Mutterschutz-Elternzeit? 1 Jahr zuhause bleiben, 67% des Nettoeink.?

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin in der 15. Woche Schwanger und habe kein Plan wie das mit dem Geld aussieht, wenn ich nach der Geburt 1 Jahr zuhause bleibe.

Also, ich weiß, dass ich 67% meines jetzigen Verdienstes bekomme.
Da ist bestimmt Netto gemeint, oder?
Ich habe Netto ca. 1300 Euro im Monat raus.
Wären dann 871 Euro, richtig? + 184 Euro Kindergeld (laut Wikipedia)
Mein Baby und ich hätten somit 1055 Euro raus.
Stimmt das so?
Das wäre echt ok.
Mein Freund verdient auch ca. 1300 Euro im Monat.
Wir zahlen jeden Monat 500 Euro Kredit ab, aber haben keine Miete mehr (Haus gekauft).
Das ist alles im Rahmen und absolut ok, wenn das denn so stimmt.
Wir haben das ja damals alles mit Nebenkosten gerechnet. Und wenn das mit 2600 Euro geklappt hat, klappt das auch mit 2400 Euro. Wir haben uns ja einen Puffer gelassen.
Die Schwangerschaft war auch geplant.

Aber...

Wo beantrage ich dieses Geld und wann?
Meiner Chefin habe ich schon gesagt, dass ich nach der Geburt gerne 1 Jahr zuhause bleiben möchte. Das ist auch in Ordnung.

Aber mit dem ganzen Papierkram, Ämtern usw. Ich kenne mich überhaupt nicht aus.
Kann mir da wer von euch helfen?
WANN muss ich WAS und WO beantragen?
Was muss ich noch tun?

Wir müssen auch dieses Jahr zum 1. Mal eine Steuererklärung machen. Auch davon habe ich Null Plan.
Wann macht man die?
Zumindest weiß ich schon mal, wo ich die Papiere dafür herbekomme und ich sammel auch schon fleißig alle Rechnungen.
Aber wann macht man eine Steuererklärung. Ich hab da schon alles gehört. März, November... Da muss es doch irgendeinen Monat geben, wo das normalerweise abgegeben wird, oder?
Oh man, Papierkram und ich.
Und mein Freund hat noch weniger Ahnung. bei ihm hat das bisher immer seine Mutter gemacht. Aber ihre Erlärungen an mich dazu haben mich nur noch mehr verwirrt.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke!



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Hallo, herzlichen glückwunsch zur schwangerschaft#liebdrueck

Also ich fang mal an ;-)

elterngeld bekommst du leider nur noch 65% deines durschnittlichen NETTOlohnes der letzten 12 monate, wenn es immer 1300€ sind bekommst du 845€ raus (wurde ab diesem jahr geändert)


#ahabeantragen kannst du dieses NACH der geburt da du die geburtsurkunde brauchst, die unterlagen dafür bekommst du in eurem rathaus oder im internet (google mal nach der l-bank)

kindergeld kannst du auch erst NACH der geburt (auch wegen der geburtsurkunde) beantragen. die unterlagen dafür bekommst du auf der familienkasse in der agentur für arbeit oder online (google kindergeldantrag)

ich empfehle dir die 2 unterlagen schon vor der geburt zu besorgen und schonmal soweit fertig machen, damit du sie nach der geburt schnellst möglich wegschicken kannst)

die elternzeit bei deiner chefin beantragst du schriftlich!(sicher ist sicher)

die steuererklärung müsst ihr bis 31.5. im finanzamt eingereicht haben (steht auch in deinen unterlagen ;-) )

ich meine wenn ihr sie von einem steuerberater machen lasst, habt ihr bis november zeit ..

ich hoffe ich konnte dir helfen, wenn du noch fragen hast meld dich#liebdrueck

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Danke.

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Durch die Werbungskosten kommt noch weniger raus. Es sind nur 795 Euro ca. ;)

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Hi,

das mit dem Elterngeld und Kindergeld stimmt im Prinzip, allerdings ist es seit 1.1.2011 auf 65% statt 67% gekürzt worden. Das macht aber keinen großen Unterschied.

Beides beantragst Du erst nach der Geburt, Du brauchst nämlich eine Geburtsurkunde dazu. Den Kindergeldantrag gibts beim Arbeitsamt, wo das Elterngeld zu beantragen ist, ist in jedem Bundesland verschieden. Guck mal auf www.elterngeld.net.

Steuererklärung musst Du normalerweise bis zum 31.5. für das vergangene Jahr machen. Eine Fristverlängerung ist allerdings meist gar kein Problem. Wie man eine Steuererklärung macht, sprengt hier wohl den Rahmen. Da musst Du Dich ein bisschen einlesen, oder zumindest die erste Steuererklärung mal mit jemand zusammen machen, der sich ein bisschen auskennt. Danach sind die weiteren auch problemlos selber zu machen.

LG

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Hi,

ganz stimmt die Berechnung noch nicht. Von den 67 / 65% wird noch die Werbungskostenpauschale abgezogen.

LG
mini-sumsum

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ES sind nur noch 65%!
Und in Deiner Berechnung fehlt noch d. Werbungskostenpauschale ,
die noch abgezogen wird ...

LG Kerstin