Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo,

folgende Geschichte, mein Mann und ich sind nun seit 1 1/2 Jahren getrennt, haben durch die Heirat gemeinsames Sorgerecht, ich habe aber von Anfang an die alleinige Betreuung übernommen, da ihm daran nicht viel lag. Der Scheidung würde er momentan nicht zustimmen, daher warte ich nun auf seine Einsicht oder Ablauf von 3 Jahren Trennungszeit, damit wir so oder so geschieden werden können. Er zahlt seit einem Jahr regelmäßig Unterhalt, aber nur ca. 1/2 des üblichen Unterhaltssatzes. Umgang nimmt er kaum wahr, man kann es an einer Hand abzählen, wie oft er dieses Jahr da war. Mittlerweile ist er letzte Umgang wieder 3 1/2 Monate her.
Gespräche mit ihm über Entscheidungen die unseren Sohn (im feb. 2) betreffen, führen grundsätzlich zum Streit, er übergeht diese Themen, schweigt sie monatelang aus.
Achso, er ist nach der Trennung gute 300 km weit weggezogen, es besteht kein telefonischer Kontakt, nur Mail/Messenger.

Man liest immer wieder vom Aufenthaltsbestimmungsrecht. Muß man geschieden sein, um dies zu beantragen?

Was ist das nun genau und würde das in unserem fall ratsam sein?

Ich habe mich gerade zwar etwas im Internet schlau gelesen, blicke da ehrlich gesagt aber nicht wirklich durch.

Ich sollte dazu sagen, dass er der Meinung ist, er könnte seinen Sohn irgendwann zu sich holen, wenn er natürlich aus dem Gröbsten (z.b. dem Zahnen und der Windelzeit) raus ist und er meint auch, er hätte damit Erfolg.
Obwohl er sich noch nie wirklich gekümmert hat und nicht mal großes Interesse gezeigt hat. Er weiß letztendlich nichts von seinem Sohn... weder die Kleidergröße, noch seine Interessen, noch was er z.B. gerne isst.

Mit dem Jugendamt bestand kurz nach der Trennung kurzer Kontakt, allerdings erfolgslos, seitdem nur noch 1-2 Mal mit der Beistandschaft wegen Unterhalt. Sie sind also gar nicht in die Geschichte eingeweiht.

#danke für eure Hilfe.

LG
Superschatz

1

hallo!

Also zuerstmal solltest du den Unterhalt klären.
Dieses Geld steht deinem Kind zu!
Du verzichtest auf SEIN geld!
Auch du hast unterhaltsanspruch die ersten 3 jahre lang...

Zum Aufenthaltsbestimmungsrecht.
das habt ihr beide.
Aber....kein Gericht wird ohne Grund ein Kind aus seinem Umfeld reissen, wenn es ihm da gut geht.
Zudem hat er ja keine beziehung zum Kind.
Und er hat die Distanz geschaffen.

natürlich kannst du das ABR beantragen, und ich würde vermutebn, dass deine Chancen nicht übel sind...

Wieso eigentlich 3 Trennungsjahre?
Ein Jahr reicht doch!

lg

2

Hallo anarchie,

danke für deine Antwort.

Ich verzichte auf den Unterhalt ja nicht. Theoretisch müsste mein Ex (leider) gar nicht zahlen. Erst arbeitslos und hat sich nun arbeitsunfähig schreiben lassen. Ganz ehrlich, so ganz koscher kommt mir das alles nicht vor. Aber solange es so ist, kann ich ihn ja nicht mal zwingen sich Arbeit zu suchen. Derzeit springt das Sozialamt für meinen Sohn ein und ich denke mal, die werden das Geld zurückfordern. Mich ärgert es aber dermaßen, dass er sich versucht daraus zu winden. Wer weiß, wie er es in Zukunft drehen und biegen wird. Ich weiß nicht, wie das in dem fall ist, aber soweit ich weiß muß bei UV auch nicht zurückgezahlt werden, wenn der Kindsvater nicht zahlen konnte, es aber gewollt hätte.
Aufgrund dieser Sache kann/will/wird er ja auch keinen Ehegattenunterhalt für mich zahlen.
Nächstes Jahr nach der Elternzeit und wenn mein Sohn den Kitaplatz hat, gehe ich wieder arbeiten. Ehrlich gesagt rechne ich schon damit, dass er dann will, dass ich für ihn Ehegattenunterhalt zahle.

