Schwanger und Arbeitslos - was sagt das Amt??

Hallo,

bitte nicht wieder aufregen über solche Amts-Fragen. Ich hab nur so Angst vor morgen: Ich bin seit August arbeitslos und hab dann bald
festgestellt, dass ich ss bin. Bekomme nun ALG bis 13.03.2011, ET ist aber der 25.03.2011. (Das Arbeitsamt weiß noch nix von meinem Glück, weil es bis in der 5.Monat nicht offiziell war - Komplikationen und so.)
1. Was kommt also nach meinem ALG?

Ich bin Erzieherin und hatte mich auch beworben u. Gespräche etc. gehabt, aber als die Leiter dann wussten, dass ich ss bin, wurde ich nicht genommen:-[. (Mir war es wichtig eine Stelle ehrlich zu beginnen und nicht nach 3-4 Wochen zu kommen und dann: Haha, ich bin schwanger.)
2. Hat das Konsequenzen? Ich werde es wohl mal nicht erwähnen morgen.

Ich fühle mich schon fähig zu arbeiten, 22 ssw., außer dass ich nicht schwer heben darf. Aber ein BV käme glaub ich nicht in Frage.
3.Kann man mir jetzt meine kleinen 450 Euro (haha, besser als Nichts) streichen / muss ich mit negativen Konsequenzen morgen rechnen?

#herzlich Dank, ich bin echt nicht erfahren mit dem Arbeitsamt.
Sorry für alle, die das immer nervt - einfach nicht lesen :-p.

#winkeSophie

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was solln die sagen??du geltest dann als nicht vermittelbar...danach kommt alg2!!!

wenn dein mann nicht zuviel verdient dann bekommste nichts!!

LG

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Hallo,

wenn du Arbeitslos bist und du ALG 1 bekommst, dann rutscht du automatisch ins Hartz IV, denn du stehst als Schwangere dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung...

Du musst es erwähnen ansonsten kann es, im Nachhinein Konsequenzen für dich haben und du musst eventuell Leistungen zurückzahlen.
Du hast dann sozusagen die ARGE bewusst getäuscht...

LG Sacoma

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Hallo,

wenn du Arbeitslos bist und du ALG 1 bekommst, dann rutscht du automatisch ins Hartz IV, denn du stehst als Schwangere dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung...


Was für ein Blödsinn, warum ist sie als schwangere nciht vermittelbar. Sie ist schwanger und nicht krank! Sie bekommt normal ALG1 weiter! UNd je nach Bearbeiter muss sie sich auch weiter bewerben!

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keine angst, das amt wird dir nichts böses tun, im gegenteil, du hast ab der 13.ssw anspruch auf mehrbedarf für gesunde ernährung und ab der 20.ssw auch den anspruch auf geld für umstandskleidung. zusatzlich steht dir ab ende der ss noch geld für die erstaustattung zu+ für kliniksachen.
melde es umgehend dem amt und mache deinen anspruch geltend!

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ja aber das gilt nur für Harzt IV Bezieher, der wird sie ja jetzt automatisch. Der Mehrbedarf ist auch nicht besonders hoch.

Wenn sie Pech hat und ihr Mann viel verdienst, dann bekommt sie gar nichts, die Situation ist nicht gerade einfach finde ich.

Es ist schrecklich, wie schnell man ins Harzt IV rutschen kann, obwohl man immer viel gearbeitet hat. Eine SS müsste gerade ein Grund sein ALG 1 weiter beziehen zu dürfen. Einer große Ungerechtigkeit in meinen Augen!

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da gebe ich dir recht, ich bin gleich in alg2 gelandet, da ich bis märz selbstständig war, mit 5 kindern konnte ich meinen laden nicht mehr halten und bin seit dem erstmal zu hause. nach der entbindung werde ich mich wieder selbstständig machen, aber von zu hause aus und andere branche.
genauso schlimm finde ich, das elterngeld bei alg2 nicht gezahlt wird, obwohl man schon da so wenig hat und gerade die 300 euro einem gut weiterhelfen kann.
leider ist es aber nicht so, das wenn man alg2 erhält, nicht mehr dem arbeitsmarkt zur verfügung steht, ist zwar unwarscheinlich, das man in einer ss noch arbeit findet, aber das amt verlangt trotzdem noch, das man sich weiter bewirbt.

