Wohnung - unrenoviert Frage

Hallo
vielleicht kennt sich jemand hier aus und kann uns helfen :-(

Wir ziehen im Januar aus unserer jetzigen Wohnung aus -diese müßen wir lt. Mietvertrag "unrenoviert" übergeben #schwitz
Was bedeutet das ??
Wir hatten die Whg vom Vormieter so übernommen wie er sie hinterlassen hat #schein und selbst neu gestrichen u. so

Mein Mann ist der Meinung -Tapete kompl ab -ich meine -kehren und fertig - ok. Deckenplatten vom Vormierter müßten auch ab aber sonst Tapete mit farb. Anstrich kann bleiben ??

Nachfrage beim Vermieter bringt nicht viel bisher - da jeder was andres meint -hatten uns schon beim letzten Umzug übern Nuckel gezogen -da wir Sachen gemacht hatten die garnicht nötig waren beim Auszug #schmoll

Danke für event. Hilfe #blume

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Unrenoviert bedeutet: Tapeten ab, Bodenbelag vom Vormieter raus etc. Eben alles was von dir bzw. vom Vormieter eingebracht wurde muss raus.

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Hallo,

ich würde das so wie Du verstehen: Besenrein gekehrt, fertig. Renoviert würde ja bedeuten, dass ihr alles neu machen müsstet. Also heißt für mich "unrenoviert", dass ihr nix neu machen müsst, sondern alles so lassen könnt, wie es jetzt ist.

Ich würde aber an Eurer Stelle trotzdem beim Vermieter nachhaken. Notfalls schriftlich mit der Bitte um schriftliche Antwort. Dann hast Du eine Antwort vorliegen, nach der ihr euch richten könnt.

LG, #stern

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Hallo,

habe auch bald das Problem.

Habe das gefunden: http://www.mieterbund.de/864.html

Bin auch der Meinung, dass das reicht.

lg

christina

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hier ist die rede von Besenrein aber bei uns steht Mietrückgabe unrenoviert #zitter #nanana
werd wohl doch mal an Mieterbund nachfragen ob die mir diese Auskunft geben könn :-(

#danke trotzdem

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Sorry, überlesen.....#klatsch

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Unrenoviert heißt so wie sie ist.

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Hallo,

von sehr vielen Mietern die eine neue Mietwohnung übernehmen unterlassen es, ein sogenanntes Wohnungsübernahmeprotokoll zu erstellen. Ersatzweise ein Zustandprotokoll zur Wohnungsübernahme zu fertigen. Hier sollte alles präzise aufgeführt sein. ALLES ! Selbst ein kleiner Riss im Fensterglas, eine winzige Schlagstelle im Waschbecken, ein Kratzer an der funierten Tür. Einfach alles. Wer das nicht tut, riskiert bei der Wohnungsrückgabe - bei der die allermeisten Vermieter buchstäblich das berühmte Haar in der Suppe suchen, sich die Wohnung vergolden lassen wollen um sich so an der Kaution schadhaft zu halten, zum Schadensersatz bzw. über geltend gemachte Mängel zur Kasse gebeten zu werden.

Viele Mieter werden so teils durch Unwissenheit, teils durch Nachlässigkeit bzw. Unterlassung von ihren Vermietern richtig abgezockt.

Bei jedem Vertragsverhätnis und das gilt auch für einen Mietvertrag sind Klauseln nur dann verbindlich wenn diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Das ist auch in deinem Fall so und nicht anders.

Mieter können nicht mit einer Klausel im Mietvertrag zu einer Renovierung beim Auszug verpflichtet werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte in einer Entscheidung vertragliche Verpflichtung der Mieter zu einer Endrenovierung für unwirksam. Das gilt auch für den Fall, in dem eine Renovierung durch Umschreibungen für andere Leistungen die mit der Wohnungsrückgabe in Zusammenhang stehen. Hättest du beispielsweise vor 3 Jahren renoviert würde dich die jetzige Forderung laut Mietvertrag deines Vermieters unangemessen benachteiligen.

Du musst die Wohnung zum Mietende vollständig geräumt und besenrein übergeben. Der Zustand der Wohnung muss dem allgemeinen Geschmack entsprechen und so sein, dass diese vom Vermieter weiter vermietet werden kann.

Ach ja, bei der Wohnungsrückgabe achte darauf, dass der Vermieter keine Mängel nachträglich nachschieben kann.

Viel Glück!
Nobility

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Wenn die TE vor drei Jahren renoviert hätte würde die Klausel "unrenovierte Rückgabe" die TE benachteiligen?

Kannst Du das auch näher begründen?
Insbesondere wie eine Regelung keine Renovierung machen zu müssen überhaupt nachteilig sein kann?

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" Wenn die TE vor drei Jahren renoviert hätte würde die Klausel "unrenovierte Rückgabe" die TE benachteiligen?

Kannst Du das auch näher begründen? "

Nicht aus dem Zusammenhang reißen, und vollständig lesen, bitte !

Mieter können nicht mit einer Klausel im Mietvertrag zu einer Renovierung beim Auszug verpflichtet werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte in einer Entscheidung vertragliche Verpflichtung der Mieter zu einer Endrenovierung für unwirksam. Das gilt auch für den Fall, in dem eine Renovierung durch Umschreibungen -

( Hier ist von Unrenoviert die Rede. Unrenoviert soll heißen, Deckenplatten entfernen, Folgeschäden beseitigen, keine Tapete, kein Anstrich. Soll weiter heißen, Tapete vollständig entfernen, den Untergrund zum tapezieren vorbereiten, ohne Tapezierung, ohne Anstrich. Den Zustand einer solchen Wohnung würde ich aus der Sach- und Fragedarstellung heraus als "Unrenoviert" einordnen.)

- für andere Leistungen die mit der Wohnungsrückgabe in Zusammenhang stehen. Hättest du beispielsweise vor 3 Jahren renoviert würde dich die jetzige Forderung laut Mietvertrag deines Vermieters unangemessen benachteiligen.

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