Erstklässler Verweis - Angst vor den Folgen

Der Sohn meines Lebenspartners hatte es wirklich nicht einfach. Mit 4 Jahren gab das JA ihn in die Obhut seines leiblichen Vaters, da die Mutter psychisch nicht im Stande ist sich zu kümmern. Seitdem ist jeder Kontakt zur Mutter unterbrochen, da die Mutter sich nicht einer erforderlichen Therapie, um überhaupt irgendein Umgangsrecht zu erlangen, unterziehen will.

Bei der Einschulung dieses Jahr mussten wir, da der anhängige Sorgerechtsprozess erst im Juli die Entscheidung zugunsten des Vaters fällte, in die Anmeldung als Erziehungsberechtigten das Jugendamt mit angeben und dessen Vollmacht zur Einschreibung beifügen.

Natürlich ist das Kind nicht ohne Probleme damit sofort fertig geworden, aber es wurden wahnsinnige Fortschritte erreicht auch wenn es bestimmt immer noch schwierige Situationen gibt. Die nun noch bestehenden Auffälligkeiten scheinen in der Grundschule laut Rektor untragbare Probleme im Unterricht darzustellen. Schön und gut, lassen wir ihn damit Recht haben. Aber womit ich nicht klar komme ist, dass er angeblich täglich den Unterricht stört, Lehrer verbal attakiert, unkontrollierte Aggressionen aufzeigt etc. und wir kein einziges Mal angesprochen oder angerufen werden und jetzt nach nicht mal 2 Monaten einen Verweis wg. Störung des Unterrichts vorliegen haben mit dem Beisatz „ Das Verhalten von ….. ist für eine Regelschule nicht haltbar!“

Zuhause kann man hierzu nichts ergänzen, dass dem beschriebenen Verhalten gleich kommt. Zudem haben wir jetzt herausgefunden, dass er beinahe täglich von 4 älteren Schulkindern auf dem Pausenhof richtige Horrorszenarien erlebt. Von Beleidigungen, Provokationen, Kleidung herumwerfen, Pausenbrot wegschmeißen bis hin zum tätlichen Übergriff mit faustdicken Hematonen am Oberschenkel. Nachdem wir daraufhin gestern mit dem Rektor über die Vorfälle auf dem Pausenhof sprachen, bin ich zutiefst erschüttert. Eine derart ignorante, unverschämte Kontrahaltung eines Pädagogen in der Grundschule hätte ich in Deutschland für nicht möglich gehalten.

Als wir gestern Früh den Rektor diesbezüglich angesprochen haben, wurde mitunter sofort geäußert es handle sich um "2 unterschiedliche Töpfe".

Sein Verhalten im Unterricht müsse mit der Ordnungsmaßnahme Verweis geahndet werden, da die Schule einen Erziehungsauftrag hat.
Die Thematik des Verweises hatte der Rektor zuerst ins Spiel gebracht. Wir bemängelten die Aufsicht und versuchten klarzustellen, dass das Verhalten unseres Sohnes hiervon sehr wahrscheinlich beeinflusst wird.

Wir wollten in diesem Gespräch nur dafür Sorge tragen, dass die Pausenaufsicht informiert, die entsprechenden Kinder identifiziert, deren Eltern mit uns ein Gespräch führen und klargestellt wird, dass Auffälligkeiten im Unterricht mitunter aus diesen Pausensituationen verursacht sein können. Hierzu meint der Rektor - in unseren Augen definitiv zu bestimmt - es gebe
immer noch kein nachvollziehbaren Kontext zu dem "untragbaren Verhalten" von unserem Sohn während des Unterrichts. Außerdem kam ein Spruch der ihm so nicht über die Lippen hätte gleiten dürfen: „Sie haben nun ja auch mittlerweile einen Erziehungsauftrag.“ Dies war in meinen Augen ein Wink in Richtung Anmeldebogen, in dem für die Schule ersichtlich ist, dass das Jugendamt zeitweise sorgeberechtigt war und dies kann ja nur bedeuten wir sind asozial und können ein Kind nicht vernünftig erziehen. Was soll das heißen, haben wir ihn vorher als Haustier gehalten?

