Kinderwagen im Treppenhaus? Welche mind. Fluchtwegbreite?

Hallo!

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien. Es handelt sich um einen Altbau mit großem Treppenhaus. Dennoch empfinden die Bewohner des Erdgeschosses unseren Kiwa und den der Nachbarn als absolute Zumutung. Dass wir einen Zwillingskinderwagen haben, verschärft die Situation zusätzlich.

Meine Frage ist nun: Wie breit muss der Fluchtweg noch sein??? In unserer Hausordnung steht nämlich nur, dass Kinderwagen im Treppenhaus geparkt werden dürfen, wenn die Fluchtwege nicht versperrt werden...

Im Internet bin ich bis jetzt nicht wirklich fündig geworden, aber hoffentlich weiß jemand von euch Bescheid und kann mir evt. sagen, wo ich das sogar nachlesen (oder ausdrucken für die Nachbarn) kann.

Vielen lieben Dank schon jetzt für eure Antworten!!

zwergwilli

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Hallo,

Also unser alter Vermieter (ebenfalls Mehrfamilienhaus mit insgesamt 6 Parteien) meinte damals zu mir das der Fluchtweg mindestens 1 Meter breit sein muss und wenn diese Breite eingehalten wird kann der Kiwa dort stehen bleiben, sollte es aber beschwerden der anderen Hausbewohner geben die sich daran stören müsste ich den Wagen mit in die Wohnung oder in unser Kellerabteil stellen.

Ob das nun für alle Mehrfamilienhäuser gilt weiß ich nicht, aber bei uns war es so.

LG

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DIe beste Auskunft kann dir die Feuerwehr geben. Mail die doch einfach mal an. Ich habe hier gerade ein pdf gefunden, da stehen 1,25 m drin als Mindestbreite. In der Überschrift steht aber "Hochhäuser". Bei kleineren Häusern gelten da wohl andere Vorschriften.

lg ivik

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hallo,

also wir haben das mit den nachbarn auch durch. ständig war unser kinderwagen im hausflur verschoben und es wurden ständig gründe gesucht, uns aus dem haus zu vertreiten, weil in dem 6 parteinhaus keine kinder von zwei mietern erwünscht waren.

was nutzen dir gesetzliche regeln, wenn ewig unruhe im haus herscht. gibt es denn keine andere möglichkeit, denn kinderwagen im keller oder draußen hinter dem haus stehen zu lassen? der punkt ist ja auch, man bringt vermehrt dreck mit ins treppenhaus. daran haben sich damals unsere beiden mieter auch immer wieder aufgehangen.

wir sind letztendlich umgezogen in ein eignes haus. hier kann uns keiner diesbezüglich mehr vorschriften machen

ich würde das gespräch mit den mietern suchen oder mir über ne alternative gedanken machen.

viel erfolg manuela

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bei knallharter auslegung geht es nicht um fluchtwegmindestbreiten, sondern um die tatsache, dass im Treppenhaus, da es den einzigen fluchtweg darstellt, nichts brennbares stehen darf.

dazu gehören auch kinderwagen...