Kein Rentenanspruch wenn man 2 Jahre nicht einzahlt?

Hallo, also meine Mutter hat gesagt, wenn man 2Jahre, bevor man in Rente geht, nicht eingezahlt hat, vielleicht weil man selbstständig ist, oder in einer Ehe die Frau Hausfrau ist, dass man dann komplett keinen Anspruch auf Rente hat...

Kann mir das irgendwie nicht vorstellen... Als Bsp. nannte sie ihre Nachbarin, früher eingezahlt, die letzten 5 Jahre nicht, weil sie kleine Jobs nur hatte, mal hier geputzt, mal da, ihre KK hat sie selber bezahlt. Anspruch auf H4 hat sie nicht, da sie ein Haus haben. Nun ist die Nachbarin krank geworden, Krebs, und ist nun Rentnerin, also obwohl erst Ende 50, aber wegen der Krankheit. Und nun bekommt sie aber keine Rente, keinen einzigen Cent, weil sie eben die letzten Jahre nicht eingezahlt hat... Und H4 natürlich auch noch nicht, wegen dem Haus...

Geht mir auch nicht so um die Frau, nur um diese Sache mit der Rente...

Man stellt sich nun vor, mein Mann arbeitet seit 20Jahren in seiner Firma, tut das auch noch bis er meinetwegen Ende 50 ist, dann geht die Firma pleite, er bekommt dann ja erstmal ALG1 ne Weile, aber sicher net bis zur Rente... Da wir auch ein Haus haben, wird er keinen Anspruch auf H4 haben, aber macht ja nix, wir würden die letzten Jahre bis zur Rente sicher hinbekommen... ABER: Laut meiner Mutter ihrer Aussage hat er ja dann auch keinen Anspruch auf Rente, wenn er nicht selber was einzahlt in den 2 Jahren vor der Rente...
Kann doch irgendwie nicht sein, oder???

Hat meiner Mutter was verwechselt oder ist es wirklich schon so weit? Wäre das Bsp. mit der Nachbarin nicht, würd ichs ja nicht glauben...

Vielleicht weiß jemand was?

Danke schon mal und schönen Abend...

LG

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Deine Mutter erzählt puren Quatsch.

Hier kannst Du alles lesen

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Navigation/_home_node.html

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Warum erzählt deine Mutter so einen Quatsch? #kratz

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Vielleicht verwechselt sie da was!

Man hat keinen Anspruch auf eine Altersrente, wenn man nur 2 Jahre eingezahlt hat! Man muss nämlich mindestens 5 Jahre einzahlen!

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Hier kommt des Rätsels Lösung ;-)

"Kann mir das irgendwie nicht vorstellen... Als Bsp. nannte sie ihre Nachbarin, früher eingezahlt, die letzten 5 Jahre nicht, weil sie kleine Jobs nur hatte, mal hier geputzt, mal da, ihre KK hat sie selber bezahlt. Anspruch auf H4 hat sie nicht, da sie ein Haus haben. Nun ist die Nachbarin krank geworden, Krebs, und ist nun Rentnerin, also obwohl erst Ende 50, aber wegen der Krankheit. Und nun bekommt sie aber keine Rente, keinen einzigen Cent, weil sie eben die letzten Jahre nicht eingezahlt hat... Und H4 natürlich auch noch nicht, wegen dem Haus..."

Die Nachbarin hatte keinen Antrag auf Regelaltersrente gestellt, da sie dafür noch zu jung ist und wahrscheinlich noch nicht anspruchsberechtigt, sondern einen Antrag, aufgrund ihrer Erkrankung, auf Erwerbsminderungsrente.

Für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente muss man ab Antragstellung innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre durchgehend Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben.

Diese Voraussetzung entfällt bei der Nachbarin sicherlich, daher hat sie auch keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Da sie dem Arbeitsmarkt aufgrund ihrer Erkrankung, die sicherlich länger dauern wird, auch nicht zur Verfügung steht, hat sie auch keine Ansprüche auf ALG I oder II.

Dann macht man eine lange Nase..... So traurig es auch ist.

Bei meiner Mutter war der Fall genauso gelagert. Sie bezog nur Witwenrente und hat über 6 Jahre nur auf 400 € gearbeitet, ohne Pflichtbeiträge in die RV einzuzahlen. Sie hatte auch ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente verwirkt.

Daher kann ich nur jedem Raten, der auf 400 € arbeitet, die Beiträge zur RV aus eigener Tasche zu zahlen. Sind noch nicht mal 20 € monatlich, die aber im Falle einer längerfristigen Erkrankung existenzrettend sein können.

LG Janette

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Wandermärchen!

Ich habe rund 20 Jahre eingezahlt und bin seit knapp 8 Jahren selbstständig ohne weitere Beiträge. Mein Rentenanspruch steigt nicht mehr, aber er verfällt auch nicht.

Auch nett: ich bin chronisch krank und habe - weil ich meine 15 Jahre voll habe - alle 2 Jahre einen Anspruch auf eine Reha-Maßnahme.

Was weggefallen ist, weil ich nicht mehr einzahle: Hinterbliebenenschutz (Witwer- und Waisenrente) und Erwerbsunfähigkeitsrente. Letzteres lohnt sich sowieso nicht mehr, da es früher Berufsunfähigkeit war. Zur Info: erwerbsunfähig ist, wer nicht mindestens 3 Stunden täglich irgendeiner Arbeit (und sei es als Klofrau oder Kartenabreißer) nachgehen könnte. Ob es faktisch einen Arbeitsplatz gibt ist hierbei auch egal.

Bei all diesen Fragen kann man übrigens bei der Rentenversicherung anrufen und nachfragen. Ich habe immer nette und kompetente Auskünfte bekommen.

Gruß

Manavgat