Elternzeit verlängern. Gibt es da eine Zeitfrist?

Hallo!

Ich habe mir 14 Monate Elternzeit genommen, nun möchte ich aber verlängern, ich denke mal die volle Elternzeit (3 Jahre). Zum ersten, weil wir höchstwahrscheinlich keinen Krippenplatz bekommen, zum anderen, weil ich doch in den ersten 3 Jahren mich mit der Erziehung meines Kindes beschäftigen will.

Ich arbeite in einem großen Unternehmen. Für mich ist bereits seit Mutterschutzfrist eine Vertretung eingesprungen. Ich müsste also rechtzeitig die Elternzeit verlängern, damit der Vertrag für die Vertretung auch rechtzeitig verlängert werden kann.

Gibt es da eine Regelung bzw. eine Zeitfrist, bis wann die Verlängern eingehen muss? Macht man dies gleich schriftlich oder muss ich es vorher mündlich ankündigen beim Personalbüro?

Wer hat Erfahrung?

Vielen Dank schonmal.

Semy mit Babyprinzessin :)

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Hallo,
bei mir war es 3 Monate vor Ablauf, hatte 12 Monate genommen, und dies ist schon 2 Jahre her.
Werde es aber diesmal auch so handhaben.

LG

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Hi,
du solltest erst mal mit deinem AG klären, ob du überhaupt verlängern DARFST.

Mit der Anmeldung von 14 Monaten Elternzeit hast du dich damals auf die ersten zwei Lebensjahre deines Kindes festgelegt. Heißt im Klartext: du hast keinen Anspruch auf Elternzeit in den Monaten 15-24.

Die normale Frist für Verlängerung beträgt 7 Wochen vor Ablauf. Aber wie gesagt - wenn man keinen Anspruch darauf hat würde ich zunächst klären, ob der AG überhaupt einverstanden ist mit einer Verlängerung.

Viele Grüße
Miau2

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Mein Arbeitgeber hätte nichts dagegen, dies klärte ich schon noch vor der Mutterschutz. Ich war mir nur nicht mehr sicher, ob es da eine Frist gibt, die man einhalten muss, bevor man die Elternzeit verlängert.

Danke.

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Hallo,

ich bin noch nicht soweit und habe mich auch noch nicht so intensiv mit dem Thema beschäftigt, ABER:

ich habe doch Anspruch auf drei jahre Elternzeit. Wieso kann mir der AG das verbieten? Ich habe es so verstanden, dass ich z.B. erstmal ein Jahr nehmen kann und dann mit einer Frist vor Ablauf verlängern kann. Zum Beispiel auf zwei Jahre und vor Ablauf der zwei Jahre wiederrum auf das dritte Jahr.

Mein AG kann mich doch nciht nach einem Jahr "zwingen", wieder arbeiten zu gehen, wenn ich eigentlich zu Hause bleiben will, weil ich z.B. keine Betreuung für mein Kind hab.

Lauter ???. Bitte um Aufklärung.

#winke

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Huhu,

hab hier eine Link. Werde es nämlich auch wie du handhaben :)

http://www.kinder-aktuell.de/baby/verlaengerung-elternzeit-verlaengern-1616/

Lieben Gruß

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hallo semy,

also bei uns ist es so, dass ich spätestens 3 monate vorher bescheid geben müsste. ich fange allerdings ab februar wieder an zu arbeiten. hatte meinen arbeitgeber ca. 3 monate vorher darüber informiert, da ich eigentlich 2 jahre elternzeit beantragt habe. gott sei dank hat alles super geklappt. meine kollegen freuen sich schon, denn sie haben das eine jahr für mich mit gearbeitet.

liebe grüsse, ivi & finn (24.01.2010)#herzlich