es ist so: Wenn du nichts hinterlegst bekommt dein Kind einen Vormund zugeteilt, der dann entscheidet was mit ihm passiert. Das ist dann aber irgend ein Fremder, keine Ahnung vom Jugendamt oder so.

Ich habe diese Woche erst mit einem Notar telefoniert und er sagte man muss ein Testament machen, in dem du einen Vormund nennst. Ich nehme meinen Bruder. Er kann dann im Falle des Falles entscheiden ob er meinen Kleinen zu sich nimmt oder er sorgt dafür das er in einer anderen Familie, z.b. bei meiner Cousine unterkommt. Denn ich möchte nicht das mein Zwerg in eine fremde Pflegefamilie kommt, meine Eltern und Schwiegereltern kämen auch nicht in Frage. Nimm jemanden der in deinem Sinne handelt.

Das Testament kostet netto 52€, mit MwSt. und Bearbeitungsgebühren knapp 100€, wurde mir gesagt. Für mich eine wichtige Investition. ;-)

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Sehr interessant...
Ich stellte diese Frage neulich im Alleinerziehendenforum auch und da habe ich komplett andere Antworten bekommen.
Das hier hört sich irgendwie alles wesentlich plausibler an.

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Ihr lieben,
ich hatte es vor Jahren...in Familienrecht, falls es sich nicht verändert hat, steht im Gesetz, dass der ,,mutmaßlicher Wille´´ der eltern berücksichtigt werden soll.

d.h. ihr müsstet in BGB gehen, euch das angucken und da zu rklärungen für den Paragraph suchen..

Im der Vorlesung sagte man uns, dass der Notar am besten wäre.

Noch besser, bevor wir heir alle mutmaßen, dann vllt Jugendamt anrufen und da fragen!!!!!