Geht man zum Anwalt, wenn man das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen will?

Ich habe mir da absolut nichts vorzuwerfen, ich möchte mich mittlerweile ehrlich gesagt nur noch absichern. Er redet viel, wenn der Tag lang ist. Es ging soweit, dass mir in den ersten Monaten unterstellt wurde, unser Sohn wäre nicht gut versorgt. Das Erste, was ich da gemacht habe, ich bin sofort zum Kinderarzt, habe ihn da eingeweiht und mir ein Attest ausstellen lassen. Sich nichts ums Kind kümmern, aber überall den Superdaddy spielen. #augen

Nach 3 Jahren können wir ohne seine Zustimmung geschieden werden, nach einem Jahr Trennung müsste er der Scheidung zustimmen, was er momentan ja nicht will, weiß Gott warum.

Der Typ ist nicht ganz klar. #klatsch


LG
Superschatz

3

Hallo!

Die Ex-Frau meines Mannes hat definitiv nicht zugestimmt(aus Bock nicht), trotzdem wurden sie auf den Tag nach einem Jahr geschieden....

ICH würde zum versierten Anwalt gehen und mich beraten lassen.

So ist natürlich Mist mit dem Unterhalt..

lg

melanie

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4

Wieso machst Du Dir überhaupt Gedanken über etwas, was von keinerlei Erfolg gekrönt sein wird? Warum denkst Du, er könne - sollte er wirklich irgendwann seinen Sohn bei sich haben wollen - damit auch noch Erfolg haben? Mit welcher Begründung sollte man Dir das Kind denn wegnehmen?

Lass ihn reden, das ist doch nur Gefasel. Glaubst Du ehrlich, er würde, wenn er jetzt schon keine Lust auf das Kind hat, nach drei oder vier Jahren kommen und sagen: "So, mein Sohn wohnt ab jetzt bei mir"? Er ist völlig frei, ungebunden, entzieht sich ja sogar seiner Minimalpflicht, warum sollte er das aufgeben und sich um ein Kind kümmern wollen, was er dann gar nicht mehr kennt?

Mach Dir mal keine Sorgen um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das hilft ihm überhaupt nicht weiter, wenn er nichtmal sein Umgangsrecht gerne und vielleicht über das Normalmass hinaus wahrnimmt. Der will Dich nur ärgern. Wenn er wieder mal sagt, er nimmt den Kleinen zu sich, dann lächle freundlich, sage: "Darüber können wir ja reden, wenn es so weit ist.." und denk Dir: "Jaja, red Du nur!" :-D

5

Mein Rat: Scheidung einreichen. Es ist nur ein Jahr Trennungszeit, die Du abwarten musst. 2. Anwältin mit der Beitreibung des Unterhalts beauftragen und notfalls Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung.

Gruß

Manavgat

10

Dann muss sie aber auch nachweisen können, dass die Ehe zerrüttet ist.

Gelingt ihr dies denn (da Du zur Einreichung der Scheidung rätst muss ihr das ja wohl)?

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Wenn sie ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigt, dann ist (wird) die Ehe sicherlich endgültig zerrüttet....

Gruß

Manavgat

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7

Hallo,

in Deutschland werden Ehen von RICHTERN geschieden, d.h. die Scheidung wird bei Gericht eingereicht und dann "verhandelt" da braucht man keine Zustimmung vom Ex.

