Lehrerin lässt Kind 3 Stunden nachsitzen ohne vorherige Absprache...

Nabend,

bräuchte mal Meinungen zum folgenden Thema,gern auch von Pädagogen ect.

Folgendes hat sich gestern ereignet: eine aufgeregte Mutter eines Klassenkameraden meines Sohnes ruft mich so gegen 13.30Uhr an und fragt ob ich weiß,wo sich ihr Sohn befindet. Zum besseren Verständnis:die Jungs sind 8 und in der 3.Klasse.

Da meiner gestern nicht am Unterricht teilnehmen konnte,da er krank war,musste ich dies leider verneinen.

So, gegen 16.30Uhr ruft sie mich erneut an und erzählt mir,das ihr Sohn eben nach Hause kam,da die Lehrerin ihn von 12.45Uhr bis kurz nach 15Uhr hat nachsitzen lassen!!!Und dieses auch nur beendet wurde,weil der Vater eines weiteren Klassenkameraden zur Schule hochfuhr um das Kind dort rauszuholen.

In der Klasse gibt es einige Schwierigkeiten bezüglich der Hausaufgaben/wobei man sagen muss,die Lehrerin übertreibt es sehr und ist vor allem auch SEHR jung!) Sie ist sehr perfektionistisch und lässt die Kinder teilweise 1 Aufgabe bis zu 4 mal neu machen,nur weil einzelne zahlen nicht ganz korrekt in den Kästchen geschrieben sind oder weil irgendwas in Deutsch nicht so stimmt wie sie es gern hätte.
Und nun dieses! Ich bin wirklich entsetzt.

Die besagte Mutter war völlig aufgelöst,hat sich wahnsinnige Sorgen um ihr Kind gemacht,das 3 STD nicht nach Hause kam. Vor allem OHNE vorherige Ankündigung oder jegliche Benachrichtigung. Sowas geht doch nicht!

Die Mutter hat gestern Abend dann noch bei der Lehrerin angerufen und um Aufklärung gebeten,doch diese zeigte sich sehr uneinsichtig und meinte O-Ton: ich lasse die Kinder solange nachsitzen wie ich das denke und wenn es 4 oder 5 Stunden sind.Daraufhin hat sie aufgelegt.

Ganz ehrlich ,ich hätte die Dame sowas von rund gemacht,wenn es mein Kind betroffen hätte...

Heute nun hat sie beim Direktor angerufen und dieser behauptet,die Lehrerin hätte gesagt,sie hätte das Kind um 12.50Uhr aus der Schule entlassen,was ja augenscheinlich völlig verlogen ist,sonst hätte der Vater des anderen ihn ja nicht um kurz nach 15 Uhr aus dem Klassenzimmer zerren können,sie wollte ihn ja noch da behalten,aber er meinte es würde nun reichen und hat ihn mitgenommen!

Sie hat nun beim Schulamt angerufen und wartet auf eine Rückmeldung.

Kann man die Lehrerin dafür nicht zur Rechenschaft ziehen? Das grenzt ja schon an Freiheitsberaubung!Mit meinem Sohn hätte sie das nicht gemacht,ich hätte sie an den Haaren aus dem Klassenzimmer gezogen,ganz ehrlich.

Der Herr vom Schulamt meinte nur,eigentlich dürfe man überhaupt nicht nachsitzen lassen,und wenn dann nur mit Einverständnis der Eltern,und dann auch nur 1 Schulstunde aber nicht 3 Std.

Übrigens war der Junge nicht das einzige Kind,ein Mädel saß wohl noch länger dort,ohne Info an die Eltern,mehr weiß ich aber bisher nicht.

Und falls jemand mit der logischen Frage kommt,warum die Mutter nicht einfach zur Schule hoch ist: Sie hat MS und ist an den Rollstuhl gefesselt,kann derzeit bei diesen Witterungsverhältnissen nicht mit dem Rolli den ungräumten Berg hoch,sonst wäre sie natürlich sofort los um dort nachzusehen wo er steckt.

