Darf Verkäufer eine Aktion bei EBAY beenden obwohl schon Gebot ....

Hallo,

habe vor paar Tagen bei einem Barbie Artikel geboten. Das sollte jetzt am Mittwoch ablaufen. Tagelang war ich auch einziger mitbieter gewesen. Und plötzlich gestern Abend heißt es Gebot beendet. "0 Bieter" (was ja auch schon nicht stimmt)

Habe den Verkäufer angeschrieben warum er das beendet hat und meiner Meinung nach es gar nicht darf wenn da schon min. ein Gebot ist. Da kam nur eine rotz fresche Antwort das es mich nichts angeht.

Ist das wirklich so?

Dann finde ich das ja wirklich nur noch doof bei ebay. Warte hier Tagelang das die Aktion aufhört biete woanders schon gar nicht mit und dann ist es einfach beendet. (?)

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Hi,

klar darf man Auktionen auch beenden, wenn schon Gebote vorliegen. Es kann ja sein, dass man in der Beschreibung einen Fehler gemacht hat und die Beschreibung lässt sich nicht mehr ändern, wenn Gebote vorliegen.

In Deinem Fall denke ich aber eher, dass der Verkäufer ein gutes Sofortkauf-Angebot angenommen hat. #schein

LG und ärgere Dich nicht! #sonne

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Hallo,

ja, die haben das vor einiger Zeit geändert, bis 24 (oder sogar nur 12) Std vor Ende der Auktion kann/darf man trotz Geboten beenden - diese werden gestrichen - als Angabe von Gründen reicht Ebay das die Ware defekt ist, etc.
Es ist nicht fein, aber durchaus möglich.

LG

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Ist ja echt ärgerlich......

:(

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Hallo,

es ist zwar technisch möglich, die Auktion zu beenden, auch wenn schon Gebote drauf sind, aber das ändert nichts an dem Kaufvertrag. Rein rechtlich hättest du nun Anspruch auf den Artikel zu dem Preis, den du zur Gebotsstreichung bezahlen hättest müssen (also nicht dein Höchstgebot, sondern das aktuelle).

Schau mal in die Ebay-Community, da wird dir kompetenter geholfen als hier - denn es stimmt definitiv nicht, dass er es einfach so darf und damit durchkommt.

Allerdings müsstest du den Artikel wohl auf zivilrechtlichem Wege einklagen. Selbst wenn deine Erfolgsaussichten recht gut sind (zumindest nach den wenigen Informationen, die du hier angegeben hast), wäre es mir zu aufwendig.

Wie gesagt: schau mal direkt bei Ebay (oben rechts ist eine kleine Leiste und dort dann unter "Community").

LG Berna

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Huhu,

ja, man kann eine Auktion beenden. Ich hab das auch schonmal gemacht, denn ich verkaufe zB nicht sachen für nen Euro, nur weil kein Bieter Interesse hat. Das wäre ja auch doof. Seitdem mach ich bei guten Sachen immer Sofortkauf-Angebot.

Man muss ja auch ne Begründung abgeben, dann eben, dass was fehlerhaft war oder wie auch immer...

LG Coco

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Das ist eine üble Masche, die Du da praktizierst. Auf kurz oder lang wirst Du an einen Käufer geraten, der sich das nicht gefallen lässt und die Ware bei Dir einklagt.
Besser: gleich einen Mindestpreis eingeben, mit dem man leben kann.
Oder, und auch da ist rechtlich rein gar nicht dran auszusetzen: Jemanden suchen, der bis zu dem gewünschten Mindestverkaufspreis mitbietet.

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Hallo,

ist ein Angebot Fehlerhaft und der Verkäufer hat dies bemerkt, so kann er selbstverständlich sein Fhelerhaftes Angebot zu seinem eigenen Schutz zurück ziehen, selbst dann wenn bereits Gebote vorliegen. Die Gebote beziehen sich ja auf ein Fehlerloses Angebot, insofern werden durch die Streichung des Artikels auch Käufer vor Nachteilen geschützt.