In unserem Anliegen die Vorfälle zu unterbinden, entstand leider auch nur der Eindruck eine Pausenaufsicht für die Vorfälle zur Rechenschaft ziehen zu wollen, in dem er unbedingt wissen wollte, an welchem Tag die Hematone entstanden sind. Uns interessiert nicht wann wer Aufsicht hat, denn wenn jede Pause Vorfälle dieser Art stattfinden können ist es wohl auch nicht von Belang.

Am kommenden Freitag wird nun ein Gespräch bezüglich des Verweises stattfinden. Natürlich ist ein Verweis noch nicht das Ende der Welt – jedoch haben wir nur zu oft während der letzten 2 Jahre festgestellt, wie schnell jemand in öffentlichen Einrichtungen das Handtuch werfen und dem kleinen Mann sehr schaden kann.

Wir sind nun sehr zwiegespalten. Auf der einen Seite hat unser Sohn immer noch Freude an der Schule obwohl auch die Klassleiterin ihn nicht wirklich zu mögen scheint (kleines Beispiel: Die Kinder waren freitags im Theater und Montag sollten Sie in der ersten Stunde etwas malen, dass Ihnen am Theater gefiel – Unser Sohn meinte, ihm habe nichts gefallen – daraufhin bestand die Lehrerin darauf er solle malen was ihm im Theater gefallen hat, so lange dass er dadurch ja die ganze Unterrichtsstunde blockierte). Die Lehrerin ist eine der Dienstältesten und sollte ziemlich schnell wissen, welche Kinder schnell zu provozieren sind und wo man mal etwas kreativer an die Aufgabe herantreten muss und kann. Im Sportunterricht weigert sie sich ihm mit den Schnürsenkeln zu helfen und meint nur das müsse er selbst können. Als er dies nicht geschafft hat, lässt sie ihn mitturnen und er stolpert pausenlos über seine Schnürsenkel.

Was ist mit der Aufsichtspflicht der Lehrkräfte eigentlich? Ist diese Pflicht unwichtig sobald ein Kind nicht der Norm entspricht?

Wir wurden nicht mit einem Wort von Lehrkräften auf irgendwelche schulischen Probleme angesprochen und ich habe das Gefühl – auch aus einigen vergangenen Erfahrungen – dass die Schule mit System jetzt daran arbeitet unser Kind schnellstmöglich loszuwerden.

Der Verweis ist mit Datum am 26. Oktober 2010 ausgestellt, der Postumschlag beweist dass er am 9.11.2010 versandt wurde. Die Lehrerin hat am Montag nachdem ich wegen einen Gesprächstermin sie ansprach plötzlich in sein „Wichtigheft“ geschrieben er habe durch Pfeifen den Unterricht gestört wird sollen ihn ansprechen dies zu unterlassen. Der Eintrag wurde definitiv diesen Montag gemacht. Datiert ist er auf den 12.10.2010.

Ich will nicht dafür kämpfen müssen, dass er an dieser Schule bleibt wenn keiner sich ihm annehmen will, aber ich sehe auch nicht ein, dass der Beisatz im Verweis im die Möglichkeit verwährt auf einer anderen Regelschule die Laufbahn fortzusetzen.

Hat irgendjemand Erfahrungen ob man diesen Beisatz im Verweis streichen lassen kann, besonders mit dem Hintergrund, dass er im Pausenhof diesen gestörten anderen Kindern ausgeliefert war und sein Verhalten begründet auffällig sein musste.

Oder weiß jemand ob eine Grundschule ohne vorherigen Gesprächsansatz einem Erstklässler so einen Verweis überhaupt aufdrücken kann?

Bzw. kann die Schule uns zwingen unser Kind in die Förderschule einzuschreiben?

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hi
das ist echt lang geworden, habe aber mit bestürzung gelesen, welche steine dem jungen noch dazu in den weg gelegt werden.
denke der rektor wurde doch bestimmt informiert, aufgrund der ausnahmesituation die ihr mit dem jungen habt : weg von der mutter, bis alles geregelt ist, jugendamt usw.
es ist kein grund, weil ein kind nicht in das übliche verhaltensmuster passt, gleich mit schulverweis zu kommen.....da wären bei uns in der 1. klasse bestimmt einige eine zeitlang zuhause geblieben.
die klassenlehrerin, die unsere tochter jetzt in der 3. klasse hat, hat sie von der 1. an, und ich muss sagen, soweit wäre es bei ihr nie gekommen, zumal sie mit ihrer art auch die "grössten mäuler" ruhig bekommt (haben auch adhs kinder in der klasse) und das ohne schulverweise.
würde mir an eurer stelle überlegen, die schule zu wechseln. selbst wenn ihr den verweis umgebogen bekämt...ist die frage, inwieweit das eurem sohn nachgetragen wird.
ob er dort noch vorurteilsfrei beurteilt würde, ist fraglich.
lg conny

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Sucht umgehend Hilfe, zum Beispiel beim Schulpsychologischen Dienst, Vertrauenslehrer etc.

