ARGE Maßnahme, trotzdem Vermittlungsgutschein möglich?

guten morgen. ich bin derzeit in einer maßnahme von der ARGE die bis april 2011 gehen soll (zur aufnahme in arbeit).

habe jetzt durch eine zeitungsanzeige eine chance auf einen job durch eine private arbeitsvermittlung.
diese brauchen den vermittlungsgutschein.

hat jemand erfahrungen damit? habe die befürchtung das ich keinen gutschein bekomme und weiterhin diese sinnlose maßnahme absitzen muss?

was kann ich machen damit ich den vermittlungsgutschein bekomme wenn meine vermittlerin ihn mir nicht aushändigt?

vlg

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Warum sollte der ARGE daran gelegen sein, Länger als nötig Deinen Lebensunterhalt sowie die Kosten für die Maßnahme zu tragen?

Eine Arbeitsaufnahme ist immer vorranging. Beantrage den VGS schriftlich. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II handelt es sich um eine Ermessensentscheidung nach § 16 Absatz 2 SGB II in Verbindung mit § 421g SGB III. Du hast demnach keinen Anspruch darauf!

Versuch es einfach. Warum solltest Du den VGS nicht bekommen, wenn die Chancen für eine Arbeitsaufnahme objektiv gut stehen?

Grüße, Goldie

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danke für deine information.

eben weil ich vielleicht keinen anspruch darauf habe wie du schon sagtest habe ich bedenken das ich keinen bekomme. laut aussage am telefon hätte ich anspruch aber dieser muss noch von meiner vermittlerin abgesegnet werden. habe ein komisches gefühl dabei das die mich in dieser maßnahme lassen wollen.

ich will so gerne arbeiten und nicht weiterhin 8h sinnlos den tag vergeuden bei der maßnahme.

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8 Stunden pro Tag vergeudest Du, wenn Du dumm zu Hause rumsitzt... in einer Maßnahme nur bedingt. Häufig hat es ja auch einen psychosozialen Hintergrund, wenn Menschen in eine Maßnahme vermittelt werden. Gerade im ALG II- Bereich geht es häufig gar nicht darum, berufsrelevante Qualifizierung zu vermitteln, sondern den Teilnehmern einen geregelten Tagesablauf (morgens Aufstehen und pünktlich Erscheinen ist tatsächlich für viele ein Problem, aber unabdingbar für eine Vermittlung in Arbeit) zu vermitteln. Sei´s drum, setzen wir voraus, dass das bei Dir nicht notwendig ist: WARUM solltest Du dann in der Maßnahme bleiben müssen?

Ich weiß nicht, welche Qualifikation Du hast, ebenso wenig wie ich weiß, wie realistisch die Vermittlung in den von Dir gewünschten Job mit VGS ist. Ich weiß allerdings, dass es bei einem/ einer Langzeitarbeitslosen schwachsinnig wäre, keinen VGS auszustellen... der kann ja nur bei erfolgreicher Arbeitsaufnahme eingelöst werden. Daher macht der VGS eigentlich immer Sinn wenn zu erwarten ist, dass so mittelfristig der Lebensunterhalt allein bestritten werden kann.

Was davon bei Dir zutrifft oder nicht zutrifft kann und sollte nur Deine Vermittlerin entscheiden... Stelle den Antrag schriftlich, dann erhältst Du ggf. auch eine schriftliche Ablehnung. Daraus muß hervorgehen, warum Deinem Antrag nicht stattgegeben wurde. Ist die Ablehnung nicht hinreichend begründet, kannst Du ggf. Widerspruch einlegen und im nächsten Schritt möglicherweise auch klagen.

Viel Erfolg!

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Hi, die Arbeitsvermittlung möchte erstmal nur eine Kopie, wenn sie dich dann in Arbeit bringen sollten, brauchen sie für die Abrechnung mit der Arge den Original Gutschein!
Also einfach bewerben, Gutschein als Kopie beifügen und weiter die Maßnahme machen.

Liebe Grüße J.