Teilzeitarbeit in der Elternzeit vom AG abgelehnt - ALG1 Anspruch?

Hallo,

ich wollte nach 14 Monaten in der Elternzeit wieder arbeiten gehen und wärend dieser Zeit Teilzeit arbeiten. Diese Teilzeitarbeit wurde vom AG aus abgelehnt. Ich persönlich sehe es durchaus so das es für den AG kein Problem gewesen wäre mir Teilzeit anzubieten, aber nun gut - seine Entscheidung...

Wie sieht das rechtlich jetzt aus? Hab ich Anspruch auf ALG1? Ich würde ja weiterarbeiten - darf aber nicht...nur in Vollzeit.


Ich würde auf 400 Euro arbeiten gehen, aber wie sieht es bzgl. Versicherungspflicht?

Kennt sich jemand hiermit aus?
Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen.

LG

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"Ich persönlich sehe es durchaus so das es für den AG kein Problem gewesen wäre mir Teilzeit anzubieten, aber nun gut - seine Entscheidung... "

Nein, es ist nicht seine Entscheidung. Wenn der AG mehr als 15 Angestellte hat, darf er nur mit "dringend betrieblichen Gründen" ablehnen und sie sind sehr sehr selten.
Mit welcher Begründung hat er es abgelehnt?

Das Arbeitsamt wird dich das Gleiche fragen, bevor du ALG1 bekommen würdest.

LG Alla

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danke für deine antwort. er meinte, dass meine stelle nun mal eine VOLLzeitstelle ist und keine teilzeot, daher auch die ablehnung.

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Ich glaube nicht, dass es ein dringender betrieblicher Grund ist. (Fast) Jede Vollzeitstelle kann man in Teilzeitstelle umwandeln.

Ich weiss nicht, ob das AA das akzeptiert.

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Ja, du hast einen Anspruch auf ALGI, aber evtl. wird dich das AA wirklich erst nach einer schriftlichen Ablehnugn des AG fragen und der auch nachgehen. Denn ich sehe das auch so, diese ist kein dringender betrieblicher Grund.

Wieviel Mitarbeiter hat denn dein AG?

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ch wollte nach 14 Monaten in der Elternzeit wieder arbeiten gehen und wärend dieser Zeit Teilzeit arbeiten. Diese Teilzeitarbeit wurde vom AG aus abgelehnt. Ich persönlich sehe es durchaus so das es für den AG kein Problem gewesen wäre mir Teilzeit anzubieten, aber nun gut - seine Entscheidung...

Kuck mal hier:

www.teilzeit-info.de


Ich würde an Deiner Stelle ein Konzept erarbeiten, wie dein Teilzeitarbeitsplatz aussehen könnte und dann erneut den AG kontaktieren.

Gruß

Manavgat

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Ich stehe hier bei den Antworten echt auf´n Schlauch.

So viel ich weiß, kann der Arbeitgeber deinen Wunsch auf Teilzeit schon ablehnen. Du hast für 2 oder 3 Jahre Elternzeit beantragt? Dein Chef hat doch bestimmt jemanden für diese Zeit eingestellt. Oder wer macht deine Arbeit?
Deswegen kann er meiner Meinung nach auch ablehnen. Er braucht dich halt im Moment nicht. Du kannst aber so viel ich weiß in der Elternzeit auch woanders eine Beschäftigung (nach Zustimmung des Arbeitgebers?) eingehen. Für was soll denn das ALG I Geld sein? Du hast doch noch gar nicht gearbeitet. Wenn Du Arbeitslosengeld haben willst, dann musst Du Deine letzte Beschäftigung kündigen oder dich kündigen lassen. Wenn du nach der Elternzeit nicht wieder bei deinem Chef anfängst, dann hast Du Anspruch auf ALG I, aber jetzt in der Elternzeit. Du bist doch in einem Beschäftigungsverhältnis. Das habe ich echt noch nie gehört.

LG
Silke