D-Arzt bericht (Aushändigung)

Hallo
Folgende Sache:
Mein Mann hatte einen Arbeitsunfall: war dann im KH und hat einen D arzt bericht bekommen und ist dann zur Weiterbehandlung zum D Arzt. Bei der nächsten Behandlung war der Arzt im Urlaub und er ist zur Vertretung. Dieser D Arzt hat den Befund vom KH und vom 1 D Arzt in der Akte behalten. Jetzt brauchen wir die Befunde und diese bekomme ich auch ausgehändigt. Aber der D Arzt Bericht vom Vertrentenden Arzt will er uns nicht aushändigen. Das müsse der Anwalt schriftlich anfordern. Wäre ja alles net so schlimm aber dann geht wieder eine Woche vorbei.

Jetzt meine Frage:

Hat mein Mann nicht ein Anrecht auf seinen eigenen D Arzt Bericht? Bei normalen Krankenakten bin ich mir sicher aber nicht bei einem D Arzt Bericht.

LG
Jelena

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Er hat ein Anrecht auf eine Kopie seiner Akte. Allerdings muss er die Kosten dafür übernehmen.

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Auch bei einem D Arzt Bericht?

LG
Jelena

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Normalerweise schon. Ist ja egal ob ein KH Arzt, ein Durchgangsarzt oder ein niedergelassener Arzt.

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hi

was ist denn ein D arzt??

lg carolin

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#winke

Unfallarzt bzw. Durchgangsarzt

Dort geht man hin wenn man einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall hatte

LG
Jelena

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Hallo,

fragt doch direkt mal bei dem Vertretungsarzt, damit dieser Euch direkt den Bericht gibt. Vielleicht darf der D-Arzt Berichte von fremden Ärzten nicht weitergeben.

LG,
Juliane

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Die fremden bekommen wir aber nicht den eigenen #gruebel

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Ihr habt ein Anrecht drauf.

Und darauf würde ich bestehen... Falls die BG anrufen, der für deinen Mann zuständig ist. Die müssten eigentlich innerhalb von 3 Tagen ein D-Bericht vorliegen haben. Eigentlich, dauert meistens doch länger.

Im D-Bericht steht eh nicht viel drin.

Um was geht es da besonders?

Es steht nur das drin, was er schon angeben hat...als er befragt worden ist. Dann noch die Diagnose, Befund und Therapievorschlag...z.B hat er Gips bekommen.

LG Netti
die bei D-Arzt gelernt hatte.

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Geht es um die Originalakte oder Kopien?

Bei einer Kopie macht die Antwort des Arztes keinen Sinn. Der RA hat ja nicht mehr Rechte zur Einsicht als der Patient.

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Uns reichen die Kopien.

Muss da morgen früh noch mal anrufen, das fuchst mich :-[

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Das Euch die Kopien reichen davon gehe ich aus. Mich interessiert für was der Arzt den Anwalt benötigt? Dies kann doch eigentlich nur dann der Fall sein, wenn er die Originalakte meint.

Bei einer Kopie macht das bestehen auf einen Anwalt keinen juristischen Sinn.