Was kommt nach einem Jahr Elterngeld? Unverheiratet - Krankenvers?

Hallo ihr Lieben,

mein Sohn wird am 11.05.2011 ein Jahr und ich wollte bzw. müsste dann wieder arbeiten. Jetzt sieht es so aus, als würde ich frühestens ab September 2011 einen Krippenplatz bekommen und dann könnte ich ja auch erst ab Oktober arbeiten.

Elterngeld bekomme ich bis Mai 2011... was kommt danach? Ich bin nicht verheiratet, lebe aber mit meinem Freund zusammen. Sein Gehalt würde gerade so reichen aber nicht, wenn wir auch noch meine Krankenkasse /Rentenkasse bezahlen müssten. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Zeit? Was passiert mit der Krankenversicherung?

Welche Stelle ist für solche Fälle zuständig? Arbeitsamt? Jugendamt?

Ich bin verwirrt und mache mir Sorgen. Habe mich in der Krippe noch gemeldet, als ich schwanger war. Die konnten nicht vormerken, weil die Krippe ganz neu eingerichtet wurde. Mir wurden die größten Hoffnungen gemacht und nun? Ich könnte heulen!

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Hast du einen ruhenden Arbeitsvertrag? Dann bist du dann kostenlos weiterversichert, genau wie dein Sohn.

Wenn du keine Betreuung hast, kannst du kein ALG1 beziehen, denn du bist nicht vermittelbar. Abgesehen davon, dass du doch einen Arbeitsplatz hättest (wenn du einen Vertrag hast).

In die Rentenkasse wird automatisch einbezahlt, bis dein Sohn 3 ist, es kommt vom Staat.

LG Alla

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Danke für die schnelle Antwort,

ja sicher hab ich einen ruhenden Arbeitsvertrag #klatsch. Bin wohl grad bissl in Panik geraten #huepf

An die drei Jahre Erziehungsurlaub hab ich vor lauter Elterngeld gar nicht mehr gedacht #klatsch

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hi, wenn du in bayern lebst kannst du noch landeserziehungsgeld ( elterngeld 2) für 1 jahr aber nur bis 150€/monat (es hängt vom einkommen von deinem mann/freund ab) beantragen

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Auch Dir lieben Dank für die schnelle Antwort,

die Einkommensgrenze ist leider sehr niedrig bemessen und es spielt dabei keine Rolle, welche Ausgaben man hat. Deswegen kommen wir dafür nicht in Frage. Trotzdem Danke#liebdrueck

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Wie lang hast du denn Elterzeit??? Das ist ja unabhänging vom Elterngeld! In Elternzeit bist du kostenlos weiter versichert.

In Bayern gibts noch die Möglichkeit für ein halbes Jahr Erziehungsgeld zu beziehen, das ist allerdings nicht viel (max 150€ und abhänging vom Familieneinkommen).

LG Sabrina mit Viktor (3) und Rosalie (9M)

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Hi,
also, du hast einen ruhenden Arbeitsvertrag. Gut. Nur - wie lange hast du Elternzeit angemeldet?

WEnn du nur ein Jahr angemeldet hast kann der AG die Verlängerung bis September (bzw. noch später, Eingewöhnungszeit sollte in dem Alter mit ca. 6 Wochen eingeplant werden) verweigern.

Ein Recht auf Verlängerung hättest du dann nicht.

Also, wenn du nur ein Jahr angemeldet hast: schnellstens mit dem AG in Verbindung setzen, ob er einer Verlängerung zustimmt. Ich denke, wenn man da frühzeitig freundlich anfragt hat man bessere Karten als wenn man bis kurz vor Schluss wartet. Der will ja auch planen können.

WENN er einer Velrängerung zustimmt (oder du gleich mehr angemeldet hattest) bist du auch weiterhin beitragsfrei krankenversichert.

Wenn nicht und du im Mai arbeitslos wirst gibt es ein Problem. Arbeitslos melden kannst du dich nur mit Betreuung (und dann müsstest du es ja gar nicht werden). Und wenn du nicht arbeitslos gemeldet bist müsstest du die Krankenversicherung selbst zahlen. Aktuell wären das ca. 140 euro im Monat.

Wenn der AG der Verlängerung der EZ nicht zustimmt wäre die bessere Alternative, sofort auf die Suche nach einer anderen Betreuung - Tagesmutter z.B. - zu gehen. Da wäre hier der ansprechpartner das Amt für Soziale Arbeit (bzw. Jugendamt). Oder halt eine private Suche - hier inserieren viele TM in Tageszeitungen.

Und natürlich sämtliche anderen in Frage kommenden Krippen der Stadt anfragen...nicht alle vergeben ihre Plätze nach der Reihenfolge der Anmeldung, manche setzen andere Prioritäten. Also z.B. wer MUSS arbeiten gehen. Die Chance ist eher gering, aber fragen kostet nichts.

Viele Grüße
Miau2

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Du müsstest dich selber gestzliche krankenversichern, das ist richtig. Kostet um die 140€ im Monat.

1. Du könntest Landeserziehungsgeld beantragen und das dann für die KV aufwenden.
2. Ihr könntet heiraten, dann wärst du familienversichert.
3. Du könntest dich arbeitssuchend melden (wenn du vor deiner Elternzeit gearbeitet hast und Anspruch auf ALGII hast), dann wärst du über die Arge versichert. Musst allerdings dem A.amt zur Verfügung stehen...
4. anderenfalls Hartz V
5. Du könntest dir dein restliches EG bis zu dem Zeitraum auszahlen lassen. Ein formolser Dreizeiler und man kann die ausstehenden Zahlungen noch splitten lassen.

Wir stehen vor dem gleichen Problem wie ihr und haben uns für Nr. 5 entschieden. War auch alles kein Problem.

LG
thalia