gerichtlicher beschluss

guten abend....habe eine frage an die wo sich etwas auskennen ...und zwar habe ich eine 7 jährige tochter..habe mich von dem vater nach der geburt getrennt..jetzt ist es so das er nach 7 jahren sein umgang gerichtlich angefächtet hatte .Die verhandlung war letztes jahr im oktober,,er holt sie alle 14 tage von FR-SA..also über nacht..darüber gibt es auch einen gerichtlichen beschluss..jetzt hatte er sie in der silvesternacht auch aber das schlimme an dem ganzen ist das er sie zu seiner mutter gebracht hat damit er mit seiner faru in die disco gehen kann......#schwitz

wo ich dies erfahren habe war ich stinksauer den ich und mein partner hätten meine tochter sehr gerne an silvester bei uns gehabt..habe den vater aber vor silvester nicht gefragt ob es gehen würde wen sie bei uns währe...den ich möchte nicht gegen den beschluss vom gericht verstossen ..

auf alle fälle ist meine frage jetzt kann ich etwas dagegen tun das er sie einfach zu seiner mutter gebracht hat und nicht die kleine bei sich behalten hat,,,den im gerichtlichen beschluss steht nix drin das er sie holen kann und dan zu seiner mam abschieben darf weil er weg will.

sorry ziemlich lang..aber ich bin so:-[ auf ihn..

lg von mir

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Hallo,


ich kann verstehen das du gern mit deiner Tochter gefeiert hättest.

Aber er hat sie ja nicht zu irgend jemand abgeschoben, sondern das Kind war bei seiner Oma.

Wie sieht es denn deine Tochter das sie bei ihrer Oma war?


Freundliche Grüße

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sie schlaft nicht gerne dort ..wen die oma hier anruft fragt sie immer meine tochter ob sie sie mal besuchen kommen will sie sagt immer nein....er hat sie gefragt ob sie bei der oma schlafen will sie sagte nein ..und er sagte zu ihr nur ein bisschen...aber weisst du bei der verhandlung hat er noch darauf bestanden das sie silvester bei ihm schlaft...

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Es ist unschön gelaufen. Ich denke aber auch ein Problem das ihr euch nicht vorher noch einmal abgestimmt habt.

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Er kann seine Tochter während seiner Besuchszeit bringen wohin er will, solange das Kind dort gut aufgehoben ist. Eine Oma würde ich jetzt normalerweise nicht als schlechten Umgang benennen. Und ein Kind "schiebt" man auch nicht zur Oma ab. Das ist nach dir und deinem Ex immerhin die nächste Verwandte des Kindes.

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ja nur das meine tochter garnicht dort hin möchte...weisst du wie sie enttäucht war und traurig, wo ich sie wieder abgeholt habe...das erste was sie zu mir sagte ich musste bei der oma schlafen und ich war sehr sauer auf ihn...weil er ja noch bei der verhandlung drauf pochte das er silvester mit ihr feiern will...

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Ich denke, dass nächste mal kannst du ihm ja ein Ersatzwochenende anbieten. Letztendlich hast du keine Handhabe gegen ihn. Ist nicht optimal gelaufen, aber er war einfach im Recht. Versuche einfach in Zukunft dich mit ihm besser abzustimmen. Man kann zwar immer auf seinem Recht beharren, aber irgendwann kommt der Zeitpunkt, wo man mal das Entgegenkommen des Anderen braucht - das sollte der Vater sich vielleicht mal vor Augen führen. Nun hat er eine traurige Tochter, noch nicht einmal effektiv Zeit mit ihr verbracht und eine saure Ex.

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Ich denke eher nicht, ich find es nun auch schade das er auf sein REcht auf biegen und brechen besteht aber die Kleine dann abschiebt. Wir hätten die Kinder meines Mannes dann wohl eher bei der Mutter gelassen.

Aber generell kannst du dagegen nichts tun....

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Zunächst frage ich mich, warum überhaupt das Gericht eingeschaltet werden musste damit der Vater Umgang erhält?

Du fragst nicht, weil es einen Gerichtsbeschluss gibt?

Glaubst Du dieser muss auch gegen den Willen beider Elternteile eingehalten werden?