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Du bekommst weiter Arbeitslosengeld, solange du nicht krank geschrieben oder ein Beschäftigungsverbot hast. Du bekommst solange Arbeitslosengeld wie dir zusteht. Wohl 6 Wochen vor der Geburt bekommst du nichts mehr, da du nicht arbeiten darfst.
Wie lange steht dir noch Alg 1 zu?
LG

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Hallo
Du bekommst weiterhin Alg 1 den du hast ja Anspruch drauf bis zum 13.03.2011 und da du vorher ins Mutterschutz gehst ca. 13.02.2011 steht ja im mutterpass übernimmt die KK sowieso Dann 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt weiter das Mutterschaftsgeld. Danach weiß ich leider nicht weiter da du schon länger Arbeitslos bist wie es mit Elterngeld aussieht?
Aber da musst du Dich eh erkundigen den die Regelung ist im jeden Fall anders und ich bin mir auch nicht 100 Prozent sicher .
Mach gerade was aenliches mit und viele sagen was anderes dazu , im Grunde wird dir Das Amt genaue Informationen darüber geben.
Lg

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Falsch!!!

Maßgebend ist, wann Dein Mutterschutz beginnt. Fällt der Beginn des Mutterschutzes in die ALG I Zeit, so wie bei Dir, so bekommst Du ab Beginn des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und zwar in gleicher Höhe wie das ALG I.

Liebe Grüße!

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oh oh....solche Fragen solltest du nicht im Forum stellen :-)
Einige Antworten sind falsch...... also hier die Aussage von einer Arbeitsvermittlerin:
1. Du musst 6 Wochen vor dem ET Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen, die genaue Höhe wird man dir dort sagen.
2. 8 Wochen nach der Geburt bekommst du ebenfalls Mutterschaftsgeld.
3. Danach kannst du Elterngeld beantragen, die Höhe wird man dir bei der Erziehungsgeldstelle sagen.

Erkläre deinem Vermittler die Situation: du bis schwanger (dies wird man auch wohl kaum noch übersehen) und das du daher trotz größter Bemühungen keine Chance auf eine Einstellung hast.
Du musst dich dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stellen um Arbeitslosengeld I zu bekommen, aber das ist ja kein Problem. Du erklärst deinem Vermittler bitte, dass du gewillt bist dich auf passende Stelle zu bewerben, dass die Chance jedoch gleich null ist, ist allen klar, aber so verlangt es nun einmal der Gesetzgeber-Verfügbarkeit!
Immer sagen: Ich stelle mich dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung! Das Arbeitgeber keine schwangeren Frauen einstellen ist ja nicht deine Schuld!

Den Nebenverdienst müsstest du weiterhin ausüben können, dies solltest du jedoch besser mit der Leistungsabteilung klären, nicht das dein "kleiner" Nebenverdienst sozialversicherungspflichtig ist. Wer einen sozialversicherungspflichtigen Job hat, ist nicht arbeitslos und hat keinen Anspruch auf ALGI.

Soweit alles Tutti? Denke dran, dein Vermittler ist auch nur ein Mensch :-)
Ich bin eigentlich immer sehr freundlich zu meinen Kunden, ich hoffe du hast auch Glück mit deinem Vermittler, viel Erfolg!

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zu 1. Entspricht dem ALG1
zu 3. 300 Euro wenn sie schon ein komplettes Jahr arbeitslos war!