Über Meinungen würde ich mich freuen.

Gruß Cat

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Hallo,

Nachsitzen ohne die Eltern vorab zu informieren, ist natürlich nicht zulässig.

3,4 oder 5 Stunden (oder solange die Lehrerin für nötig erachtet) wie diese durchgeknallte Lehrerin behauptet, schon mal gar nicht.

In diesem speziellen Fall würde ich nicht mal versuchen die Wogen beim Schulleiter zu glätten, sondern direkt eine Aufsichtsbeschwerde verfassen, wo man noch nett formuliert, das man sich um den psychischen Zustand der Lehrerin sorge #schein

In Grundschulen sollte das Beste sitzen, was man in der Lehrerschaft finden kann (da gibt mir meine gute Freundin /Lehrerin auch Recht) und nicht gescheiterte Existenzen, wie es oft der Fall ist.

Denn stimmt das Umfeld fördert es die Lernfreude ungemein.;-)

Alles was du für eine gute Beschwerde brauchst, also die Begründung deiner Beschwerde( oder die der anderen Mutter) zu untermauern,findet sich im Landesschulgesetz.

LG
tina

2

Hallo,
das finde ich unmöglich. Gerade in der heutigen Zeit, wo immer wieder Kinder verschwinden. Man hätte die Mutter informieren können, daß ihr Sohn aus Grund xy nachsitzen muß und das er erst um xx.xx Uhr die Schule verlassen wird.
Andersherum werden die Kinder ja auch nicht einfach nach hause geschickt, wenn eine Schulstunde ausfällt. Ist zumindest bei uns so. Bei den Kindern, die normal nicht in die Betreuung gehen, wird zuhause angerufen, ob jemand da ist. Meldet sich niemand, geht das Kind dann ausnahmsweise in die Betreuung und wird nach den regulären Schulschluß nach hause geschickt. Das ist zumindest bei uns so.
Ich würde mich an der Stelle der Mutter auch an die zuständige Schulbehörde wenden. Das geht einfach nicht und kann auch nicht kommentarlos übergangen werden.
LG,
Martina75
P.S.: Man hat uns am ersten Elternabend auch gesagt, daß sofort zuhause angerufen wird, wenn morgens ein Kind unentschuldigt fehlt.
Man könnte heute nicht vorsichtig genug sein und man rief lieber einmal umsonst bei den Eltern an als sich nachher mal Vorwürfe machen zu müssen.

3

Hi,

es geht gar nicht, dass die Eltern nicht informiert werden - schrifltich!

An jeder Schule, an der ich bislang unterrichtet habe, ist es so, dass Nacharbeiten 1 Woche vor dem Termin schriftlich angezeigt werden müssen. Einfach dabehalten und nicht Bescheid geben, geht gar nicht (zumindest nicht in By).

LG Mimi

4

wenn das alles nichts bringt, würde ich Anzeige wegen Freiheitsberaubung machen....

5

Hallo,

ich glaube das geht nur, wenn sie die Türe verschlossen oder das Kind
am Fortgehen aktiv gehindert hätte.
Das Kind stand ja nicht unter Zwang - im Grunde schon. Aber es hat sich nicht versucht dieser Maßnahme zu entziehen. Deshalb schwierig.

Nötigung ist aber locker drin, da die Lehrerin ihre Stellung als Amtsträger mißbraucht hatte.

Ich würde es aber mit Beidem versuchen#schein

LG
tina

6

Hallo,

wie das vom Rechtlichen her ist weiß ich nicht - weil sich mir diese Frage vom Rechtlichen her gar nicht stellen würde, da ich allein vom gesunden Menschenverstand her nie auf die Idee kommen würde, ein Kind ohne Benachrichtigung der Eltern in der Schule zu behalten.