Wenn er Arbeitslos, bzw. Arbeitsunfähig ist und er weiß, dass Du in naher Zukunft wieder arbeit hast wird er vermutlich versuchen die Scheidung hinaus zu zögern damit er später vom Versorgungsausgleich (Rentenansprüche!) profitiert.

Ich würde mir an Deiner Stelle mal schleunigst einen Anwalt suchen, den Beratungsschein bekommst Du beim Amtsgericht und der Rest läuft über PKH. Den beauftragst Du dann sowohl mit der Scheidung, als auch mit dem Unterhalt, der Regelung des Umgangs sowie dem Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Gruß K

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Wenn man sich einvernehmlich scheiden lässt braucht man die Zustimmung.

Und ohne Einverständnis muss man die Zerrüttung der Ehe nachweisen, wenn man noch keine drei Jahre getrennt lebt.

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Hallo,

danke, genau das meinte ich nämlich.

Er stimmt der Scheidung derzeit nicht zu und wir sind erst seit 1 1/2 Jahren getrennt.

Es findet kaum Umgang statt, allerdings ist er immernoch der Meinung bzw. hat er die Hoffnung, dass es nochmal einen Neustart/Neuanfang gibt. Viele leere Worte wenn der Tag lang (genug) ist halt.
Er hat vor fremden Leuten mal ganz gerne auf die Tränendrüse gedrückt und sich sogar in Behandlung begeben (wohl größtenteils wegen der Trennung). Ehrlich gesagt würde ich damit rechnen, dass er da vor Gericht groß auftischen würde. #augen Dabei lief die komplette Zeit rein gar nichts zwischen uns, nicht mal eine innige Umarmung oder sonstiges.

Seine Eltern hat er damit bereits eingelullt und er würde auch weitere Arguemente vorbringen.
Ich habe keinen neuen Partner, seit der Trennung ist es bei uns recht ruhig geworden, da wird dieser Nachweis der zerrütteten Ehe immer schwieriger.

Und da sich das alles mit großer Wahrscheinlichkeit noch ein wenig ziehen wird, habe ich vor das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unseren Sohn zu beantragen.

LG
Superschatz

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Hallo

zum Aufenthaltsbestimmungsrecht ... Nein ihr müsst nicht geschieden sein . Ich lebe von meinen Ex getrennt ( scheidung läuft ob er einwillig ist seine Sache ) das Problem er wohnt in den USA , droht mir immer wieder er holt seinen Sohn zu sich ... naja jetz will er auf Besuch kommen , ich hab natürlich Panik des er sich Illegal ein Reisepass für den kleinen Besorgt hat , und hab jetz per Eilverfahren der Alleinige Aufenthaltsbetimmungsrecht bekommen . Schütz mich zwar nicht wenn er ihn wicklich entführt , aber ist schon mal eine kleine Absicherung .


wenn er kommt darf er ihn sehen , aber NUR in meiner Anwesenheit oder der des JA . Er hat ihn in den lezten 2 jahren kaum gesehen ( mein Sohn ist gerade 3 geworden ) und in den letzen 11 Monaten garnicht mehr ...

Wegen den Unterhalt würde ich einklagen wenn er es nicht bezahlt.

Ach noch was ... Kein gericht der Welt würde deinen Ex SO des Kind zusprechen , ausser du vernachlässigst den kelinen oder setz ihn irgendwelchen gefahren auc ( was ich nicht denke ) ...

Mein Ex sagt auch er geht vor Gericht , vorallem weil sein stolz sehr angekrazt ist da mein neuer Partner bei meinen Sohn dei Vaterrolle über nommen hat ( kein Wunder wenn mein Ex sich nicht so wircklich drum kümmrt und nur ihn Finanziell unterstützt ) ... ausserdem haben mein neuer partner und ich schon ein Gemeinsames Kind , also mach ich mir vom gesetz her keinen Kopf das mein Sohn seinen nie dagewesenen Leiblichen Vater zugesprochen wird , udn aus einer intakten Famile raus gezogen wird.

Lg Martina