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Bin auch in einer fast gleichen Situation.Habe meinen Arbeitsplatz gekündigt und 2Wochen später hatte ich den Positiven SS-Test in der Hand.Habe keine Sperre bekommen da die Gründe gravierend waren.Jetzt ist es so das ich bis Anfang März Alg1 bekomme und dann Muschugeld von der KK.
Du rutscht nicht ins Alg2 da du ja Vermittelbar bist.Bist ja nicht Krank!Auch wenn sie es immer wieder gern Versuchen lass dich darauf nicht ein,du kannst ja noch arbeiten.Ist zwar schwer zuvermitteln aber nicht unmöglich!!!!Und ein BV wäre nicht Sinnvoll denn dann bekommst du ALG2.
Hoffe ich konnte helfen
Lg sophia

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Hallo und man, man, man....
....könnte mich ja schon wieder hemmungslos aufregen......!
Erstmal sind die meisten Antworten hier falsch,
ich schließe mich mal meiner Arbeitskollegin esprity an - die hat´s nämlich richtig zusammengefasst.
Solche Ausdrücke wie: "Auch wenn sie es immer wieder gern Versuchen lass dich darauf nicht ein,du kannst ja noch arbeiten" kotzen mich so richtig an.
Ich weiß ja nicht was ihr für Arbeitsvermittler habt, ich lasse mich jedoch nicht auf ein gefühlskaltes, berechnendes Wesen reduzieren das mit allen über einen Kamm geschert wird.
Wenn eine Kundin mir oder meinen Kollegen erzählt das sie schwanger ist, wird erstmal herzlichen Glückwunsch gesagt! Danach muss ich sie - so will es das Gesetz - darauf hinweisen, das weiterhin aktiv nach einem Arbeitsplatz gesucht werden muss. Trotzdem halte ich nicht damit hinter´m Berg das die Arbeitsplatzsuche durchaus schwierig wird und vorauss. nicht den gewünschten Erfolg haben wird. Und dafür habe ich auch Verständnis!
Ich schicke dann auch niemanden absichtlich in irgendwelche Maßnahmen oder fordere die Eigenbemühungen im 14-Tages-Rhytmus an. So ein Schwachsinn.
Auch ein Beschäftigungsverbot ist kein Problem, obwohl du in diesem Moment dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst muss die Arbeitsagentur weiterhin Arbeitslosengeld zahlen. Dazu gab´s mal ein Gerichtsurteil (Hessisches LSG PM vom 20.8.2007)! Widerspricht normalerweise dem Sozialgesetzbuch - drittes Buch - aber das Gericht hat´s so entschieden und so wird´s auch gemacht.
Halte dich an die Empfehlungen von esprity, sie hat´s schon genau richtig dargestellt. Und hab nicht solche Angst vor deiner Arbeitsvermittlerin, wir sind wirklich nur Menschen und durchaus verständnisvoll.
Trotzdem haben wir einen gesetzlichen Auftrag den wir einhalten müssen, das ist eben unser Job, ich versuche es meinen Kunden aber so leicht wie möglich zu machen und eine harmonische Zusammenarbeit zu erreichen.
Ich spreche hier übrigens nicht nur für mich sondern auch für meine Kollegen im Amt, wir sind alle keine Unmenschen, sicher gibt´s bundesweit den ein oder anderen Kollegen der auf diese Beschreibung passt - das ist aber für mein Empfinden eher der geringste Teil, überwiegend sind wir freundliche Wesen. ;-)
Ich würde die SS übrigens schnellstmöglich mitteilen, wenn der Kollege oder die Kollegin nichts von deiner SS weiß kann sie oder er die Vermittlung auch nicht auf deine Situation anpassen. Und die Kollegen sind ja auch nicht bescheuert: In der 22SSW ist bestimmt schon ein Bäuchlein zu sehen, oder? :-p
Ich bin immer froh wenn die Kunden mir gegenüber ehrlich sind, zumal wir alle nicht mit ´nem Klammerbeutel gepudert worden sind und durchaus merken, wenn uns jemand anschwindelt. Dann lieber eine gesunde Vertrauensbasis und ehrlich sein als das es zu Missverständnissen kommt.
Soooo....das musste jetzt mal raus.
Und bitte: Stell solche Fragen nicht in einem solchen Forum, das Halbwissen das mir hier begegnet ruft Gänsehaut hervor.
Dann lieber die Agentur direkt ansprechen oder über die Hotline anfragen, das macht mehr Sinn.
Hab weiterhin eine tolle Kugelzeit,
happy11