Eigentlich ist erst einmal der Rektor der Schule der Ansprechpartner für Beschwerden, nicht das Schulamt. So ein Gespräch würde ich auch nicht telefonisch sondern persönlich führen! Falls sonst noch einiges im Argen liegt, wie du andeutest, kann man das ebenfalls dabei ansprechen.

Es kommt nicht gut, wenn gleich das Schulamt eingeschaltet wird - zuerst sollte man das persönliche und direkte Gespräch mit dem Schulleiter suchen. Erst wenn dieser nicht reagiert, sollte man das Schulamt einschalten. Wenn du gleich das Schulamt einschaltest riskierst du, dass sich der Schulleiter übergangen fühlt - keine guten Voraussetzungen für eine konstruktive Lösung des Problems. Er wird dadurch indirekt als inkompetent dargestellt und so, als ob er seinen Laden nicht im Griff hat, um es mal salopp zu formulieren.

Ich verstehe nicht, warum hier so oft mit dem Schulamt gedroht wird - sicherlich ist es der richtige Weg, wenn massive Probleme (wie z.B. in diesem Fall) auftreten UND der Schulleiter sich ebenfalls nicht gesprächsbereit zeigt. Aber zuerst einmal sollte der direkte Vorgesetzte informiert werden, und das ist nun mal der Schulleiter. Falls die Sachlage wirklich so eindeutig ist wie du sie beschreibst, wird er definitiv im eurem Sinn reagieren und die Lehrerin entsprechend instruieren (und vermutlich - in eurer Abwesenheit - sehr klare Worte ihr gegenüber finden...).

lg
K.

9

Hallo,


Schulleiter vergessen in ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Lehrern, das es oft auch um das Wohl des Kindes geht, was in vielen - eigentlich fast allen- Fällen grundsätzlich hinter dem Corpsgeist der Lehrer hinten an steht.;-)

LG
tina

11

Hallo Tina,

dann scheint "mein" Schulleiter zu den Ausnahmen zu gehören - ich hatte selber zwar noch nie Probleme mit Eltern, aber von Kollegen habe ich schon einiges mitbekommen (waren aber keine so gravierenden Probleme wie dieser Fall), und mein Schulleiter ist meistens auf der Seite der Eltern - was auch nicht immer gut und fair ist. Er hat z.B. einem Lehrer mal die Klassenleitung entzogen, ohne sich vorher dessen Stellungsnahme zum Thema anzuhören, nur auf Wunsch der Eltern. Das finde ich nun auch nicht fair, er hätte sich wenigstens erst mal BEIDE Seiten anhören müssen.

lg
K.

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7

Hmm mir stellt sich da immer die Frage, warum Eltern nicht sofort auf den Putz hauen. Ganz ehrlich: Wäre uns das passiert, wobei unser Kind noch sehr klein ist, und ich hätte das meinem Freund erzählt, hätte er sich die Lehrerin am nächsten Tag wahrscheinlich so vorgeknöpft, dass sie in keinen Schlapphut mehr gepasst hätte! Ohne Ankündigung kann so etwas nicht sein und ich hoffe, dass dein Sohn sich das nicht mehr gefallen lässt und einfach aufsteht und geht!

8

hallo,

nur kurz da im Stress...es geht nicht um meinen Sohn,sondern einem seiner Klassenkameraden bzw.mehreren. Mein Sohn hätte warscheinlich angefangen zu weinen nach einer gewissen zeit,weil er weiß das ich mir Sorgen machen würde,mal davon abgesehen das ich spätestens nach 1 Std. zur Schule hochgegangen wär.

Gruß Cat

10

In Baden-Württemberg ist es gesetzlich eindeutig verboten.
Gehöre zwar nicht zu den militanten Müttern, gegen so viel Willkür würde ich ganz klar vorgehen. . Ich würde mich an die Schulleitung wenden, wenn es diese nicht eindeutig Stellung bezieht, ans Schulamt.