Offentsichtlich soll euer Sohn zum Sündenbock gemacht werden, Natürlich muss er sich eingliedern, aber dafür sind ja die Lehrer ja eigentlich da und ein Gespräch mit euch wäre ja wohl das mindeste.

So wie die Schule sich verhält ist sie einfach unmöglich. Lasst euch keine Angst machen, erstens ist ein Verweis kein Weltuntergang, zweitens kann man sich dagegen wehren, drittens hat ein Verweis nichts mit der Förderschule zu tun.

Hier findet ihr viele Infos zum rechtlichen Hintergrund http://www.das-rechtsportal.de/recht/schulrecht/schulstrafen/ordnungsmassnahmen

Alles Gute !

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hallo

wechselt die grundschule.
schaut euch nach einer guten schule im umkreis um und wechselt.
denn da faßt er so oder nicht mehr fuß.

l.g.

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hallo,

das ist ja eine wirklich anstrengende situation in der ihr euch befindet. ich kann deine frustration absolut verstehen. vor allem, wenn man merkt, dass niemand wirklich gesprächsbereit ist.

ihr habt mehrere möglichkeiten udn solltet euch nicht scheuen diese in anspruch zu nehmen.

wenn ein kind laut schule derart auffällig ist, wundert es mich, dass sie nicht das einschalten der schulpsychologin empfehlen. das wäre doch ein wichtiger und notwendiger schritt. so eine beurteilung bzgl. der geeigneten schule kann eine lehrkraft nicht einfach so fällen.also würde ich an eurereb stelle selber kontakt zur schulpsychologin aufnehmen.
ausserdem würde ich beim jugendamt anfragen, ob sie euch irgendwie unterstützhen können.

das ganze hat, so wie du es erzählst irgendwie den schein, als würde eurem sohn ein stempfel aufgedrückt werden.
ich habe einen adoptierten cousin, der tatsächlich von seiner lehrerin gemobbt wurde. attestiert von der schulpsychologin. seine eltern und wir waren uns nach mehereren aktionen sicher, dass es durch den stempel adoption kommt. in einer neuen schule, in der ihn die eltern dann freiwillig neu eingeshcult haben, hat er sich dann prima zurechtgefunden, es gab nie wieder!!! derartige probleme.

lg

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Hi,

zum Thema Förderschule. Diese wird es in absehbarer Zeit so in Deutschland nicht mehr geben. Es wurde halt im Vergleich zu dem Rest Europas fest gestellt, dass Deutschland das einzige Land ist, in welchem Kinder mit Handicap und andere Kinder an getrennten Schulen unterrichtet werden. Das soll aufgehoben werden. Dein Rektor sollte sich zum Thema Inklusion mal ein wenig belesen statt solche haltlosen Drohungen in den Raum zu werfen.

LG maupe

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Wie "absehbar" ist das denn?

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Hi,

am liebsten wäre denen, welche diese Idee mal eben auf die regulären Schulen abwälzen wollen, dass ab dem 01.08.2012 die ersten Klassen nur noch gemeinsam eingeschult werden. Bitte nicht den Wortlaut falsch verstehen, es ist der richtige Weg, doch es ist alles noch dermaßen unausgegoren (ein "Crashkurs" der normalen Lehrer reicht wohl kaum, Räumlichkeiten, Bereitstellung von Betreuungspersonal und vor allem finanzielle Mittel), dass einem nur die Haare zu Berge stehen können.