Das ist nicht doff wie du das bezeichnest, sondern völlig korrekt und Gesetzeskonform.

Immer erst denken, dann reden.

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Hallo Nobility,

sorry, wenn ich Dir da widersprechen muss. Ich bin da anderer Meinung.
Ein Vetrag kommt bei 2 übereinstimmenden Willenserklärungen zustande. (Verpflichtungsgeschäft)
Der Verkaufer gibt seine Willenserklärung beim Einstellen des Angebots ab. Er will den beschiebenen Gegenstand zum Mindestpreis verkaufen. Dass bei Ebay der Mindestpreis meist bei EUR 1,- liegt, tut nichts zur Sache. Der Verkäufer könnte diesen ja auch höher wählen. In dem Moment, in dem ein Käufer den Mindestpreis bietet, gibt es 2 übereinstimmende Willenserklärungen. Der Verkäufer kommt da einseitig, ohne Einverständnis des Käufers nicht mehr raus. Er ist an sein Angebot gebunden, selbst wenn die Ware in der Zwischenzeit "untergeht". Er MUSS liefern, notfalls muss er sich die Ware am Markt anderweitig beschaffen. Ansonsten macht sich Schadensersatzpflichtig wenn der Käufer die Ware woanders teurer kaufen muss. Das vorzeitige Beenden der Auktion, egal aus welchem Grund, entbindet den Verkäufer rechtlich also NICHT davon, die Ware dem bis dato Höchstbietenden liefern zu müssen. Trotzem wird es oft gemacht und meist von den Käufern hingenommen, weil sich der Ärger und der Gang zum Anwalt wegen ein paar EUR nicht lohnt. Im RECHT ist definitiv der Käufer, der auf Lieferung zum vereinbarten Preis besteht !

"Immer erst denken, dann reden."

Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Wer im Glashaus sitzt....;-)

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Warum saugst Du dir aus den Fingern, dass ein Fehler beim Angebot existierte?

Ferner müsste der Verkäufer seinen Kaufvertrag rechtswirksam anfechten um sich von ihm lösen zu können. Dies hat er nicht getan.

Deine Aussage mit dem Satz "immer erst denken, dann reden" abzuschließen, obwohl vollkommen unbrauchbar, ist schon ein Hammer.

Die TE hat vollkommen recht mit ihren Bedenken.

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Hallo,
ja, das ist erlaubt und ich habe das auch schon so gemacht.
Ich hatte eine große Bronze-Madonna eingestellt - das letzte Gebot lag bei 700 Euro. Mit so hohen Geboten hatte ich nie gerechnet; hab deshalb einen Fachmann kommen lassen, der die Madonna begutachtete. Fazit: Die Bronze hatte Haar-Risse, die ich als Laie nicht sehen konnte.
Also Angebot herausgenommen.
Ich hatte auch mehrere Anfragen, weshalb ich das Angebot beendete. Ich habe die Gründe genannt, obwohl ich das eigentlich nicht musste.
Im übrigen ist mir das schon häufig passiert, dass plötzlich ein Angebot verschwunden war, bei dem ich mitgeboten hatte.

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Verwechseln hier die meisten die Möglichkeit bei ebay ein Angebot zu beenden mit dessen rechtlicher Zulässigkeit?

Das dies möglich ist, bedarf doch keiner Ausführung. Es ist doch erfolgt.

Nur weil ebay aber die Möglichkeit anbietet heißt das doch nicht, dass es rechtlich korrekt ist?

@ babsi,
du könntest jetzt noch einen gewissen Zeitraum warten bis die Anfechtungsfrist mit Sicherheit abgelaufen ist und dann die Sache durchfechten.

Du hast dann einen Anspruch auf Lieferung der Ware zu Deinem Höchstgebot.