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/dyy/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-SchulGBW1983V18P90%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=1&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#focuspoint

Gruß
Luka

12

Danke! Wir sind aus Baden-Württemberg. Werde es weitergeben zumal der Schulleiter nun auch nicht wirklich gesprächsbereit ist und die Lehrerin in ihrem handeln auch noch unterstützt!

Gruß Cat

13

Hallo,

das Verhalten der Lehrkraft geht gar nicht. Wenn schon nichts Schritliches kommt, hätte man wenigsten telefonisch bescheid geben können.
Wenn der Schulleiter das Verhalten auch noch unterstützt (wobei ich denke, er hat das nur vor den Eltern gemacht, aber danach ein ernstes Wort mit der Kollegin gesprochen), dann haben deine Bekannte recht, wenn sie weitere Schritte einleiten.

Wenigstens eine Entschuldigung hätte kommen MÜSSEN.

LG,
delfinchen

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Klar ist, dass die Lehrerin einen psychischen Schaden hat.

Und sie wird ihre Meinung auch nichtändern, selbst wenn Du 1000x im Recht bist.

Das Ganze ist selbstverständlich auch strafrechtlich nicht uninteressant. Wenn Du eine Strafanzeige/Strafantrag machen würdest wäre ein Ermittlungsverfahren am laufen. Verbunden mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde auch füreinen Lehrer nicht schön (insbesondere wenn die Dame noch nicht verbeamtet ist, wovon ich bei "jung" ausgehe).

Wenn die Lehrerin nur ein bischen Hirn hätte, würde sie den sofortigen Rückzug antreten. Das sie das nicht macht, spricht für eine Macke, der man mit Vernunft und Logik nicht beikommen wird.

Und das Problem ist, dass man Lehrern nur sehr schwer beikommt. Selbst dem Direktor (wenn er überhaupt etwas machen will) sind häufig die Hände gebunden.

Handelt es sich um die Klassenlehrerin? Dann sollte ein Klassenwechsel in Erwägung gezogen werden.

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Danke für deine Meinung.

Ob die Mutter eine Anzeige machen wird weiß ich nicht.Sie hat sich erstmal ans Schulamt gewandt,da mit dem Direktor wie gesagt nicht zu sprechen war. Er hat das sofort abgetan mit der Aussage,die Klassenlehrerin hätte den Jungen um 12.50Uhr aus der Schule entlassen,was einfach glatt gelogen ist!

Und dann erdreistet sich die Dame auch noch auf ihrem Standpunkt zu beharren und sich nicht mal ansatzweise zu entschuldigen,sondern auch noch knackefrech die Aussage zu machen,wenn sie will das das Kind bzw.die Kinder 4-5 Std. nachsitzen dann ist das so weil sie das will.Ich mein,Hallo? Sowas geht einfach nicht.

Im Moment versucht die Mutter erstmal alle betroffenen Eltern zusammenzutrommeln um sich zu beratschlagen inwieweit man da etwas machen kann.

Wie schon erwähnt,mit meinem Sohn hätte sie das nicht gemacht,die wär nicht mehr glücklich geworden. Wie es aussieht mit Klassenwchsel weiß ich nicht,sollte ich ihr mal anraten,was ja aber das Problem der anderen Kinder nicht verändert...

Gruß Cat

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Man, da muss man sich ja für seine "Kollegen" echt schämen!!!
Das geht überhaupt nicht!
Dummdreist - vor lauter Unsicherheit.

Druck machen, die kann sich das nämlich nicht leisten, JETZT schon - wie es aussieht VOR der verbeamtung - ärger mit den schulbehörden zu kriegen. das ist wahrscheinlich dsa einzige, wie man sie "kriegen" kann. traurig, dass sowas lebenslang auf kinder losgelassen wird.


grüße,
delfinchen

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Hallo,

wäre das mein Kind gewesen, würde ich dieser Lehrerin die Hölle auf Erden bereiten - dieselbe Hölle, durch ich die gegangen wäre, wenn mein Kind ohne Ankündigung der Schule nicht nach Hause kommt.

LG,
J.