Abo einer Zeitung kündigen - im Todesfall

Hallo

hat jemand vielleicht Ahnung ob ein Todesfall ein Sonderfall ist, bei dem man schneller asu dem Vertrag kommt.


meine Mutter hat eine Zeitung abonniert -

meine Mama ist am 1.12.2010 verstorben - ein paar Tage später habe ich das Abo gekündigt.

Bestätigung habe ich mit Datum vom 08.12.2010 schriftlich erhalten - aber an die Adresse meiner verstorbenen Mutter im Pflegeheim.
So hat mich der Brief erst kurz vor Weihnachten erreicht - da er mir nachgeschickt wurde

Darin wird die Kündigung zum 31.03.2011 bestätigt -

Hä ? Heißt das daß man nicht mal im Todesfall aus einem Zeitungsabo heraus kommt ?
Muß meine Mutter wirklich noch mehr als 3 Monate für eine Zeitung bezahlen die sie nicht lesen wird ? Die irgendwo im Altenheim verschwindet.

Es steht nur in den Vertragsbedingungen die ich online gefunden habe
6 Wochen zum Quartalsende - klar, aber ist das nicht ein Sonderfall ?

Finde ich echt unverschämt

Habe jetzt nochmals nachgefragt, ob die das ernst meinen

Grüße Silly

1

vielleicht geht ne außerordentliche Kündigung?

"Darüber hinaus besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, einen Vertrag außerordentlich und demnach ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden"
http://www.aboalarm.de/vertrag-kuendigen-tipps/abonnement-kuendigung

2

Hallo,

erst einmal mein Herzliches Beileid.

Ich würde einfach mal bei dem Verlag anrufen und nachfragen. Bei einem Todesfall sollte man auf jeden Fall direkt aus dem Vertrag kommen können.
Ansonsten kannst du aber die Adresse ändern lassen. Dann bekommst du die Zeitung.

LG vergeslich

3

Hallo

ja im Notfall würde ich das machen -

aber irgendwie finde ich es einfach kein Kundenservice - meine Mutter war über 35 Jahre bei dieser Zeitung.
Hatte schon gekündigt, weil sie die Zeitung kaum noch lesen konnte - hatte sich dann bequatschen lassen das Abo doch wieder aufzunehmen.
Das Wissen die alles .........
......... ich finde es einfach keine Art.

Danke Silly

4

Da hast du Recht. Die Art ist einfach nicht nett. Gerade in einem Todesfall müsste das gehen. Ist die Zeitung bis zur Kündigung schon bezahlt? Vielleicht haben die das deswegen gemacht.
Denke mal, wenn du da anrufst, wirst du mehr Erfolg haben. Wie heißt es so schön: "Papier ist geduldig!"

LG Diana

5

Mit Mietwohnungen ist das auch oft so... #schwitz ruf da mal an, da gibt es vielleicht eine Möglichkeit.

7

Hallo

ja Mietwohnung verstehe ich ja irgendwie noch - da muß erstmal alles raus .... dann jemand gefunden werden ...

aber bei einer Zeitung - die Wissen seit ca. 4.12.2010 daß meine Mutter verstorben ist.
Die einfach nicht mehr zu liefern, ist ja nicht so ein Akt wie mit einer Wohnung - und so ein Verlustgeschäft auch nicht.

Und ich finde es einfach keinen Kundenservice meiner Mutter gegenüber

Mal sehen

Danke

Silly

6

"Muß meine Mutter wirklich noch mehr als 3 Monate für eine Zeitung bezahlen die sie nicht lesen wird ?"

Deine Mutter sicher nicht mehr, aber ihre Erben und damit wahrscheinlich Du.
Der Tod beendet nicht automatisch Verträge und generelle Sonderkündigungsfristen im Todesfall sieht das Gesetz auch nicht vor.
Wenn eine Firma einen Vertrag vorzeitig beendet, ist das reine Kulanz.

8

Hallo

Schade - ich finde gerade im Kundenbereich - wo die ja keinerlei großen Verluste machen ganz schön unverschämt.

Ist das der Dank, daß meine Mama über 35 Jahre Kunde war - vor einem Jahr dann gekündigt hatte - dann sich wieder bequatschen hat lassen und das Abo doch weiter gelaufen hat.

Und für solche Leute wie uns - ist es viel Geld -

Ich bin Alleinerbe und bin froh, wenn ich die Beerdigung finanzieren kann.

Aber das ist unser Problem, ich weiß #zitter

Grüße Silly

9

Hey,

ich würde anrufen und das ganze genau so vortragen. Ich denke schon, dass es ihnen so unangenehm sein müsste, dass sie Dich aus dem Vertrag entlassen.

Kannst ja mal sagen, was draus wurde.

Greetz
Blinking#stern

10

Hallo,

hast du eine Kopie der Sterbeurkunde mitgeschickt? Meiner Erfahrung nach sind die meisten Unternehmen in solchen Fällen dann doch kulant.

Gruß
Sneak

12

Hallo

nein hatte geschrieben, daß sie sich bei mir melden sollen, was sie brauchen und das ich noch keine Sterbeurkunde erhalten habe.
Hatte es ja gleich nach ihrem Tod gemeldet.

Und das sie dann auf mein Schreiben -daß ich kündige aufgrund dem Tod meiner Mutter ein Antwortschreiben an ihr Pflegeheim schicken finde ich auch irgendwie übel.
Ist ja klar, daß sie da nicht mehr wohnt :-[
und die Post niemand öffnet.

bin eh froh, daß mir der Brief nachgeschickt wurde

Grüße Silly

15

Ja, man möchte meinen, da wird nicht weiter mitgedacht...

Ich würde die Urkunde alsbald möglich hinschicken, nochmal auf die unverzügliche Kündigung verweisen und ggf. auch anrufen. Lass dich nicht abwimmeln. Viele Unternehmen haben Kulanzregelungen, da muss man nur ab und an dran erinnern.

Gruß
Sneak

PS: Herzliches Beileid!

11

Da Tote nicht lesen können ist das imho eine Kündigung aus wichtigem Grund nach BGB.

Ich würde das so mitteilen und darauf hinweisen.

Gruß

Manavgat

13

Hallo

vielen Dank werde es auf jeden Fall versuchen mich nicht gleich abspeisen zu lassen.

Wenn sie den Januar noch gewollt hätten, wäre es für mich Ok gewesen. Hatte ja gleich den Tod meiner Mutter gemeldet - ich glaube drei Tage später.

Aber bis 31.03. ärgert mich einfach

Güße und schönen Abend Silly

14

Hallo silly,

mein Vater hat das auch durch, als meine Mutter vor anderthalb Jahren gestorben ist. Sie hatte zwei oder drei Zeitungsabos von diesen Klatschzeitungen. Zuerst wollten die auch nur die normale Kündigungsfrist gelten lassen, dann hat er mit ihnen telefoniert und dann haben sie sich doch "erweichen" lassen und das Abo fristlos gestrichen.
Vielleicht klappt es bei Dir ja auch, wenn Du sie anrufst. Und hartnäckig bleiben.

LG

curlysue

weiteren Kommentar laden
17

Hi

Erstmal mein Beileid.

Leider habe ich nicht viel erfreuliches gefunden was dir weiter hilft aber interessant und Wichtig ist es trotzdem.

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article3743310/Was-mit-den-Vertraegen-passiert-wenn-jemand-stirbt.html

und

http://www.bundderversicherten.de/sontiges/toddesversicherungsnehmers

LG Angel