Arbeitssuchend nach Elternzeit..

Hallo Leute,

am 17.o2. 2o11 ist meine Elternzeit beendet & ich stehe in keinem Arbeitsverhältnis. Bewerbe mich jetzt eigeniniziativ.

Nun meine Fragen

1. Wann muss ich mich bei der ARGE melden, um Arbeitslosengeld 1 beziehen zu können?

2. Wieviel Geld steht mir zu?

3.Was muss ich noch beachten?

Vielen Dank für Eure Antworten.. #danke

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Um dazu etwas sagen zu könne, braucht man schon ein paar mehr Infos:

- wer beendete das Arbeitsverhältnis? Warum bist Du direkt im Anschluß die die EZ arbeitslos? Das geht idR nur, wenn Du selbst gekündigt hast oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde. Der AG kann NICHT zum Ende der EZ kündigen. Hat seit Geburt kein Arbeitsverhältnis bestanden, warst Du auch nicht in Elternzeit! Die Elternzeit bezeichnet einen Zeitraum, in welchem das Arbeitsverhältnis wegen Kindererziehung ruht. Hier ist ganz wichtig: warst Du in Elternzeit, bist Du noch bis 2/11in Elternzeit oder wie verhält es sich bei Dir?

zu 1)

sofort, wenn die Verfügbarkeit gegeben oder der Tag der Verfügbarkeit bekannt ist: hier bedeutet das: spätestens am 17.2., besser früher. Die Arbeitsuchendmeldung sollte 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit erfolgen, die Arbeitslosmeldung spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit. Ab wann hast Du denn eine Betreuung für das Kind?

zu 2) wann hast Du zuletzt gearbeitet, und: wie lange?

Grüße, Goldie

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Ich wurde in der Probezeit schwanger. Bekam von meinem AG Berufsverbot und mit Ende der Probezeit endete mein Arbeitsverhältnis bei meinem AG. Hatte nur ein befristetes Probearbeitsverhältnis. Das Ende musste ich unterschreiben. Er hat bis zum Ende der Probezeit bezahlen müssen. Danach bekam ich zwei Monate Arbeitslosengeld.

Bekomme seit dem 17.o2. 2o1o Elterngeld. Nach dem 17.o2. 2o11 habe ich keinen AG.

Liebe Grüsse.. Susann

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Bist du nach Ende des ALG1 direkt in Mutterschutz gegangen? Hast du noch "alten Anspruch" auf ALG1?

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Okay. Ab wann hast Du eine Betreuung für´s Kind? In "Elternzeit" bist Du ja demnach nicht mehr. Dann richtet sich der Eintritt in die Arbeitslosigkeit nach dem Tag, an dem Du tatsächlich verfügbar bist.

Wieviel Du bekommst hängt auch davon ab, wie viele Wochenstunden Du arbeiten kannst. Wann wurde zum ersten Mal in den letzten 4 Jahren vor Geburt ALG 1 bewilligt?

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1. Mir wurde bei uns gesagt, du hättest dich zweimal melden müssen. Zum einen 3 Monate vor Auslaufen des Vertrages und zum zweiten 3 Monate vor dem Tag, ab dem du ALGI beziehn willst.

2. DAs hängt davon ab, wie lange du zuhause warst (warst ja nicht in Elternzeit), was du vorher verdient hast und wie alt ein evtl. Kind war.

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Zu 1. Das habe ich.. zweimal gemeldet.. Hatte ja vor dem MuSchu auch ALG1 bezogen und habe mich heute wieder gemeldet. Da sagte man mir, ich muss mich erst am 18.02. 2o11 persönlich vorstellen.

Zu 2. Ich habe doch Elterngeld bezogen. Was war ich dann 1 Jahr lang??

LG Susann

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Elterngeld und Elternzeit haben nichts, absolut nichts, miteinander zu tun.

Ab wann hast Du eine Betreuung für das Kind? Ab dem Tag, nicht früher, kannst Du Dich arbeitslos melden.

Die Auskunft, dass Du Dich am 18.2. melden sollst resultiert wohl daraus dass DU sagtest, Du seist bis dahin in Elternzeit.

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Hi,
ich war in der gleichen Situation. Iich habe mich vorher beim Arbeitsamt informiert. Nach der Elternzeit gibt es keine Fristen. Du kannst dich Arbeitslos melden , ab dem Tag wo du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Ruf doch einfach mal die Hotline an und erkundige dich.
LG
Anatoli