Wie verändert sich der Unterhalt bei 3 (4) Kind?

Hallo Ihr lieben,

ich habe da mal eine Frage - mein Ex Mann und ich sind seit Dez.08/Jan.09 geschieden. Ich gehe zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten und verdiene recht gut da ich eine leitende Position inne habe, zumal ich in RLP wohne und der Kiga dort ja bezahlt wird.

Jetzt verhält es sich folgerndermaßen: 4 Monate nach der Scheidung hat mein Mann wieder geheiratet, seine 7 Jahre ältere Freundin die auch schon mal verheiratet war und 2 Kinder mit in die Ehe gebracht hat. Dessen Vater kümmert sich um den jüngsten gar nicht so das mal im Gespräch war, das mein Ex den jungen adoptieren wollte. Ob das stattgefunden hat weiss ich nicht, da er keinen Kontakt mehr zu seinem Sohn pflegt.

Er verdient sehr gut. ca. 2300 Netto, mein Sohn ist im Unterhalt allerdings auf die Steuerklasse 1 eingestuft - sprich in der Klasse bis 1900€.

Im Januar 09 kam das erste gemeinsame Kind zur Welt, im Juni 2011 kommt bereits das nächste ( die scheinen keine anderen Hobbys zu haben :-))

Meine Frage jetzt - wird sich da irgendwas am Unterhalt vom Krümel ändern? Kann ich den eigentlich neu berechnen lassen oder wird das weiter an Steuerklasse 1 berechnet und würde nix bringen? Oder bekomme ich bei Geburt des neuen Babys gar weniger wegen der berühmten aufteilung zwsichen allen Kindern?

Ich möchte nicht umbedingt gierig erscheinen, aber da er sich um den Sohn seiner Frau emotional mehr bemüht als um seinen eigenen, möchte ich wenigstens das mein Krümel abgesichert ist und ich mal ein bisschen auf die Seite bekomme, das ist nämlich wie ihr euch denken könnt gar nicht drinne....

Vielen Dank für eure Hilfe und ganz liebe Grüße und schönes Wochenende :-) Sweety

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Da wird sich wahrscheinlich schon was ändern. Ich würde es daher nicht unbedingt prüfen lassen. Da ein zweites Kind kommt sind es ja dann drei eigene, dass heißt das du eventuell davon ausgehen kannst das es weniger Unterhalt geben wird. Noch dazu kann der KV seine Frau falls er über dem Mindestsatz zahlt mit berechnen lassen für die ersten drei Jahre.

Das mit der Steuerklasse verstehe ich nicht so wirklich, dass wird doch meines Erachtens nur nach dem Netto des KV berechnet.

VG

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Hey ho, danke für deine Antwort.

Mit der Steuerklasse verhält es sich so, der er bei der Scheidung wieder Steuerklasse 1 bekommen hat, sprich, ein Netto on ca. 1900 + - 100 Euro.

Er hat dann wieder geheiratet und die Steuerklasse 3 wieder angenommen - heisst - er verdient wieder ca 350 oder 400 Euro netto mehr. Meine Anwältin meinte damals, wir könnten ihn nicht neu berechnen lassen, da er durch die neue Ehe ja keine Nachteile haben dürfte, sprich, noch mehr bezahlen müsste.

Im Januar ist angestrebt, das alleinige Sorgerecht zu beantragen (mit einvernehmen des Jugendamtes) da eine gemeinsame Sorge einfach nicht mehr gegeben ist. Ne andere Frage dazu - er hat unseren sohn noch zu 0,5 auf seiner Steuerkarte - kann ich ihn dann eigentlich ganz zu mir holen? Geht das?

LG Sweety

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Meine Anwältin meinte damals, wir könnten ihn nicht neu berechnen lassen, da er durch die neue Ehe ja keine Nachteile haben dürfte, sprich, noch mehr bezahlen müsste.

Aber dein Sohn darf die Nachteile dann schon hinnehmen,wenn da noch mehr Kinder geboren werden.
Merkwürdige Anwältin.
Normalerweise hätte doch bei Neuheirat sogar sein Selbstbehalt gesenkt werden können.
Also ich würde das ganze auf alle Fälle nochmal neu berechnen lassen.

Alleiniges Sorgerecht wirst du ohne schwerwiegende Gründe wohl nicht bekommen.Und solange der KV Unterhalt zahlt,kannst du auch nicht den ganzen Freibetrag auf deine Steuerkarte bekommen.

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Er verdient sehr gut. ca. 2300 Netto, mein Sohn ist im Unterhalt allerdings auf die Steuerklasse 1 eingestuft - sprich in der Klasse bis 1900€.


Warum ist das so? Wer hat das berechnet?