Kündigung zum 31.12.2010 und jetzt erfahren das ich schwanger bin

Hallo,

brauche eure Meinung, so richtig kann mir sonst ja keiner Helfen. Ich habe am 13.10. meine Kündigung zum 31.12. nach 4 1/2 Jahren bekommen, die Tochter meiner Chefin brauch arbeit. #aerger

Ja gut, wenn es das nicht gewesen wäre, bin immer noch arbeiten gegangen und habe ein Zwischenzeugnis bekommen. Dann das Unerträgliche, keiner spricht mit mir, nur noch Zettel liegen auf den Schreibtisch und und und.........

Dann bin ich zum Arzt weil ich nicht mehr schlafen konnte und meine Haare ausgingen, Krankschreibung. Antidepressivum verschrieben bekommen.

Ich habe angefangen zu Hause alles schön zu machen und Stellen im Internet für Bewerbungen rauszusuchen.
Nun der Schreck, schwanger. Geburtstermin 2.07.2010

Was mach ich nun??? Bewerbungen weiter schreiben??? Ich habe keine Ahnung was mir vom Arbeitsamt zusteht bzw. mit wem ich darüber reden kann??? Bitte gibt mir einen Rat.#zitter

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WANN genau hast du erfahren das du schwanger bist?

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Hallo,

ist es nicht so, dass es nicht drauf ankommt wann sie erfahren hat, dass sie schwanger ist, sondern wann der Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt wurde.(oder sie spätestens bei Erhalt der Kündigung den Arbeitgeber darüber hätte informieren müssen, dass sie schwanger ist und in dem Fall dann auch belegen müsste, dass sie wusste dass sie es ist bevor die Kündigung ausgesprochen wurde????)

Ich denke dass sie in diesem Fall nicht von ihrem Kündigungsschutz wegen Schwangerschaft gebrauch machen kann(was ja auch eigentlich nicht die Frage der TE war), weil sie es zum Zeitpunkt der Kündigung selbst nicht wusste und demnach auch der Arbeitgeber nicht wissen konnte.

Wäre es so, dann könnten einige Damen die wissen dass sie zum xx.xx. gekündigt sind, ja noch schnell schwanger werden um ihre Kündigung unwirksam zu machen, und der AG kann ja nicht bei allen Frauen verlangen zeitgleich zur Kündigung eine Bescheinigung vom Arzt zu holen der belegt, dass Frau xyz nicht schwanger ist.

LG
Selma

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Gestern 01.11.2010

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Warst Du am 13.10.10 schon schwanger?
Dann solltest Du HEUTE NOCH Kündigungsschutzklage einreichen!

Gruß,

W

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Genau DAS denke ich nämlich auch! (windsbraut)

Wenn du schon zum Zeitpunkt 13.10. schwanger warst, würde ich dies tun. AUCH unter diesen Umständen, denn du hast erstmal einen Vertrag in der Tasche und MUSST entlohnt werden. Selbst wenn es unzumutbar ist dort zu arbeiten (Stichwort BV), bekommst du Geld, hängst nicht in der Luft und kannst trotzdem erstmal in Ruhe schauen was geht und was nicht.

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Wenn du am 13.10 bereits schwanger warst, dann gehe sofort zu deinem Chef und informiere den darüber. Will er das Schreiben des FA, besorge das noch heute.
Aber sieh zu. Das MUSST du eben alles heute erledigen. Ansonsten bist du gekündigt. Wenn du dich heute beeilst, hast du noch für knapp 4 Jahre einen Arbeitsplatz.

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Erstmal ab zum Anwalt, denn evtl. hast du noch die Chance gegen die Kündigung anzugehen. Eigentlich sinds nur 14 Tage, wenn du aber von der Schwangerschaft noch nicht wurßtest, dann gibts wohl irgendwelche Ausnahmen.

Kenne jedenfalls jemanden, der damit zumidnest eine ordentliche Abpfindung und einnige Monate Lohnfortzahlung rausgehandelt hat!

Und klar Bewerbungen weiterschrieben, denn du suchst doch einen Job, oder nicht?!?

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also wenn im juli ET ist,wird sie es wohlerst vor ein paar tagen erfahren haben.

es ist so , mann kann innerhalb von 2 wochen die kündigung widerrufen später nicht..
ausserdem aus welchem grund hat sie dir gekündigt.
das die tochter jetzt da arbeiten will ist kein grund jemand anderen zu kündigen, lässt auch kein arbeitsgericht durch !

lg

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es ist so , mann kann innerhalb von 2 wochen die kündigung widerrufen später nicht..


Genau dazu gibts wohl Ausnahmen, wenn mans da noch nicht wußte.
Wie gesagt, die Bekannte hat damit noch einiges bezahlt bekommen und dann einen Auflösungsvertrag unterschrieben. Ging übers Gericht!

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Das Wichtigste ist, wann war deine letzte Regel? Es ist nämlich wichtig, ob du zu dem Kündigungszeitpunkt (13.10.) schon schwanger warst, sprich ES hattest.
Ich habe mich damals informiert, weil ich evtl. in der gleichen Situation gewesen wäre: die Ärzte rechnen mit 28 Tage Zyklus bei einer SS. Wenn als deine Regel vor dem 30.09. war, ist die Kündigung unzulässig.
Dafür brauchst du die SS-Bestätigung mit vorrausichtlichen ET.

Habe jetzt gerade gefunden: du sagst, ET ist 2.07.10.

Dann warst du am 13.10. schon schwanger, wusstest es aber in den 14 Tagen danach nicht.

Jetzt musst du sofort den AG informieren, dass du schon damals schwanger warst und die Kündigung unzulässig ist. Wenn er sie nicht sofort (schriftlich) zurücknimmt, dann Kündigungsschutzklage einreichen (Arbeitsgericht?).

LG Alla

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wenn Du bis 2 Wo nach ausgesprochener Kündigung von Deiner SS erfahren hast, hättest Du dies dem AG mitteilen können, denn da greift das Kündigungsschutzgesetz, aber nur bis spät. 2 Wo nach ergangener Kündigung...

Ja sonst muss Du jetzt Bewerbungen schreiben, um ALG 1 beziehen zu können, auch wenn es unlogisch erscheint.

Am besten Du lässt Dich bei pro familia beraten... die helfen weiter...

#klee

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Nein, wenn sie selbst von der SS nichts wusste, aber schon schwanger war, kann sie es auch später sagen. Nur so schnell wie möglich, nachdem sie es erfahren hat.