Haus - Jemanden des Grundstückes verweisen - Gartentor

Moinsen,

ich bin mit meinem Freund in Diskussion....

Folgendes, ich habe ein Haus gekauft, das hat eine Einfahrt, dort ist (zur Zeit noch) kein Gartentor oder dergleichen.
Mein Freund meint nun, dass ich dann niemanden des Grundstückes verweisen könne, da ich ja kein Tor oder dergleichen hätte #gruebel

Ich kenn mich im deutschen Recht nicht so wirklich aus, aber ich weiss, in der Schweiz kann ich jemanden des Grundstückes verweisen, auch wenn ich KEIN Gartentor oder dergleichen habe, da es ja MEIN Grundstück ist...

Habe ich das verständlich ausgedrückt? Also es geht mir darum, kann ich (m)ein Hausrecht durchsetzen, auch wenn ich kein Tor dastehen habe?
Oder hat mein Freund recht und es wird dann schwierig, dieses durchzusetzen?? #gruebel

Vg und schönen Abend!
coffea

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Selbstverständlich kannst du jemanden des Grundstücks verweisen.

Was soll den der Bauer machen, wenn er wilde Camper auf seiner Wiese erwischt?#aerger
Muss er erst einen Zaun mit Tor um das Grundstück ziehen?#kratz




Josef

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Natürlich kannst Du Leute von Deinem Grundstück scheuchen. Die müssen dann auch gehen. Gehen sie nicht, begehen sie Hausfriedensbruch und Du kannst die Polizei holen und/oder sie anzeigen. Ein Zaun ist dazu nicht notwendig.

Wenn aber ein Zaun überwunden werden muss, begehen die Eindringlinge Hausfriedensbruch, ohne dass jemand sie auffordert zu gehen.

3

Hallo.

Natürlich kannst Du das ... zig Leute haben vor ihrem Vorgarten keinen Zaun, dennoch ist es ihr Grund und Boden.

>>> Zum Grundstück gehören nach den deutschen gesetzlichen Bestimmungen als wesentliche Bestandteile (§ 93 & § 94 BGB) insbesondere die fest mit dem Grund und Boden verbundenen Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sowie der Aufwuchs. Grund und Boden sowie die damit fest verbundenen Gebäude und bauliche Anlagen bilden also eine sachliche und rechtliche Einheit (...). <<<
Quelle: http://de.wikipedia.org

Analog würde ich eben daraus das oben Geschrieben ableiten.

Gruß von der Hedda.

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Ja kannst Du.
Die Tatsache, dass kein Zaun vorhanden ist, ist aber dennoch relevant:

http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/07/darf-die-polizei-auf-privaten-grundstuecken-geschwindigkeitskontrollen-durchfuehren/

LG,

W

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Hallo,

erst mal - dein Freund hat absolut keine Ahnung - aber wirklich nicht!#augen Wie kommt der bloß auf dieses schmale Brett???

Klar kann man jemanden verweisen, wenn man denjenigen nicht auf seinem Grundstück haben möchte - und einen Zaun und ein (Garten)tor braucht es hierfür nicht.
Also von daher - lass' dich mal nicht von deinem Freund verunsichern und ins Bockshorn jagen.


Eine Frage - weil du die CH erwähnst - kommst du selbst von dort und lebst inzwischen bei uns in D?


Gruß