LG maupe

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Hallo Sheriffa,

wenn ich deinen Beitrag lese, sehe ich eine sehr verfahrene Situation. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, dass ihr alleine zu dem Gespräch wegen des Verweises geht - ruft doch mal beim Schulpsychologischen Dienst an oder beim Jugendamt und fragt ob von denen einer mitkommen kann zum Gespräch. Sollte das nicht klappen würde ich sogar zu einem Anwalt tendieren - nicht um Druck in der Schule zu machen, sondern um eine Person dabei zu haben, die weiß, was die Schule darf und was nicht und hinterher auch bezeugen kann, was gesprochen wurde.
Außerdem würde ich darauf bestehen, dass haarklein berichtet wird, warum es zu diesem Verweis kommt und wie es denn sein kann, dass ihr im Vorfeld nicht benachrichtigt worden seid (wenn das bei euch über Eintragungen im Heft läuft, ist es ja relativ leicht nachzuvollziehen, wie oft ihr eine Mitteilung bekommen habt).

Ich drücke euch die Daumen und wünsche alles gute
lg Jule!

P.S. Vielleicht wäre eine Schulbegleitung ja auch eine Alternative (bevor es auf die Förderschule geht) - allerdings weiß ich nicht, ob dafür eine Diagnose gestellt werden muss.

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also ich muss ja sagen auf was für eine Schule ist eurer Sohn.
Das darf ja wohl nicht war sein.
Er ist jetzt ca. 3 Monate in der Schule u. bekommt einen Verweiss??
Bei meiner Tochter in der Klasse sind 2 Kinder die immer stören die Lehrerin hat uns sofort am ersten Elternabend gesagt das sie schnell
bei den Eltern anruft.
Diese beiden Kinder sind recht auffällig u. die bekommen jetzt smilies in ihrem Hausaufgabenheft es gibt 3 stück :-):-( u. das andere ist nur ein stich als Mund.
Die Eltern wissen dann gleich bescheid.
Meine Tochter hat sich immer von 3 Mädchen ablenken lassen also wurde sie da weggesetzt. Jetzt sitzt sie alleine ( u. es klappt super)

Ich würde auch einen Psychologen zu rate ziehen.
Der Junge hat anscheinend viel zu verarbeiten.

Ich wünsche euch viel Glück.

Lieben Gruss

Melanie

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Hallo,

wie dir schon geraten wurde, geht nicht alleine zum Gespräch, sondern nehmt eine neutrale Person mit. Ansonsten dreht der Rektor den Ausgang des Gesprächs wieder so wie es ihm am besten zur ganzen Situation passt.

Zu den Drangsaleien auf dem Schulhof. Ward ihr mit eurem Sohn aufgrund der Hämotome bei einem Arzt? Das wäre wichtig um zu beweisen, dass die Lehrkräfte (hier die Pausenaufsicht) ihre Aufsichtspflicht verletzt. Denn wenn ein Kind immer wieder massiv auf dem Schulhof bedroht wird, kann mir kein Lehrer erzählen, dass man davon nichts mitbekommt. Das bedroht Kind wird sich sicherlich nicht in eine abgelegene Ecke zurückziehen.

Liebe Grüße
Heike

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Hallo

ich werde hier sicher gleich beschimpft. Aber mein Kind geht auch in die erste Klasse und wir sind in einer uper Schule.

Aber es ist nun mal so dass die Kinder die Aufgaben die an sie gstellt werden erledigen müssen. Wenn die Leherin eben sagt er soll was malen dann muss er was malen, früher wurde gar nicht erst rumdiskutiert wer nichts gemacht hatte bekam ne 5/6. und so wirds dann ab Klasse 2 auch werden wenn er nicht das macht was die Lehrerin ihm aufgibt muss er eben mit Kosequenzen rechnen.

Und zur Einschulung gehört auch die Fähigkeit sich die Schnürsenkel binden zu können, dann muss man eben mit seinem Kind zu Hause üben bis es die Senkel alleine binden kann.

Wie gesaht wir sind in einer Klasse Schule mit Super Lehrerin aber unsere bindet den Kindern auch nicht die Schnürsenkel zu! Dann helfen sich eben die Kinder untereinander.

Ansonsten würde ich auch eine neutrale Person zum Gespräch mitnehmen, aber es gibt eben wirklich viele die Kinder die zu hause anders sind als in der Schule.

LG

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Das Problem war die Fragestellung.

Wenn einem nichts gefallen hat wie soll man das dann zeichnen?

Hier hätte eine Umstellung der Aufgabe geholfen.

Z.B. er soll etwas zeichnen was einem anderen Kind hätte gefallen haben können.

Oder was er, auch wenn ihm nichts gefallen hat, noch am besten fand.