Jetzt willst Du schon wieder wegen einer Lappalie "etwas dagegen tun"? Was soll das bringen außer Ärger? Frage doch das nächste mal wenn Du eine Änderung der Umgangszeiten möchtest? Was spricht denn dagegen miteinander einen Konsens zu suchen?

Außerdem kannst Du doch nicht den Umgang der Oma am Umgangstag des Vaters verbieten lassen.

Soll der Vater Dir auch an "Deinen Tagen" verbieten lassen können, Euer Kind zu Deiner Mutter zu bringen?

Irgendwie scheint mir, dass Du nicht bereit bist auch nur einen Deut Umgang mehr zu gewähren als Du gerichtlich musst. Ansonsten verstehe ich die Frage nicht wie Du schon wieder etwas verbieten willst, statt einfach miteinander zu reden.


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das gericht musste eingecshaltet werden weil ich es wollte da es schon 3 verhandlungen mit gerichtlichem beschluss gegeben hatte...wo der vater einmal nicht anwesen war obwohl er eingelADEN WAR UND BEIM ZWEITEN GING ES AUCH UM DEN UMGANG UND DAS SORGERECHT DA HAT ER SEIN SORGERECHT FREIWILLIG ABGEGEBEN..
und sein umgang hatte er dA AUCH NICHT EINGEHALTEN.

für mich ist es keine lappalie..den das theater geht jetzt 6 jahre schon so wen er bock hat dan holt er sie wen net dan kommt er erst garnet...ich muss mich an den gerichtlichen beschluss halten ,,aber er brauchs net oder wie..????

und das mit dem umgang zur oma kann ich nicht verbieten das stimmt aber er muss die zeit mit seiner tochter verbringen wen er sie hat an seinen tagen ..aber mir kann keiner erählen das er zeit mit seiner tochter verbringt wen er sie zu seiner mam bringt und sich aus dem staub macht..und vorallem das noch gegen den willen von meiner tochter...naja wie schon immer sagte.... ALLES NUR ZUM WOHLE DES KINDES.....


so und reden kann man nicht mit dem mann oder zumindestens will er mit mir nicht reden...ich will ihm nicht den umgang verbieten ...das habe ich noch nie getan ...habe immer gesagt ich lege ihm keine steine in den weg ...aber er soll auch mal sein fett abbekommen vom familiengericht ..damit er mal merkt das er net immer so mache kann wie er es will....

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Ich glaube, du hast da etwas ganz falsch verstanden. Das heißt UmgangsRECHT und nicht UmgangsPFLICHT. Er hat ein RECHT auf den Umgang, aber er muß es nicht machen. Es ist durchaus sein Recht zu entscheiden, ob er Umgang will oder nicht. Die Einzigste, für die das Umgangsrecht eine Pflicht darstellt, bist du. Denn du bist verpflichtet, wenn er zu den Besuchstagen kommt, ihm euer gemeinsames Kind mitzugeben.
Des weiteren ist es komplett seine Entscheidung, ob er dabei ist, wenn er Besuchszeit hat, oder das Kind von einer anderen Person betreuen laesst. Er muß keinesfalls die Zeit mit seinem Kind verbringen. Das Umgangsrecht bringt dem Vater nur ein Recht - und fast keine Pflichten (wenn man mal davon absieht, dass das Kind natürlich ordentlich behandelt und versorgt werden muß in der Zeit). Er hat nichts falsch gemacht. Er kann das Kind durchaaus bei seiner Mutter abladen und dann erst wiederkommen, wenn er es zurückbringt. Das ist sein REcht. Er entscheidet, was waehrend der Besuchszeit passiert. Solange dem Kindswohl nicht geschadet wird - und ein Aufenthalt bei der Oma schadet im Normalfall nicht - dann ist es komplett seine Sache und seine Entscheidung.
So, wie du das hier beschreibst, bist wirklich eher du diejenige, die diese Regel nicht verstanden hat. Er hat alles richtig gemacht. Vor dem Familiengericht wird er so definitiv kein "Fett abbekommen" - im Gegenteil. Das Gericht sieht es durchaus ganz gern, wenn auch die Großeltern mal zum Zug kommen. Das Einzigste, was er nicht machen kann, ist an den Nicht-Besuchstagen vor der Tür zu stehen und zu verlangen, dass du ihm sein Kind mitgibst.

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