individuelles Arbeitsverbot - Kopie an Krankenkasse?!?!?!

Hallo Ihr Lieben,

ja schon wieder ich ... :-p:-p:-p:-p

Ich hab heute mein individuelles Arbeitsverbot bekommen.

Eigentlich dachte ich das sieht aus wie ne Krankmeldung eine Seite geht an den AG und eine an die KK.

Jetzt ist das allerdings eigentlich "NUR" ein Brief des arztes an den AG in der bestätigt wird das ich eben von ihr behandelt werde und in der 29. woche bin. Desweiteren dass ifür mich entspr. der ges. Vorschriften ab sofort bis Muschubeginn am 26.12 ein Beschäftigungsverbot gilt, da vei fortsetzung der berufl. Tätigkeit die Gesundheit von Mutter und Kind gefähredt sei.

So, den Brief soll ich dem AG vorlegen.

Leitet der dann alles weitere in die Wege oder wie erfährt die Krankenkasse davon????? Bzw. muss das gar nicht weitergeleitet werden ?

Wer kennt sich aus?

LG und DANKE

Nic10704 mit Babyboy 28 + 1

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Die Krankenkasse hat doch noch nichts damit zu tun denke ich. Ist das nicht wie beim Berufsverbot, dass der Arbeitgeber deinen Lohn jetzt einfach bis zum Mutterschutz zahlen muss? Da hat die Krankenkasse doch dann bis zum Muschutz nichts mit zu tun.

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doch doch...das geld was der AG an sie bezahlt in der zeit wo sie ein BV hat...holt sich der AG nach der Geburt von der krankenkasse zurück.

LG

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hallo!!!

Das leitet dein arbeitgeber weiter...der will ja dann auch sein geld wieder haben!
bin seit 6 wochen im BV und hab nur zettel an AG weitergeleitet.

LG susi

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Hehe da fällt mir noch was ein, ich mein da steht ja gar nichts drauf wegen was ich BV hab, wenn jetzt der AG an die KK geht, und die dann kommen und sagen, ja wegen was BV und das nicht erstatten ? ??

Ich mein, die müssen doch wissen warum oder?

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das bekommen die doch von deinem FA automatisch mitgeteilt.
brauchst doch überall deine KKarte...die wissen auch genau wann du ultraschall usw. hast.

mach dir keinen kopf das geht alles sein gang.

lg

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Verlass Dich nicht auf Deinen Arbeitgeber, sondern leite der Krankenkasse lieber eine Kopie zu...

Schließlich will Dein Arbeitgeber Dein Gehalt ja von der Krankenkasse zurück haben und wenn bei der KK nichts vorliegt von dem BV, gibt das nur unnötige Verzögerungen...

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der arbeitgeber holt sich erst das geld von der KK wenn das kind auf der welt ist...das hat nichts mit der Lohnfortzahlung von AG zu tun!

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Hallo,

ich habe mir damals auch über das gleiche gedanken gemacht! Aber es ist richtig so. hatte damals extra bei der KK angerufen, aber die haben mir gesagt mein Arbeitgeber zahlt mich weiter! Was er bis jetzt auch tut!

Also dem Arbeitgeber vorlegen reicht völlig!

Wenn draufstehen müsse warum wäre das ja fast eine frechheit! Dein Arzt weiß warum und das reicht!
Man kann dich ja nicht zwingen jedem mitzuteilen wo du gesundheitliche Probleme hast!
lg

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Genau so ist es!!!